Gemäß LHG i. V. m. GO ist die Gleichstellungsbeauftragte Mitglied in folgenden Gremien, Ausschüssen und Arbeitskreisen vertreten:
- Universitätsrat (kraft Amtes – beratend)
- Senat (kraft Amtes – stimmberechtigt)
- Berufungskommissionen (kraft Amtes – stimmberechtigt)
- Auswahlkommissionen (kraft Amtes – stimmberechtigt)
- Senatskommissionen:
Struktur- und Entwicklungskommission (beratend)
Ständige Senatskommission für Studium und Lehre (beratend)
Ständige Senatskommission für Gleichstellungsfragen (kraft Amtes – beratend)
Ausschuss für Medienentwicklung und –Praxis (beratend)
- Fakultätsräte (beratend)
- AK Familienfreundliche Universität
- AG Pflege
- AG Bedrohungsmanagement
- Inklusionsteam
„Unbeschadet ihrer oder seiner Rechte und Pflichten nach § 4 LHG nimmt die oder der Gleichstellungsbeauftragte an den Sitzungen der Senatsausschüsse mit beratender Stimme teil.(GO)“
„Die Gleichstellungsbeauftragte kann sich in allen Gremien vertreten lassen und ist wie ein Mitglied zu laden und zu informieren.(LHG)“