Die Forschungskommission (FK) wurde 2019 als unabhängige, beratende Kommission des Rektorats eingerichtet. Als sachkundiges Gremium hat sie die Aufgabe, das Rektorat in Forschungsfragen zu beraten. Dabei haben die Mitglieder der Forschungskommission stets die längerfristige Entwicklung der gesamten Universität im Blick.
Ihre Mitglieder werden für eine Amtszeit von drei Jahren durch das Rektorat ernannt. Eine Wiederernennung ist möglich.
Zur Beratung spezieller Sachfragen kann die Forschungskommission weitere Expert*innen einladen.
Die Forschungsinfrastrukturkommission (FISK) hat als sachkundiges Gremium die Aufgabe, für das Rektorat und das Dekanat der Medizinischen Fakultät Empfehlungen zu erarbeiten, die als Entscheidungsgrundlage für die Beschaffung von Forschungsinfrastruktur dienen. Dabei haben die Mitglieder der FISK jeweils die Entwicklung der gesamten Universität im Blick und formulieren die Empfehlungen immer auch unter den Aspekten der Entwicklungsplanung, Folgekosten und Kooperationsmöglichkeiten.
Zusammensetzung der Kommission:
Der Prorektor für Forschung und Innovation sowie die Kanzlerin sind qua Amt Mitglieder der Kommission. Die Leitung des Rechenzentrums, die Leitung der Universitätsbibliothek sowie ein*e Vertreter*in der Uniklinikums-Verwaltung sind ebenfalls ständige Mitglieder der Kommission. Die Geschäftsstelle der FISK ist im Rektorat verortet und wird von Birgit Jassmann betreut.
(Re-)Investitionsprogramm für Forschungsinfrastrukturen
Die Universität Freiburg ermöglicht im „(Re-)Investitionsprogramm für Forschungsinfrastrukturen“ die Neuanschaffung hochwertiger Infrastrukturen, aber auch die Beantragung von Reparaturen, Wartungen und Ersatzbeschaffungen. Antragsberechtigt sind die Fakultäten (außer Medizinische Fakultät), die wissenschaftlichen Zentren (außer laufende Exzellenzcluster mit DFG-Förderung) sowie die an einer Fakultät angesiedelten Shared Facilities. Die Antragsstellung erfolgt über das jeweilige Dekanat der Fakultäten bzw. die wissenschaftliche Einrichtungsleitung. Einzelanträge von Wissenschaftler*innen an die FISK sind nicht zulässig.
Die nächste Ausschreibungsrunde ist für 2025 geplant. Sie können sich auf eine Vormerk-Liste setzen lassen (E-Mail), um über den Start der nächsten Ausschreibungsrunde informiert zu werden.
Geschäftsordnung der FISK
Mitglieder der FISK in der aktuellen Amtsperiode
Empfehlungen der FISK zu einem gesamtuniversitären Forschungsinfrastrukturkonzept
Für eingeloggte Nutzer*innen im Intranet abrufbar
Die Kommission für Verantwortung in der Forschung (KVF) arbeitet auf der Grundlage der Leitlinien der Albert-Ludwigs-Universität zum verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken sowie des geltenden Rechts, der wissenschaftlichen Standards und der einschlägigen Berufsregeln.
Die Kommission gewährt den forschenden Mitgliedern und Angehörigen der Albert-Ludwigs-Universität bei der Beurteilung ethischer und rechtlicher Aspekte sicherheitsrelevanter Forschung Hilfe durch Beratung (Beratungsverfahren). Sie kann Stellungnahmen bei Zweifeln über die Vereinbarkeit von Forschungsvorhaben mit den Leitlinien abgeben (Klärungsverfahren) und sie vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Forscher*innen über forschungsethische Fragestellungen (Schlichtungsverfahren).
Jeweils ein*e Hochschullehrer*in aus den Bereichen Ethik, Geistes- und Sozialwissenschaften, Lebenswissenschaften, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und ein*e Hochschullehrer*in mit der Befähigung zum Richteramt sowie ein*e Akademische*r Mitarbeiter*in und ein*e Doktorand*in.
Die Mitglieder der KVF und deren Stellvertreter*innen wurden im Dezember 2021 vom Senat für eine Amtszeit vom 01.01.2022-31.12.2024 bestellt. Die Vertreter*innen der Promovierenden wurden für ein Jahr bestellt.
Die einzelnen Aufgaben der KVF regelt die Satzung in der jeweils aktuellen Fassung.
Die Untersuchungskommission zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft hat die Aufgabe, die Rektorin in Angelegenheiten zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft zu beraten und Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu untersuchen. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.