Ständige Kommission für Gleichstellungsfragen
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Aufgaben
Originäre Aufgabe der Ständigen Senatskommission ist es, die Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen an der Universität Freiburg beratend zu begleiten. Die Ständige Senatskommission schlägt dem Senat die Preisträger*innen des jährlich zu vergebenden, mit 5.000 Euro dotierten Bertha-Ottenstein-Preises (vormals Frauenförderpreis) vor.
Die Abteilung Gleichstellung, Diversität und akademische Personalentwicklung erarbeitet in Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten und der Ständigen Senatskommission für Gleichstellungsfragen den Gleichstellungsplan.
Zusammensetzung
Die Amtszeit der Mitglieder ist an die des Senats gekoppelt, d.h. die Amtszeit der Studierenden und der Doktorand*innen beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder vier Jahre, jeweils vom 01. Oktober bis 30. September.
Der Ständigen Senatskommission für Gleichstellungsfragen gehören an:
kraft Amtes
- der oder die Rektor*in bzw. in Vertretung die oder der Prorekto*in für Universitätskultur (University Culture), als Vorsitzende*r
- die Gleichstellungsbeauftragte (beratend)
- die Beauftragte für Chancengleichheit (beratend)
aufgrund von Wahlen:
- sechs Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen
- zwei Mitglieder aus der Gruppe des wissenschaftlichen Dienstes
- zwei Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden
- zwei Mitglieder aus der Gruppe der Doktorand*innen
- zwei Mitglieder aus der Gruppe der Mitarbeitenden aus Administration und Technik
Historie
Die Senatskommission wurde am 19.01.1984 als ständige Senatskommission zur Förderung von Wissenschaftlerinnen und Studentinnen eingerichtet und restrukturiert durch Senatsbeschluss vom 29.10.2008.
Letzter Senatsbeschluss zu Aufgabenzuschnitt / Zusammensetzung: 27.11.2019.
Mitglieder und Stellvertreter*innen
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