Horizont Europa ist das neunte Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation mit einer Laufzeit von sieben Jahren (2021-2027). Als weltweit größtes Einzelförderprogramm für Forschung und Innovation zielt Horizont Europa darauf ab, eine wissens- und innovationsorientierte Gesellschaft sowie eine zukunftsfähige Wirtschaft zu gestalten und dabei einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten.
Das Gesamtbudget von Horizont Europa wird über die siebenjährige Laufzeit rund 95,5 Milliarden Euro betragen. Mehr Informationen der EU-Kommission zum Aufbau von Horizont Europa finden Sie hier.
Horizont Europa besteht aus drei Säulen: „Wissenschaftliche Exzellenz“, „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ und „Innovatives Europa“. Der Querschnittsbereich „Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums“ kommt ergänzend hinzu. Von der Grundlagenforschung bis hin zur Marktreife eines Produkts entstehen dadurch vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten.
Die Missionen sollen EU-weite Forschungs- und Innovationsinstrumente sein, die ehrgeizige Ziele zur Bewältigung von aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen in Europa interdisziplinär angehen. Sie gliedern sich in fünf Themenbereiche, die sogenannten „Mission Areas“:
Die Missionen sollen über maximal 10 Jahre neben den regulären Ausschreibungen im Rahmenprogramm laufen und Synergien mit anderen Instrumenten des Rahmenprogramms nutzen, beispielsweise durch Kooperationen mit thematisch passenden Europäischen Partnerschaftsinitiativen. Sie sollen das gesamte Spektrum von der Grundlagenforschung bis zum Stadium kurz vor der Markteinführung bzw. Einführung in die (gesellschaftliche) Praxis fördern. Die Ausschreibungen zu den Missionen werden in einen separaten Teil des Arbeitsprogramms von Horizont Europa aufgenommen.
Die Europäische Kommission und das Vereinigte Königreich (VK) konnten eine Einigung zur Assoziierung zu Horizont Europa erzielen. Die Assoziierung ist seit dem 01.01.2024 in Kraft. Forschende und Einrichtungen aus dem VK können sich nun gleichberechtigt an Horizont Europa beteiligen und haben wieder direkten Zugang zu den EU-Mitteln.
Am 20. Dezember 2024 einigten sich die Europäische Kommission und die Schweiz auf ein umfassendes Abkommen zur Vertiefung der bilateralen Beziehungen.
Ab 2025 wird die Schweiz vollständig in Horizont Europa integriert, vorbehaltlich der Unterzeichnung und Ratifizierung des Abkommens. Eine Übergangsregelung ermöglicht jedoch bereits ab Anfang 2025 die Teilnahme an den entsprechenden Ausschreibungen.
Die Europäische Kommission hat die Übergangsregelung zum 1. Januar 2025 vollständig aktiviert. Forschende in der Schweiz können damit bereits ab dem Programmjahr 2025 die Koordination von Projekten übernehmen.
Aktueller Stand Horizon-Paket
Informationen zur finanziellen Absicherung der Schweizer Einrichtungen
Q&A zur Schweizer Beteiligung an den EU-Rahmenprogrammen
Seit dem 1. Januar 2025 kann die Republik Korea im Rahmen einer Übergangsregelung an Säule II von Horizont Europa teilnehmen. Die Verhandlungen zur vollständigen Assoziierung Koreas an Horizont Europa wurden im März 2024 abgeschlossen. Die Ratifizierungdes Abkommens wird voraussichtlich noch im Jahr 2025 erfolgen.
Am 3. Juli 2024 unterzeichneten die EU-Kommission und Kanada, das Abkommen zum Beitritt Kanadas zu Horizont Europa.
Der Beitritt markiert einen wichtigen Schritt in der transatlantischen Forschungszusammenarbeit.
Kanadische Einrichtungen können sich, wie bereits in der Übergangsregelung seit Januar 2024, an Projekten der Säule II von Horizont Europa zu denselben Bedingungen wie EU-Mitgliedstaaten beteiligen.
Am 9. Juli 2023 unterzeichneten die Europäische Union und Neuseeland das Assoziierungsabkommen zu Horizont Europa. Damit kann sich Neuseeland zu den gleichen Bedingungen wie EU-Mitgliedstaaten an Säule II von Horizont Europa beteiligen.
Neuseeland nutzt ein eigenes Modell der Vollkostenfinanzierung, wodurch Gemeinkosten anders als in der EU gehandhabt werden. Zur Unterstützung gibt es ein Förderprogramm der neuseeländischen Regierung. Weitere Informationen dazu bietet das neuseeländische Ministerium für Wirtschaft, Innovation und Beschäftigung (MBIE).
Einrichtungen aus dem Vereinigten Königreich (VK) und der Schweiz bleiben bis zum Ende der Laufzeit der individuellen aus dem EU-Rahmenprogramm Horizont 2020 geförderten Projekte förderfähig. Das gilt sowohl für Verbund- als auch für Einzelfördermaßnahmen (MSCA und ERC Grants).