Wahlplattform
Universitätswahlen
Allgemeines
Der Senat und die Fakultätsräte bzw. Große Fakultätsräte setzen sich aus Amtsmitgliedern und aus Wahlmitgliedern zusammen. Die Wahlmitglieder dieser Gremien werden im Rahmen der Universitätswahlen bestimmt. Die Wahlen erfolgen getrennt nach Mitgliedergruppen (die Mitglieder der einzelnen Gruppen wählen ihre Vertreter*innen in die Gremien).
Universitätswahlen 2025
Bei den Universitätswahlen 2025 haben die Studierenden und eingeschriebenen Doktorand*innen ihre Vertreter*innen in den Senat und in die (Großen) Fakultätsräte gewählt. Die Wahlen fanden im Zeitraum vom 24. Juni 2025 12:00 Uhr bis 30. Juni 12:00 Uhr als Online-Wahlen statt.
Zudem fanden gemeinsam mit den Universitätswahlen 2025 folgende Nachwahlen statt:
- Fakultätsrat Theologische Fakultät: Gruppe der Hochschullehrer*innen
- Fakultätsrat Medizinische Fakultät: Gruppe der Sonstigen Mitarbeitenden
Die Ergebnisse der Universitätswahlen 2025 finden Sie in der Amtlichen Bekanntmachung der Wahlergebnisse.
Wahlordnung und amtliche Bekanntmachungen
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Wahlordnung
Satzung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg zur Durchführung der Gremienwahlen (Wahlordnung – WahlO) (332 KB), 17. Juli 2024
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Amtliche Bekanntmachung der Wahlen 2025
ab-2025-12 (220 kB), 25. April 2025
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Amtliche Bekanntmachung der Auflegung
ab-2025-13 (199 kB), 25. April 2025
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Amtlichen Bekanntmachung der Wahlvorschläge
ab-2025-23 (161 kB), 12. Juni 2025
Information in English
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Information on the elections in English
Information about the university elections (453 kB), 17. Juli 2024
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Information letter [coming soon]
Wahlamt
Zentrale Universitätsverwaltung (Rektorat), Friedrichstr. 39, 79098 Freiburg, 5. OG, Raum 05 024.
Dienstzeiten i. d. R. Mo. – Do. 09:00 – 15:30 Uhr, Fr. 09:00 – 12:00 Uhr oder nach Absprache.
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.
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DFG Fachkollegienwahl 2023
Die DFG-Fachkollegienwahl findet vom 23.10.2023, 14 Uhr bis 20.11.2023, 14 Uhr statt. Bei der Wahl werden die Mitglieder der Fachkollegien, die für die Vorbereitung von Förderentscheidungen der DFG eine wesentliche Rolle spielen, für vier Jahr gewählt. Die Wahl wird online durchgeführt. Die Zugangsdaten hierfür erhalten die Wahlberechtigten im Oktober per Brief über die Wahlstellen der DFG.
Weitere Informationen:
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Amtliche Bekanntmachung der Wahl
Amtliche-Bekanntmachung DFG-Fachkollegienwahl 2023_Ankündigung der Wahl und Aufforderung zur Eintragung in das Wähler_innenverzeichnis (105 KB), 17. Juli 2024
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Informationen für potentiell Wahlberechtigte
Ankündigung DFG-Fachkollegienwahl 2023 (307 KB), 17. Juli 2024
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Plakat
Plakat-DFG-Fachkollegienwahl-2023 (194 KB), 17. Juli 2024
Generelle Informationen zur Fachkollegienwahl finden Sie auch auf dem Wahlportal der DFG.
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Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit und ihrer Stellvertreterin 2024
Die Beauftragte für Chancengleichheit ist Ansprechpartnerin für alle Frauen (auch in Ausbildung), die an der Universität Freiburg in Verwaltung, Service, Labor, Reinigungsdienst, Technik und IT tätig sind („VST“).
Sie ist an Personalverfahren (Einstellungen, Beförderungen etc.) beteiligt und berät im Hinblick auf die berufliche Förderung von Frauen, den Abbau von Diskriminierung sowie auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Ziel ist die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Sinne des Grundgesetztes (Artikel 3 [2]) und des baden-württembergischen Chancengleichheitsgesetzes.
Die letzte Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit und ihrer Stellvertreterin fand im Mai 2024 statt. Neue BfC ist Dr. Verena Kremling; ihre Stellvertreterin ist Eva Meier. Unterstützt werden beide durch Nicole Bollin im Büro für Chancengleichheit (Werthmannstr. 8, Rückgebäude, EG, Telefon: 4411)
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Wahl der Schwerbehindertenvertretung
Am 10. Juli 2024 findet die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung (SBV) an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg statt. Gewählt werden die Vertrauensperson und 6 stellvertretende Mitglieder.
- Wahlberechtigt sind alle am Wahltag beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen, die zum Zeitpunkt der Wahl beschäftigt werden.
- Wählbar als Vertrauensperson oder als stellvertretendes Mitglied ist jeder im Betrieb/in der Dienststelle nicht nur vorübergehend Beschäftigte, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und dem Betrieb/der Dienststelle seit mindestens 6 Monaten angehört.
- Auch befristet Beschäftigte können sich aufstellen lassen, sofern der Arbeitsvertrag wenigstens die Hälfte der Wahlperiode abdeckt.
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Weitere Informationen zur Wahl im Wahlausschreiben
Wahlausschreiben (992 KB), 3. Juni 2007
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Weitere Informationen zur Liste der Wahlberechtigten
Auslegung-Liste-Wahlberechtigte-2024 (377 KB), 4. Juni 2007
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Hier finden Sie die Liste der Bewerber*innen.
Bekanntmachung-der-Bewerbenden_SBV-Wahl-2024 (274 KB), 5. Juni 2007
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Das Wahlergebnis der letzten Wahl vom 10. Juli 2024 finden Sie hier.
SBV-2024-Ergebnisse-6 (345 KB), 5. Juni 2007
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Personalrat der Universität Freiburg
Friedrichstraße 41-43, 2. OG
79098 Freiburg / Hauspost
Personalvertretungswahlen am 2. und 3. Juli 2024
Die Beschäftigten der Universität Freiburg wählen ihre Interessensvertretung
Am 2. und 3. Juli 2024 findet an der Universität Freiburg die Personalratswahl statt. Wahlberechtigt sind alle tariflich Beschäftigten und Beamt*innen an der Universität Freiburg. Der Personalrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter*innen der Universität. Er berät und informiert zu verschiedenen Themenbereichen rund um das Beschäftigungsverhältnis. Außerdem achtet er darauf, dass Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Arbeitsschutzvorschriften und gesetzliche Vorgaben eingehalten und umgesetzt werden. Der Personalrat besteht aus 27 Mitgliedern, die alle fünf Jahre neu gewählt werden.
Präsenzwahl oder Briefwahl
Wahlberechtigte können sowohl an den Wahltagen am 2. und 3. Juli 2024 persönlich wählen als auch vorab Briefwahl beantragen. Die Aula der Universität wird das Wahllokal sein. Ausschließlich Briefwahl gilt für sogenannte Außenstellen, denen eine Stimmabgabe aufgrund der Entfernung zum Wahllokal in Präsenz nicht zugemutet werden kann, wie beispielsweise den Bereichen Klinikum, Biologie, Technische Fakultät und Sport-Institut. Mitarbeitende dieser Bereiche bekommen automatisch rechtzeitig vor der Wahl die Wahlunterlagen zugesandt, die sie dann zum Beispiel per (Haus-)Post an den Wahlvorstand schicken können. Alle Briefwahlunterlagen müssen zum Stichtag 3. Juli 12:00 Uhr beim Wahlvorstand eingegangen sein.
Weitere Wahlen: JAV und Hauptpersonalrat
Neben dem Personalrat wählen die Beschäftigten am 2. und 3. Juli zudem die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) sowie den Hauptpersonalrat beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) Baden-Württemberg. Die JAV kümmert sich um Fragen bezüglich der Ausbildung und prüft, ob hierbei geltende Gesetze und Verordnungen eingehalten werden. Der Hauptpersonalrat wird aktiv, wenn dem MWK als oberster Dienstbehörde Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren vorgelegt werden. Das ist dann der Fall, wenn der örtliche Personalrat seine Zustimmung verweigert hat beziehungsweise dort kein Einvernehmen hergestellt werden konnte.
Kontakt
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Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Personalratswahl
2024-07-04-Bekanntmachung-des-Wahlergebnisses-Personalrat (105 kB), 5. April 2007
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Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Jugend- und Auszubildendenvertretung
2024-07-04-Bekanntmachung-des-Wahlergebnisses-JAV (69 kB), 5. April 2007
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Bekanntmachung Wahlvorstand Personalratswahl
Intranet
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Bekanntmachung Wahlvorstand HPR Wahl
Intranet
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Bekanntmachung Wahlausschreiben Personalratswahl
Intranet
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Bekanntmachung Wahlausschreiben JAV Wahl
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Bekanntmachung Wahlausschreiben HPR Wahl
Intranet
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Wahlvorschläge für die Wahl des Personalrats für die Gruppe der Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen
Intranet
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Wahlvorschläge für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) 2024
Intranet
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Wahlvorschläge für die Wahl der HPR 2024
Wahlvorschlaege-fuer-die-HPR-Wahl (188 kB), 9. April 2007