Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Schildes

Wie bewerbe ich mich?

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Bewerbung für grundständige Studiengänge (Staatsexamen und Bachelor) und Masterstudiengänge sowie über das Online-Bewerbungsportal der Universität Freiburg.

Mit Hilfe unseres Studiengangfinders können Sie Ihren Wunschstudiengang, für den Sie sich anschließend bewerben möchten, ganz einfach finden. Darüber hinaus erhalten Sie über den Studiengangfinder alle für Sie relevanten studienfachspezifischen Informationen.

Service Center Studium

Bewerbung und Zulassung

Vom 22.12.2025 – 06.01.2026 finden im Service Center Studium keine offenen Sprechstunden statt.

Bewerben für Staatsexamens- und Bachelorstudiengänge

An der Universität Freiburg haben Sie die Wahl zwischen Staatsexamensstudiengängen (Humanmedizin, Pharmazie, Rechtswissenschaft und Zahnmedizin) und Bachelorstudiengängen: Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Science (B.Sc.), Polyvalenter Zwei-Hauptfächer-Bachelor (Lehramtsoption). Diese werden alle zu den grundständigen Studiengängen gezählt, zu denen aber auch noch der Magister Theologiae (Mag. Theol.) und das Kirchliche Examen kommen.

Staatsexamen

Das Staatsexamen ist eine staatliche Abschlussprüfung, die für bestimmte Berufe wie Ärzte, Juristen, Apotheker oder Lehramtsstudenten erforderlich ist. Im Gegensatz zu Bachelor- und Masterprüfungen wird das Staatsexamen direkt von staatlichen Behörden, wie z. B. dem Landesprüfungsamt, abgenommen.

Bachelor

Der Bachelor ist der erste Abschluss auf Hochschulniveau im Rahmen des mehrstufigen Bachelor-Master-Systems. Mit dem Bachelorstudium erwirbt man i.d.R. in 3 bis 4 Jahren einen ersten akademischen Grad und berufsqualifizierenden Hochschulabschluss.

Der Bewerbungsvorgang

Sobald Sie sich für einen Studiengang entschieden haben, starten Sie – unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und angestrebtem Studiengang – Ihre Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist über das Online Bewerbungsportal der Universität Freiburg:

  • Sie registrieren sich.
  • Das Portal leitet Sie durch die gesamte Bewerbung.
  • Das Portal zeigt Ihnen an, welche Dokumente wo hochgeladen werden müssen.
  • Bewerbungsende: Überprüfen Sie Ihre Angaben und Uploads.
  • Angaben per Klick im Kontrollkästchen bestätigen.
  • Geben sie Ihren Bewerbungsantrag über den Button „Antrag abgeben“ ab.

Eine Ausnahme gibt es jedoch: Deutsche, Bildungsinländer*innen und EU-/EWR-Staatsangehörige bewerben sich für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie ausschließlich über hochschulstart.de.

Studienorientierungsverfahren

Bitte denken sie daran, dass Sie Ihrer Bewerbung einen Nachweis über ein Studienorientierungsverfahren beilegen müssen. Sollten Sie diesen Nachweis während des Bewerbungsprozesses noch nicht zur Hand haben, müssen sie ihn spätestens bei der Immatrikulation vorlegen. Die seitens der Universität Freiburg akzeptierten Studienorientierungsverfahren finden Sie im untenstehenden Info-Blatt.

Wie und wo erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang beworben haben, werden Sie – nachdem Sie Ihre Bewerbung im Online Bewerbungsportal abgeschickt haben – direkt zugelassen und zum Online-Antrag auf Immatrikulation weitergeleitet und erhalten keinen Zulassungsbescheid.

Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang oder für einen Studiengang mit besonderen Zulassungsvoraussetzungen beworben haben, erhalten Sie über das Online Bewerbungsportal ein Zulassungsangebot und einen Zulassungsbescheid, den Sie im Postfach Ihres Bewerbungsaccounts finden und runterladen können.

Bewerben über hochschulstart.de

Bewerben über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV)

Bewerben für ein Zweitstudium

Studienplatztausch

Bewerben für Masterstudiengänge

Sie haben erfolgreich Ihren Bachelor abgeschlossen und interessieren sich nun für einen Master, der auf Ihrem Bachelorstudium aufbaut? Die Universität Freiburg bietet Ihnen eine Vielzahl an Masterstudiengängen – ein Blick lohnt sich!

Zu den Masterstudiengängen gehören alle mit folgendem Abschluss: Master of Arts (M.A.), Master of Science (M.Sc.), Master of Education (M.Ed.), Master of Laws (LL.M.) sowie Master of Business Administration (MBA).

Der Bewerbungsvorgang

Sobald Sie sich für einen Masterstudiengang entschieden haben, starten Sie innerhalb der Bewerbungsfrist Ihre Bewerbung über das Online Bewerbungsportal der Universität Freiburg:

  • Sie registrieren sich.
  • Das Portal leitet Sie durch die gesamte Bewerbung.
  • Das Portal zeigt Ihnen an, welche Dokumente wo hochgeladen werden müssen.
  • Bewerbungsende: Überprüfen Sie Ihre Angaben und Uploads.
  • Angaben per Klick im Kontrollkästchen bestätigen.
  • Geben sie Ihren Bewerbungsantrag über den Button „Antrag abgeben“ ab.

In Master of Science, Master of Arts, Master of Laws und Weiterbildungsstudiengängen werden die Bewerbungsunterlagen zunächst vom jeweiligen Fachbereich überprüft und anschließend vom Team Bewerbung und Zulassung des Service Center Studium, welches dann auch die Zulassung erteilt.

Für die Bewerbung und Zulassung im Master of Education oder Master of Education Erweiterungsfach ist ausschließlich das Team Bewerbung und Zulassung des Service Center Studium zuständig. Nähere Informationen zu den jeweiligen Masterstudiengängen und der Studiengangkoordination finden Sie im Studiengangfinder.

Wie und wo erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, erhalten Sie über das Online Bewerbungsportal ein Zulassungsangebot und einen Zulassungsbescheid, den Sie im Postfach Ihres Bewerbungsaccounts finden und herunterladen können.

Sprachanforderungen

Einen Überblick über die jeweiligen Sprachanforderungen der einzelnen Masterstudiengänge erhalten Sie im nachstehenden Download.

Bewerbung für ein höheres Fachsemester

Wenn Sie sich für einen Studiengang an der Universität Freiburg in einem höheren Fachsemester bewerben möchten, können Sie zunächst im Studiengangfinder bei Ihrem Wunschstudiengang nachsehen, ob dieser zulassungsbeschränkt ist oder nicht.