Aufnahmebedingungen

In der Uni-Kita Blütengarten gelten folgende Aufnahmebedingungen:
- Ein Elternteil des Kindes muss als Wissenschaftler*in (oder im nichtwissenschaftlichen Bereich mit vergleichbaren Arbeitsbedingungen) an der Fakultät für Biologie tätig sein.
- Der Partner bzw. die Partnerin muss ebenfalls berufstätig bzw. in Ausbildung sein.
Darüber hinaus werden zur Platzvergabe ggf. folgende Kriterien herangezogen:
- Notwendigkeit der Ganztagesbetreuung
- Umfang der Beschäftigung (von Mitarbeiter*in und Partner*in)
- Notwendigkeit der arbeitsplatznahen Betreuung
- Eintrittsalter des Kindes
- Geschwisterkinder (Kinder, deren Geschwister in der Kindertagesstätte sind oder waren)
- Bei Beschäftigten aus Administration und Technik: Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen
- Bei gleicher Familiensituation wird das Kind einer in der Biologie tätigen Frau dem eines Mannes vorgezogen