Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Kleeblatts

Beteiligung an Personalentscheidungen

Die Beauftragte für Chancengleichheit ist an personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen beteiligt, soweit diese Auswirkungen auf die berufliche Situation weiblicher Beschäftigter in Verwaltung, Service und Technik haben können. Insbesondere begleitet sie Entscheidungen und Beschlüsse über

  • die Auswahl und Einstellung von Personal, besonderes bei Leitungspositionen und in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind
  • die Vergabe von Leistungsprämien und Zulagen oder über vorgezogenen Stufenaufstieg
  • die Verbeamtung von Tarifbeschäftigten
  • Dienstvereinbarungen und Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung, Teilzeitarbeit und zum Homeoffice
  • Organisationsuntersuchungen wie Analysen und Evaluierungen, z. B. das „Diversity Audit“