Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Kleeblatts
  • Schönes altes Gebäude aus der Gründerzeit

Beauftragte für Chancengleichheit

Gesetzlicher Auftrag

Die Beauftragte für Chancengleichheit unterstützt die Universitätsleitung bei der Umsetzung des Baden-Württembergischen Chancengleichheitsgesetzes (ChancenG), um die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Freiburg zu verwirklichen.

Ziele des Chancengleichheitsgesetzes

Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit

Drei Frauen stehen lächelnd vor einem alten Gebäude

Nicole Bollin, Dr. Verena Kremling – Beauftragte für Chancengleichheit, Eva Meier (v.l.n.r.). Foto: Jürgen Gocke / Universität Freiburg

  • Beteiligung an Personalentscheidungen (z.B. Einstellungen, Beförderungen, Prämien und Zulagen)
  • Beratung und Förderung von Frauen bzw. Eltern und pflegenden Angehörigen
  • Gender-Monitoring und Mitwirkung bei der Fortschreibung und Umsetzung und des Chancengleichheitsplans
  • Mitwirkung in einschlägigen Gremien und Arbeitskreisen
  • Umsetzung der Ziele des ChancenG mit eigenen Initiativen, z. B. durch die Mitwirkung an oder eigenständige Organisation von Veranstaltungen, Workshops sowie Vernetzungs- und Weiterbildungsangeboten

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wird die Beauftragte für Chancengleichheit durch ihre Stellvertreterin und eine Verwaltungsmitarbeiterin unterstützt.

Kontakt

Dr. Verena Kremling

Beauftragte für Chancengleichheit

Portrait einer lächelnden Frau mit hellblondem Haar

Eva Meier

Stellvertretende Beauftragte für Chancengleichheit

Portrait einer Frau mit kurzen Haaren

Nicole Bollin

Backoffice