Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Schildes

Semesterbeitrag und Studiengebühren

Vorlesung in einem Hörsaal der Universität Freiburg.

190 Euro

beträgt der aktuelle Semesterbeitrag pro Semester.

Rückmeldefristen
zum Wintersemester:
01. Juni bis 15. August

zum Sommersemester:
15. Januar bis 15. Februar

Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag wird jedes Semester von allen eingeschriebenen Studierenden und Promovierenden im Rahmen der Immatrikulation bzw. der Rückmeldung geleistet.

Neben dem regulären Semesterbeitrag können zusätzlich Studiengebühren für internationale Studierende (nicht für EU- oder EWR-Mitglieder) sowie für ein Zweitstudium anfallen. 

Der aktuelle Semesterbeitrag beträgt 190,00 Euro pro Semester.

Dieser setzt sich zusammen aus dem

Beitrag für das Studierendenwerk103,00 Euro (gemäß Beitragsordnung des Studierendenwerks Freiburg)
Verwaltungskostenbeitrag80,00 Euro (gemäß §12 Landeshochschulgebührengesetz)
Beitrag der Verfassten Studierendenschaft7,00 Euro (gemäß Beitragsordnung der Verfassten Studierendenschaft)

Service Center Studium

Studierendenbüro

Internationale Kurzzeitstudierende und internationale Gastdoktorand*innen

zahlen nur den  Sozialbeitrag SWFR und den Verwaltungskostenbeitrag:

183 Euro

Den Semesterbeitrag können Sie zur Immatrikulation überweisen oder mit Ihrer Girocard während der Öffnungszeiten im Studierendenbüro begleichen. Bitte beachten Sie, dass weder Kreditkarten noch Barzahlung akzeptiert werden können.

Bankdaten:

Empfänger: Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Baden-Württembergische Bank Stuttgart
IBAN: DE71 6005 0101 7438 5087 68
BIC: SOLADEST600

Verwendungszweck bei Immatrikulation: Als Verwendungszweck geben Sie bitte in Ihrer Überweisung ausschließlich die Zeichenfolge ‚BEW‘, Ihre Bewerbungsnummer UND Ihren Vor-und Nachnamen an (z.B. BEW621798LenaMusterfrau)

Verwendungszweck bei Rückmeldung: SemesterzählungMatrikelnummer (ohne Leerzeichen, ohne weiteren Text)

Geben Sie im Verwendungszweck Ihrer Überweisung bitte nur das entsprechende Semester direkt gefolgt von Ihrer Matrikelnummer an. Für das Sommersemester 2026 lautet das Semesterpräfix 20261, für das Wintersemester 2026/27 lautet es 20262.

Bitte verwenden Sie keine Leerstellen oder zusätzliche Texte, um eine automatische Zuordnung und schnellere Bearbeitung zu ermöglichen.

Bitte beachten Sie: Bei einer Rückmeldung per Überweisung kann es bis zu 14 Tage dauern, bis die Rückmeldung im System vermerkt ist.

Studiengebühren

Die Hochschulen in Baden-Württemberg erheben für das Land seit dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren für internationale Studierende sowie für ein Zweitstudium gemäß Landeshochschulgebührengesetz. Auch für Weiterbildung und Gaststudium fallen Gebühren an.

Studiengebühren für internationale Studierende

Studiengebühren für ein Zweitstudium 

Studiengebühren für ein Weiterbildungs- oder Kontaktstudium

Gebühr für ein Gaststudium

Rechtsgrundlage