Anmeldung zu Prüfungen
Da die Prüfungsanmeldung online erfolgt, ist diese im Rahmen der vorgegebenen Fristen jederzeit möglich. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Prüfungsanmeldung haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit den MitarbeiterInnen des Prüfungsamtes in Verbindung.
Fristen für die Prüfungsanmeldung:
BSc-/Poly-BSc:
- Die Anmeldefrist in den Bachelorstudiengängen endet am Montag in der Woche vor dem Prüfungstermin.
Bitte erkundigen Sie sich in der Lehrveranstaltung, ob es eine abweichende Anmeldefrist gibt. Wenn in einem Modul Portfolioleistungen erbracht werden, muss das Ende der An- und Abmeldefrist vor dem ersten Prüfungsbestandteil liegen.
MSc/MEd:
Je nach Struktur gibt es unterschiedliche Anmeldefristen:
- dreiwöchige Block-Module: Die Anmeldung endet i.d.R. am Mittwoch der zweiten Woche (!)
- Module mit Semesterwochenstruktur: Die Anmeldung endet i.d.R. im Wintersemester am 01.02. und im Sommersemester am 01.07. oder möglicherweise früher (siehe BSc)
Es ist möglich, dass der An-/Abmeldezeitraum einzelner Module von den genannten Daten abweicht, die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Online-An-Abmeldefunktion!
Prüfungsanmeldung in HISinOne
Nutzen Sie bei der Prüfungsanmeldung in HISinOne im Studienplaner die Prüfungsordnungsansicht!
Öffnen Sie dort das entsprechende Modul bei dem Sie die Prüfung anmelden wollen mit + und der Anmeldebutton erscheint.
Im Wiki der Abteilung Campus Management finden Sie eine Anleitung zur An- und Abmeldung von Prüfungen in HISinOne:
https://wiki.uni-freiburg.de/campusmanagement/doku.php?id=hisinone:studieren:pruefung
Wichtig:
- Die Teilnahme an einer Modulabschlussprüfung ohne vorherige Prüfungsanmeldung ist nicht zulässig!
- Ohne Anmeldung/Zulassung abgelegte Modulabschlussprüfungen werden nicht gewertet!
- Eine nachträgliche Prüfungsanmeldung ist nicht möglich!
Abmeldung von Prüfungen
BSc/2-HF-Poly-Bachelor: Eine Abmeldung ist ohne Begründung bis zum Montag der Kalenderwoche vor dem eigentlichen Prüfungstermin möglich. Liegen die Prüfungstermine zu Beginn des folgenden Semesters, muss das Ende der Abmeldefrist noch in dem zur Prüfung gehörenden Semester liegen. Folge: Abmeldung vom gesamten Prüfungsverfahren und Sie können sich erst wieder zum nächsten regulären Prüfungstermin anmelden.
Diese Regelung zur Abmeldefrist bezieht sich auf Modulabschlussprüfungen im ersten Versuch, für die zu keinem anderen vorherigen Zeitpunkt bereits ein Rücktritt genehmigt wurde. Sie gilt nur für Prüfungen die von der Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen angeboten werden.
MSc/MEd: Eine Abmeldung ist nur im Rahmen der festgelegten An- und Abmeldefristen möglich.
Rücktritt von Prüfungen
Sie können jederzeit bis spätestens am Tag der Prüfung einen Rücktritt von dieser beim Fachprüfungsausschuss beantragen. Sofern die Voraussetzungen einer Genehmigung erfüllt sind, kann Ihnen vom Fachprüfungsausschuss ein Rücktritt genehmigt werden.
(a) Aus Krankheitsgründen: Es muss eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit eingereicht werden.
(b) Aus sonstigen Gründen: Senden Sie bitte einen entsprechenden formlosen und unterschriebenen Antrag mit Begründung an das Prüfungsamt.
Ein Antrag auf Rücktritt muss unverzüglich bis spätestens am Tag der Prüfung gestellt werden!
Bei Genehmigung wird der Prüfungsversuch nicht auf die Versuchszählung angerechnet.
Abschlussarbeit
Bevor Sie mit der Bachelor- oder Masterarbeit beginnen, müssen Sie im Prüfungsamt einen Antrag auf Zulassung zur Arbeit stellen. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Internetseite der Fakultät entweder unter Prüfungsangelegenheiten B.Sc. oder Prüfungsangelegenheiten M.Sc..
Weitere Details und Voraussetzungen zur Abschlussarbeit entnehmen Sie der für Sie geltenden Prüfungsordnung. Diese finden Sie auf der Webseite des Service Center Studium der Universität.
Prüfer und Prüferinnen, Beisitzer und Beisitzerinnen
Prüfungsbefugt sind Hochschullehrer/Hochschullehrerinnen, entpflichtete Professoren/Professorinnen, im Ruhestand befindliche Professoren/Professorinnen, Honorarprofessoren/Honorarprofessorinnen, außerplanmäßige Professoren/Professorinnen und Privatdozenten/Privatdozentinnen der Albert-Ludwigs-Universität und der Eucor-Partnerhochschulen sowie Akademische Mitarbeiter/Akademische Mitarbeiterinnen der Albert-Ludwigs-Universität, denen die Prüfungsbefugnis übertragen wurde; prüfungsbefugt sind außerdem Gastprofessoren/Gastprofessorinnen und Lehrbeauftragte der Albert-Ludwigs-Universität sowie Personen, denen … die Prüfungsbefugnis übertragen wurde.
Auslandsaufenthalte
Bei Anmeldung der Abschlussarbeit müssen Sie zusätzlich ein Formular über Auslandsaufenthalte während des Studiums einreichen. Die Abgabe ist verpflichtend. Das Formular ist dem Anmeldeformular der Abschlussarbeit beigefügt.
Falls Sie keinen Auslandsaufenthalt während Ihres Studiums absolviert haben, kreuzen Sie bitte Nein an und reichen das Formular trotzdem ein.
Im Rahmen der amtlichen Prüfungsstatistik sind wir verpflichtet, Informationen zur internationalen Mobilität der Studierenden bzw. der Absolvent*innen bereitzustellen. Sowohl das Statistische Landes- bzw. Bundesamt sowie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bilden aus den erhobenen Daten Kennzahlen. Eine umfassende Eingabe ist daher für die Universität von hoher Bedeutung und wir bitten um Beachtung und um Erfassung der internationalen Mobilität. Es sind alle studienbezogenen Auslandsaufenthalte zu erfassen. Auch solche, bei denen keine ECTS Punkte erworben wurden.
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten
(a) Aus Krankheitsgründen: Es muss eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit eingereicht werden. Diese kann nur ab dem tatsächlichen Untersuchungsdatum anerkannt werden. Rückwirkend ausgestellte Atteste können nicht gewertet werden.
(b) Aus sonstigen Gründen: Senden Sie bitte einen formlosen und unterschriebenen Antrag mit Begründung an das Prüfungsamt. Zusätzlich ist eine Stellungsnahme des Erstbetreuers notwendig.
Im Falle eines Antrages auf Verlängerung der Bearbeitungszeit muss die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit bzw. der formlose Antrag unverzüglich nach Eintreten des Grundes im Prüfungsamt eingereicht werden und vor Ablauf der Bearbeitungszeit im Prüfungsamt eingegangen sein.
Bitte beachten Sie: unverzüglich bedeutet, dass der Antrag innerhalb von 3 Werktagen nach Eintreten des Grundes vorliegen sollte.
Die Verlängerung darf insgesamt die Hälfte der ursprünglichen Bearbeitungszeit nicht überschreiten.
Abgabe der Abschlussarbeit per Post
Im Fall der Abgabe per Post müssen Sie darauf achten, dass der Datumsstempel auf dem Brief/Päckchen angebracht wird, da dies der Nachweis ist, dass Sie die Abschlussarbeit fristgerecht abgegeben haben.
Falls Sie keinen Datumsstempel erhalten, legen Sie bitte die Quittung der Post in den Brief/ins Päckchen.
Die Arbeit muss nicht am Abgabetermin bei uns sein, aber es muss für uns ersichtlich sein, dass Sie sie spätestens an diesem Tag versendet haben.
Postanschrift
Albert-Ludwigs-Universität
Prüfungsamt der Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen
D-79085 Freiburg
Bitte senden Sie alle Exemplare Ihrer Abschlusssarbeit. Wir leiten diese dann weiter an die Betreuer.
Bitte achten Sie darauf, dass die Eidesstattliche Erklärung (B.Sc./M.Sc.) als Teil Ihrer Abschlussarbeit von Ihnen im Original unterschrieben sein muss.
Persönliche Daten in HISinOne
Alle Studierenden und immatrikulierten Promovierenden der Universität Freiburg sind verpflichtet, für studentische Belange eine Universitäts-E-Mail-Adresse zu nutzen. Diese Maßnahme ist ein Baustein der Aktualisierung des Identitätsmanagements, der Verbesserung der IT-Sicherheit und des Datenschutzes.
Die neue UniMailbox folgt dem Schema: UniAccount@email.uni-freiburg.de (z. B. ab1234@email.uni-freiburg.de). Zusätzlich wird ein Alias in der Form vorname.nachname@email.uni-freiburg.de eingerichtet. Die Nutzung privater E-Mail-Adressen im Rahmen des Studiums ist nicht mehr zugelassen. Wichtige Benachrichtigungen aus zentralen Systemen wie HISinOne oder der Lernplattform ILIAS werden ausschließlich an die UniMailbox gesendet. Bitte verwenden Sie diese auch für Anfragen an das Studiendekanat, das Prüfungsamt oder an Lehrpersonen.
Da Ihre UniMailbox nach Ihrer Exmatrikulation gelöscht wird, prüfen Sie vorher unbedingt, ob eine aktuelle private E-Mail-Adresse in HISinOne im Bereich „(21) Studium – alle Kontaktdaten“ hinterlegt ist. Siehe Offboarding. Ist dies nicht der Fall, tragen Sie bitte eine aktuelle E-Mail-Adresse ein, unter der wir Sie nach der Exmatrikulation erreichen können. Nur so können wir Sie bei Bedarf (z.B. in prüfungsrelevanten Angelegenheiten, zum Versenden der Abschlussdokumente, Einladung zur Absolvent*innenfeier u.a.) erreichen.
Weitere Informationen zur UniMailbox.
Da während Ihres gesamten Studiums auf die im zentralen EDV-System der Universität gespeicherten Daten zugegriffen wird, sorgen Sie bitte dafür, dass die hier hinterlegten Angaben immer aktuell und korrekt sind (z.B. Name, Postanschrift, Tel. Nr., E-Mail-Adresse). Sollte sich während Ihres Studiums Ihre Adresse ändern, ist es dringend notwendig, dass Sie Ihre Adresse sofort aktualisieren.
Adressänderungen können Sie online auf HISinOne vornehmen.
Informationen hierzu finden Sie im Wiki der Abteilung Campus Management.
Orientierungsprüfung (OP) im Bachelor of Science
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 10 Abs. (2) B.Sc. Rahmenordnung (BScO) die OP bis Ende des 2. Fachsemesters zu erbringen ist. Werden die Prüfungsleistungen der OP einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht bis spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters erbracht, so erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, der/die Studierende hat die Überschreitung dieser Frist nicht zu vertreten. Hierüber entscheidet der jeweilige Fachprüfungsausschuss auf Antrag des/der Studierenden.
Die Orientierungsprüfungen bestehen jeweils aus folgendem/n Modul/en:
B.Sc. Geographie / Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn in zwei der sechs Module „Bevölkerungs- und Sozialgeographie“, „Biogeographie“, „Geographie des ländlichen und des städtischen Raumes“, „Geomorphologie“, „Klimageographie“ oder „Wirtschaftsgeographie“ die studienbegleitende Prüfungsleistung erbracht wurde.
B.Sc. Umweltnaturwissenschaften / Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn in zwei der drei Module „Atmosphäre und Hydrosphäre“, „Biosphäre“ sowie „Umweltphysik“ die studienbegleitenden Prüfungsleistungen erbracht wurden.
B.Sc. Waldwissenschaften / Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn in zwei der drei Module „Atmosphäre und Hydrosphäre“, „Biosphäre“ sowie „Waldmesslehre und Waldwachstum“ die studienbegleitenden Prüfungsleistungen erbracht wurden.
B.Sc. Geowissenschaften / „Endogene Geologie“
Freiwillige zusätzliche Leistungen außerhalb des Studiengangs
Es besteht die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen außerhalb des Studienganges zu absolvieren und diese auf der Leistungsübersicht auszugeben.
Dazu müssen Sie die betreffende Leistung hier im Prüfungsamt per Formular anmelden.
Anmeldeformular
Die betreffende Leistung wird dann duch uns angemeldet und ist erstmal nur auf Ihrem Überlaufkonto sichtbar.
Wenn Sie die Leistung erfolgreich absolviert haben, müssen Sie uns Bescheid geben, ob diese wirklich als zusätzliche Leistung auf ihrem Transcript erscheinen soll.
Wenn ja, verbuchen wir sie im Konto „Leistungen außerhalb der Bachelor- oder Masterprüfung“ und sie erscheint auf Ihrer Leistungsübersicht.
Bitte beachten Sie jedoch, dass ein durch Sie als zusätzliche Leistung außerhalb des Studienganges angemeldetes Modul nicht nachträglich in Ihrem Studiengang verbucht werden kann!
Eine nachträgliche Eintragung von Leistungen und das Eintragen von Leistungen, die außerhalb der Universität Freiburg absolviert werden, sind nicht möglich.
Anerkennung von Leistungen/ Einstufung und Quereinstieg/ Studienfachberatung
Die Ansprechpartner für die Anerkennung von Leistungen, Einstufung und Quereinstieg sowie Fachberatung/Karriereplanung finden Sie auf den Unterseiten Ihres Studiengangs.
| Bachelor of Science (B. Sc.) |
|---|
| Geographie |
| Geowissenschaften |
| Umweltnaturwissenschaften |
| Waldwissenschaften |
| Polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelorstudiengang |
|---|
| Geographie |
| Master of Science (M.Sc.) |
|---|
| Earth Sciences |
| Environmental Governance |
| Forstwissenschaften/Forest Sciences |
| Geographie des Globalen Wandels |
| Geology |
| Hydrologie |
| Umweltwissenschaften/Environmental Sciences |
| Master of Education (M.Ed.) |
|---|
| Geographie |
Informationen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung
Studierende mit einer Behinderung, chronischen Krankheit oder nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung, die die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen erschwert, können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.
Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, dass Studien- und Prüfungsleistungen unter angemessenen Bedingungen chancengleich erbracht werden können. Nachteile, die Studierende mit den genannten Beeinträchtigungen gegenüber den anderen Studierenden bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen haben, sollen soweit als möglich ausgeglichen werden. Auf die Anforderungen, die zum Leistungsbild der Prüfung gehören, darf dabei nicht verzichtet werden und es darf keine Überkompensation stattfinden. Der Fachprüfungsausschuss kann auf den schriftlichen Antrag hin nachteilsausgleichende Maßnahmen individuell im Vorfeld der jeweiligen Studien- und Prüfungsleistung festgelegen, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Voraussetzungen für die Gewährung von nachteilsausgleichenden Maßnahmen sind damit:
- Vorliegen einer Behinderung, chronischen Krankheit oder nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung. Die Erbringung von Studien- oder Prüfungsleistungen unter den regulären Bedingungen ist im Vergleich zu den anderen Studierenden aufgrund
der Beeinträchtigung erschwert.
- Die Anforderungen, die zum Leistungsbild der Studien- oder Prüfungsleistung gehören, werden durch die nachteilsausgleichende Maßnahme nicht verändert.
Beispiele für Nachteilsausgleiche:
- Schreibzeitverlängerungen für Klausuren
- Pausen in Prüfungen
- Separater Raum während der Prüfung
- Fristverlängerung von Abgabeterminen
- Nutzung technischer Hilfsmittel
Form und Inhalt des Antrags:
Der Antrag muss schriftlich beim Fachprüfungsausschuss (in Bachelor- und Masterstudiengängen) oder der Studiendekanin/dem Studiendekan (in Staatsexamensstudiengängen) gestellt werden.
Er sollte möglichst genaue Angaben zu den konkreten Einschränkungen beim Erbringen der jeweiligen Studien- oder Prüfungsleistung und dazu, welche Maßnahmen beantragt werden, enthalten.
Mit dem Antrag ist ein ärztliches Attest vorzulegen, aus welchem die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die sich daraus ergebenden Einschränkungen bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen klar hervorgehen.
Beides ist die Grundlage für die durch den Fachprüfungsausschuss erfolgende Beurteilung, ob und welche Maßnahmen eines Nachteilsausgleichs gewährt werden können. Daher ist es erforderlich, dass die Beeinträchtigungen und Einschränkungen im ärztlichen Attest so ausführlich beschrieben werden, dass dem Fachprüfungsausschuss eine Beurteilung und sachgerechte Entscheidung über geeignete nachteilsausgleichende Maßnahmen ohne Rückfragen ermöglicht wird.
Der Antrag muss zusammen mit der Prüfungsanmeldung oder spätestens einen Monat vor der Studien- oder Prüfungsleistung gestellt werden.
Kontakt:
Ihre Ansprechperson in der Fakultät/im Prüfungsamt ist:
Silke de Boer, silke.deboer@unr.uni-freiburg.de
Weitere Informationen und Beratung zum Nachteilsausgleich erhalten Sie bei der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.