Obwohl das Recht auf Bildung und Ausübung parlamentarischer Opposition seit jeher als wesentlicher Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anerkannt ist, besteht innerhalb der Rechtswissenschaft weithin Uneinigkeit über den spezifischen Status der oppositionellen Akteure im Deutschen Bundestag. David Kuhn zeigt, dass nicht nur die Existenz, sondern auch die Effektivität der parlamentarischen Opposition durch das Grundgesetz prinzipienhaft gewährleistet werden. Der Verfassungsgrundsatz effektiver parlamentarischer Opposition, den das Bundesverfassungsgericht nur als leere Hülle postulierte, wird in seiner Dissertation mit Leben gefüllt. Kuhn extrahiert verfassungsrechtliche Gesetzgebungsaufträge und spürt den Wirkungen des Grundsatzes bis in die Auslegung einfachrechtlicher Vorschriften nach. Er geht dabei der akademischen Auseinandersetzung auch mit eingefahrenen Positionen des Bundesverfassungsgerichts nicht aus dem Wege. Am Ende der Untersuchung steht ein eigener rechtspolitischer Entwurf zur Sicherstellung der Effektivität parlamentarischer Opposition.
Die Dissertation wurde als eine von zehn Dissertationen aus dem Bereich der Geistes- und Kulturwissenschaften für den Deutschen Studienpreis 2019 nominiert.
Termin der Disputation: 20.04.2018
Zweitgutachter: Prof. Dr. Rudolf Wendt
Veröffentlichung der Dissertation: Mohr Siebeck, Tübingen 2019, 348 Seiten