Der Senat und die Fakultätsräte bzw. Große Fakultätsräte setzen sich aus Amtsmitgliedern und aus Wahlmitgliedern zusammen. Die Wahlmitglieder dieser Gremien werden im Rahmen der Universitätswahlen bestimmt. Die Wahlen erfolgen getrennt nach Mitgliedergruppen (die Mitglieder der einzelnen Gruppen wählen ihre Vertreter*innen in die Gremien).
Bei den Universitätswahlen 2024 haben die Studierenden und eingeschriebenen Doktorand*innen ihre Vertreter*innen Mitglieder in den Senat und in die (Großen) Fakultätsräte gewählt. Die Wahlen fanden im Zeitraum vom 11. Juli 2024 10:00 Uhr bis 17. Juli 10:00 Uhr als Online-Wahlen statt.
Wahlordnung
Amtliche Bekanntmachung der Wahlen
Amtliche Bekanntmachung der Auflegung des Wähler*innenverzeichnisses
Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Absatz 12 Wahlordnung
Information on the elections in English
Information letter: Submission of nominations
Provisions on the form, content and deadlines for the submission of nominations
Zentrale Universitätsverwaltung (Rektorat), Friedrichstr. 39, 79098 Freiburg, 5. OG, Raum 05 024.
Dienstzeiten i.d.R. Mo – Do 09:00 – 15:30 Uhr, Fr 09:00 –12:00 Uhr oder nach Absprache.
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.
Die DFG-Fachkollegienwahl findet vom 23.10.2023, 14 Uhr bis 20.11.2023, 14 Uhr statt. Bei der Wahl werden die Mitglieder der Fachkollegien, die für die Vorbereitung von Förderentscheidungen der DFG eine wesentliche Rolle spielen, für vier Jahr gewählt. Die Wahl wird online durchgeführt. Die Zugangsdaten hierfür erhalten die Wahlberechtigten im Oktober per Brief über die Wahlstellen der DFG.
Weitere Informationen:
Amtliche Bekanntmachung der Wahl
Informationen für potentiell Wahlberechtigte
Plakat
Generelle Informationen zur Fachkollegienwahl finden Sie auch auf dem Wahlportal der DFG.
Die Beauftragte für Chancengleichheit ist Ansprechpartnerin für alle Frauen (auch in Ausbildung), die an der Universität Freiburg in Verwaltung, Service, Labor, Reinigungsdienst, Technik und IT tätig sind („VST“).
Sie ist an Personalverfahren (Einstellungen, Beförderungen etc.) beteiligt und berät im Hinblick auf die berufliche Förderung von Frauen, den Abbau von Diskriminierung sowie auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Ziel ist die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sinne des Grundgesetztes (Artikel 3 [2]) und des baden-württembergischen Chancengleichheitsgesetzes.
Die letzte Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit und ihrer Stellvertreterin fand im Mai 2024 statt. Neue BfC ist Dr. Verena Kremling; ihre Stellvertreterin ist Eva Meier. Unterstützt werden beide durch Nicole Bollin im Büro für Chancengleichheit (Werthmannstr. 8, Rückgebäude, EG, Telefon: 4411)
Am 10. Juli 2024 findet die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung (SBV) an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg statt. Gewählt werden die Vertrauensperson und 6 stellvertretende Mitglieder.
Weitere Informationen zur Wahl im Wahlausschreiben
Weitere Informationen zur Liste der Wahlberechtigten
Hier finden Sie die Liste der Bewerber*innen.
Das Wahlergebnis der letzten Wahl vom 10. Juli 2024 finden Sie hier.
Personalrat der Universität Freiburg
Friedrichstraße 41-43, 2. OG
79098 Freiburg / Hauspost
Am 2. und 3. Juli 2024 findet an der Universität Freiburg die Personalratswahl statt. Wahlberechtigt sind alle tariflich Beschäftigten und Beamt*innen an der Universität Freiburg. Der Personalrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter*innen der Universität. Er berät und informiert zu verschiedenen Themenbereichen rund um das Beschäftigungsverhältnis. Außerdem achtet er darauf, dass Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Arbeitsschutzvorschriften und gesetzliche Vorgaben eingehalten und umgesetzt werden. Der Personalrat besteht aus 27 Mitgliedern, die alle fünf Jahre neu gewählt werden.
Wahlberechtigte können sowohl an den Wahltagen am 2. und 3. Juli 2024 persönlich wählen als auch vorab Briefwahl beantragen. Die Aula der Universität wird das Wahllokal sein. Ausschließlich Briefwahl gilt für sogenannte Außenstellen, denen eine Stimmabgabe aufgrund der Entfernung zum Wahllokal in Präsenz nicht zugemutet werden kann, wie beispielsweise den Bereichen Klinikum, Biologie, Technische Fakultät und Sport-Institut. Mitarbeitende dieser Bereiche bekommen automatisch rechtzeitig vor der Wahl die Wahlunterlagen zugesandt, die sie dann zum Beispiel per (Haus-)Post an den Wahlvorstand schicken können. Alle Briefwahlunterlagen müssen zum Stichtag 3. Juli 12:00 Uhr beim Wahlvorstand eingegangen sein.
Neben dem Personalrat wählen die Beschäftigten am 2. und 3. Juli zudem die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) sowie den Hauptpersonalrat beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) Baden-Württemberg. Die JAV kümmert sich um Fragen bezüglich der Ausbildung und prüft, ob hierbei geltende Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Der Hauptpersonalrat wird aktiv, wenn dem MWK als oberster Dienstbehörde Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren vorgelegt werden. Das ist dann der Fall, wenn der örtliche Personalrat seine Zustimmung verweigert hat beziehungsweise dort kein Einvernehmen hergestellt werden konnte.
Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Personalratswahl
Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Bekanntmachung Wahlvorstand Personalratswahl
Intranet
Bekanntmachung Wahlvorstand HPR Wahl
Intranet
Bekanntmachung Wahlausschreiben Personalratswahl
Intranet
Bekanntmachung Wahlausschreiben JAV Wahl
Bekanntmachung Wahlausschreiben HPR Wahl
Intranet
Wahlvorschläge für die Wahl des Personalrats für die Gruppe der Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen
Intranet
Wahlvorschläge für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) 2024
Intranet
Wahlvorschläge für die Wahl der HPR 2024