Freiburg, 18.12.2024
Der zum 1. Oktober 2024 neu zusammengesetzte Universitätsrat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 18. Dezember 2024 Prof. Dr. Holger Reinecke zu seinem Vorsitzenden und Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Andreas Voßkuhle zu dessen Stellvertreter gewählt.
Holger Reinecke und Andreas Voßkuhle Foto: Tobias Kupries-Thomma / Universität Freiburg
Der zum 1. Oktober 2024 neu zusammengesetzte Universitätsrat der Universität Freiburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 18. Dezember 2024 Prof. Dr. Holger Reinecke zum Vorsitzenden für die aktuelle Amtsperiode vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2027 gewählt. Reinecke ist Vorstand für Forschung und Entwicklung sowie Regulartory Affairs der Aesculap AG. Zum Stellvertreter wählte das Gremium Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Andreas Voßkuhle und bestätigte ihn in diesem Amt. Voßkuhle ist Professor für Öffentliches Recht und Direktor des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie an der Universität Freiburg. „Ich gratuliere Holger Reinecke sehr herzlich zur Wahl als Vorsitzender des Universitätsrats und Andreas Voßkuhle als dessen Stellvertreter“, sagt Prof. Dr. Kerstin Krieglstein, Rektorin der Universität Freiburg. „Ihre Erfahrungen und ihr Wissen sind überaus wertvoll und ich freue mich, mit Holger Reinecke, Andreas Voßkuhle und den anderen Mitgliedern des Universitätsrats zusammenzuarbeiten und die Zukunft der Universität Freiburg zu gestalten.“
Reinecke studierte Chemie an der Technischen Universität Clausthal und promovierte dort 1990. Danach arbeitete er für mehr als 14 Jahre bei der STEAG microParts GmbH, der heutigen Böhringer Ingelheim microParts GmbH. Er bekleidete unterschiedliche Positionen in den Bereichen Forschung & Entwicklung, Produktion und Marktentwicklung. Von 2004 an war Reinecke für zehn Jahre Inhaber der Professur für Prozesstechnologie am Institut für Mikrosystemtechnik (IMTEK) der Universität Freiburg und in Personalunion in der Leitung des Instituts für Mikro- und Informationstechnologie der Hahn-Schickard-Gesellschaft für angewandte Forschung e.V. in Villingen-Schwenningen. Von 2014 bis Dezember 2023 war er CEO der Unternehmensgruppe Schölly. Zum 1. Juli 2022 wurde er in den Vorstand der Aesculap AG berufen.
Voßkuhle ist Direktor des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie an der Universität Freiburg. Von März 2010 bis Juni 2020 war er Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender des Zweiten Senats. Zuvor war der Staatsrechtslehrer 2007 zum Rektor der Universität Freiburg gewählt worden. Dieses Amt hatte er von April bis Mai 2008 inne, bis er zum Richter und Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt wurde. Voßkuhle wirkt in vielen Wissenschaftsgremien mit und hat zahlreiche Auszeichnungen erhalten. Seit 2007 ist er Mitglied der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und seit 2018 Mitglied der Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Verfassungsrecht sowie Staats- und Rechtstheorie. Voßkuhle ist zusammen mit Matthias Jestaedt Mitbegründer der Exzellenzclusterinitiative „Constitution as Practice in Times of Transformation (ConTrans)“ der Universität Freiburg.
In der Amtsperiode vom vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2027 besteht der Universitätsrat aus folgenden Personen:
Externe Mitglieder
Interne Mitglieder
Gemäß des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg begleitet der Universitätsrat die Hochschule, nimmt Verantwortung in strategischer Hinsicht wahr, entscheidet über die Struktur- und Entwicklungsplanung und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Er beaufsichtigt die Geschäftsführung des Rektorats. Der Universitätsrat kann jederzeit zu strategischen Angelegenheiten der Hochschule gegenüber dem Wissenschaftsministerium Stellung nehmen; das Wissenschaftsministerium kann Stellungnahmen des Universitätsrats einholen. Der Universitätsrat besteht aus elf Mitgliedern, sechs universitätsexterne und fünf universitätsinterne Persönlichkeiten. Sie werden von einer Findungskommission, bestehend aus Mitgliedern des Senats der Universität und des baden-württembergischen Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, vorgeschlagen und von der Wissenschaftsministerin bestellt. Eine Amtsperiode dauert drei Jahre.