Siegelement der Uni Freiburg in Form einer Blume

Datenschutz bei Bewerbungen

Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO
Stand: 13.08.2018

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Buchstabe  a DS-GVO ist die
Universität Freiburg
Friedrichstr. 39
79098 Freiburg
Deutschland

Die Universität Freiburg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird durch die Rektorin Prof. Dr. Kerstin Krieglstein gesetzlich vertreten.

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Datenschutzbeauftragter
Friedrichstr. 39
79098 Freiburg

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Entscheiden Sie sich für eine Bewerbung bei uns, verarbeiten wir Ihre Bewerbungsdaten, um mit Ihnen Kontakt aufnehmen bzw. beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Für die Universität Freiburg ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, ggf. dem Landeshochschulgesetz und dem Haushaltsrecht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-/ Beschäftigtenverhältnisses ist Artikel 6 Abs. 1 lit. e i.V.m. Abs. 3 DS-GVO i.V.m. § 15 LDSG i.V.m. §§ 83 bis 85 a LBG.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die Mitglieder der Auswahlkommission/Berufungskommission bei der Universität Freiburg, die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen der Universität Freiburg, sowie die im Einzelfall zu beteiligenden Personalvertretungen (Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Beauftragte für Chancengleichheit).

5. Speicherdauer

Ihre personenbezogenen Daten/ Bewerbungsunterlagen werden spätestens 6 Monate nach dem Zugang der Ablehnung  vernichtet/gelöscht, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung werden Ihre Bewerbungsunterlagen in Ihre Personalakte aufgenommen.

6. Betroffenenrechte

Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) zu.
Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, zu.

7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/der Stelle zur Folge haben. Für die Universität Freiburg ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, ggf. dem Landeshochschulgesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.