Auf unserer Webseite finden Sie Informationen zur Arbeit des Personalrats. Wir vertreten im Rahmen des Landespersonalvertretungsgesetzes BW (LPVG) die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Die Schwerbehindertenvertretung ist für Sie da, um die Eingliederung schwerbehinderter (und deren gleichgestellter) Menschen in Betrieb und Dienststelle zu fördern, die Interessen schwerbehinderter Menschen in Betrieb und Dienststelle zu vertreten, schwerbehinderte Menschen (z.B. bei Problemen am Arbeitsplatz) zu beraten und zu helfen und über Möglichkeiten rund um das Thema Schwerbehinderung (z.B. Altersteilzeit, Reha, vorzeitiger Renteneintritt) zu informieren.
Die Beauftragte für Chancengleichheit unterstützt die Universitätsleitung bei der Umsetzung des baden-württembergischen Chancengleichheitsgesetz. Sie wird an allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen beteiligt, soweit diese Auswirkungen auf die berufliche Situation weiblicher Beschäftigter haben können. Zudem berät sie Mitarbeiterinnen, sowie Eltern und Beschäftigte mit Pflege-Aufgaben zu Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Protect – Schutz vor Diskriminierung und Machtmissbrauch an der Universität Freiburg
protect bietet allen Mitgliedern der Universität Freiburg Beratung und Unterstützung bei Diskriminierung und Machtmissbrauch an. Wenn Sie Diskriminierung oder Machtmissbrauch erlebt oder beobachtet haben, sind wir für Sie da!
Sie können sich bei protect persönlich, telefonisch oder auch online beraten lassen, auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um Diskriminierung oder Machtmissbrauch handelt. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Sie erreichen uns per Email unter protect@zv.uni-freiburg.de oder telefonisch unter +49 761 203-54165
Die Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst betreut ca. 12.000 Mitarbeitende am Universitätsklinikum und 7.000 Mitarbeitende der Universität. Basierend auf dem Arbeitssicherheitsgesetz und den dieses Gesetz ausfüllenden Unfallverhütungs- und weiteren Rechtsvorschriften berät die Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst Arbeitgebende und Beschäftigte in allen Fragen des arbeitsplatzbezogenen Gesundheitsschutzes sowie der Unfall- und Berufskrankheitenverhütung. Die betriebsärztlichen Aufgabenfelder sind präventiv ausgerichtet und sollen die im betrieblichen Bereich liegenden Gefährdungen erkennen und verhindern helfen.
Der externe Beratungsdienst – Beratung bei Konflikten, Krisen, Suchtproblemen
Ungelöste berufliche Konflikte und/oder private Krisensituationen können sich auf die Arbeitsleistung und die Arbeitsmotivation negativ auswirken und bei längerer Dauer auch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Auf Initiative des Personalrates und mit Unterstützung des Rektorates wurde ein unabhängiger psychosozialer Beratungsdienst eingerichtet, den alle Beschäftigten der Universität in Krisen und/oder Konfliktsituationen kostenlos in Anspruch nehmen können, ganz gleich, ob als Mitarbeiter/-innen, Vorgesetzte oder als Team.