Prüfungsamt

Ihr Team vom Prüfungsamt

Silke de Boer

Leitung

Hans-Christof Gundlach

Martina Nickel

Joanna Norek

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Sollten Sie aus Krankheitsgründen nicht zu einer Prüfung antreten können bzw. sollten Sie während der Bearbeitungszeit für Ihre Bachelorarbeit erkranken, müssen Sie gemäß der für Sie geltenden Prüfungsordnung unverzüglich ein ärztliches Attest, das die für die Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit nötigen medizinischen Befundtatsachen enthält, vorlegen. Um Missverständnissen vorzubeugen, legen Sie im Krankheitsfall Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt bitte das Formblatt „Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit“ vor. Das vollständig ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Formblatt reichen Sie dann bitte umgehend beim Prüfungsamt ein.

FAQ

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Abschlussarbeit

Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten

Abgabe der Abschlussarbeit per Post

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Orientierungsprüfung (OP) im Bachelor of Science

Freiwillige zusätzliche Leistungen außerhalb des Studiengangs

Anerkennung von Leistungen/ Einstufung und Quereinstieg/ Studienfachberatung

Informationen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung

Informationen zu Promotionen und Habilitationen