Herzlich willkommen am Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Öffentliches Recht!
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Assoziierte Mitglieder
Prof. Dr. Matthias Jestaedt
Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie
Prof. Dr. Ralf Poscher
Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht, Abteilung Öffentliches Recht
Prof. Dr. Jens-Peter Schneider
Institut für Medien- und Informationsrecht
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Andreas Voßkuhle
Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie
Emeriti
Ernst Benda (15.01.1925 bis 02.03.2009) wurde im Jahr 1984 zum Ordinarius für Öffentliches Recht an der Albert-Ludwigs-Universität ernannt. Zuvor war er von 1968 bis 1969 als Bundesminister des Innern sowie von 1971 bis 1983 als Präsident des Bundesverfassungsgerichts tätig. Unter seinem Vorsitz traf der Erste Senat zahlreiche vielbeachtete Entscheidungen – unter anderem zur Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs (BVerfGE 39, 1), zur Schleyer-Entführung (BVerfGE 46, 160) sowie zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1). Zusammen mit Eckart Klein schrieb Benda ein Standardwerk zum Verfassungsprozessrecht (Ernst Benda/Eckart Klein, Verfassungsprozessrecht, 4. Aufl. 2020).
Ernst-Wolfgang Böckenförde (19.09.1930 bis 24.02.2019) lehrte von 1977 bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1995 an der Albert-Ludwigs-Universität. Mit einem eigenen Fundament auch in Geschichte und Philosophie gehörte er zu den einflussreichsten Staatsrechtslehrern der frühen Bundesrepublik. Zugleich stieß er wichtige Debatten in der katholischen Kirche an. 1983 wurde er zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt, auf dessen Rechtsprechung er tiefgreifend einwirkte. Als Berichterstatter nahm er maßgeblichen Einfluss etwa auf das Asylrecht, und seine Theorie der Legitimationsketten prägt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundsatz der Demokratie bis heute. Seine Amtszeit endete 1996. Weit über die juristische Fachwelt hinaus bekannt ist das sog. Böckenförde-Diktum: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist.“
Rolf Grawert/Bernhard Schlink/Rainer Wahl/Joachim Wieland (Hrsg.), Offene Staatlichkeit. Festschrift für Ernst-Wolfgang Böckenförde zum 65. Geburtstag, 1995.
Johannes Masing/Bernhard Schlink/Ralf Poscher/Andreas Voßkuhle/Hans Langendörfer/Frieder Büchler/Heinhard Steiger/Hans Maier/Klaus Rennert/Heinrich Meier, Erinnerungen an Ernst-Wolfgang Böckenförde, DER STAAT 58 (2019), S. 435-484.
Martin Bullinger (05.04.1930 bis 23.01.2021) hatte von 1963 bis 1995 einen Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht an der Albert-Ludwigs-Universität inne. Der Schwerpunkt seines wissenschaftlichen Interesses galt vor allem dem Medienrecht, das er auch in der Praxis maßgeblich prägte. Das von ihm entwickelte Regelungskonzept zum Schutze vor einseitiger Meinungsbeeinflussung in den Neuen Medien wurde in den 1990er Jahren zum Vorbild für die gesetzlichen Regelungen der Mediendienste und Teledienste im Staatsvertrag über Mediendienste der Länder und im Teledienstegesetz des Bundes. Daneben widmete Bullinger sich u.a. rechtsvergleichend den Grundfragen des Verwaltungsrechts, z.B. in seiner Habilitationsschrift „Vertrag und Verwaltungsakt: zu den Handlungsformen und Handlungsprinzipien der öffentlichen Verwaltung nach deutschem und englischem Recht“ (1962) oder in seiner viel beachteten Abhandlung „Beschleunigte Genehmigungsverfahren für eilbedürftige Vorhaben“ (1991).
Michael Fehling (Hrsg.), Struktur und Wandel des Verwaltungsrechts. Symposium zum 80. Geburtstag von Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Bullinger, 2011.
Hans Gerber (29.09.1889 bis 16.10.1981) war seit dem Jahr 1941 Professor für Öffentliches Recht an der Albert-Ludwigs-Universität. Aufgrund seiner Beteiligung am NS-Terrorregime – er war unter anderem Mitglied der SA und beteiligte sich am sog. „Kriegseinsatz der Geisteswissenschaften“ – wurde seine Lehrbefugnis nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zunächst suspendiert und 1947 in beschränkter Form (Deutsche Rechtsgeschichte, öffentlich-rechtliche Sondergebiete, Verfahrensrecht) wiedererteilt. Diese Beschränkung wurde im Jahr 1950 bis zu seiner Emeritierung 1957 aufgehoben.
Michael Stolleis, Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland, Bd. 3. Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft in Republik und Diktatur: 1914-1945, 1999, S. 286.
Konrad Hesse (29.01.1919 bis 15.03.2005) war von 1956 bis zu seiner Emeritierung 1987 Ordinarius für Öffentliches Recht an der Albert-Ludwigs-Universität. Von 1975 bis 1987 gehörte er als Richter dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Als Berichterstatter in vielen Verfahren hat er weitreichenden Einfluss auf die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung genommen. Hervorzuheben sind hier u.a. das dritte und das vierte Rundfunkurteil (BVerfGE 57, 295 und 73, 118). Sein – lange Zeit konkurrenzloses – Lehrbuch „Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland“, das in 20 Auflagen (zuletzt 1995) erschien, hat Generationen von Jurist*innen geprägt. Das dort näher konturierte Prinzip der praktischen Konkordanz ist bis heute allen Jurist*innen in Deutschland geläufig. Seine Freiburger Antrittsvorlesung über „Die normative Kraft der Verfassung“ gilt als Meilenstein für die Entwicklung der Verfassungsrechtswissenschaft.
Ernst Benda, Konrad Hesse: Bundesverfassungsrichter 1975 – 1987, JöR n.F. 55 (2007), S. 509-514.
Dieter Grimm/Wolfang Hoffmann-Riem/Johannes Masing/Andreas Voßkuhle mit Jakob Schemmel, Gedenk-Symposium zum 100. Geburtstag von Konrad Hesse, AöR 144 (2019), S. 425-485.
Peter Häberle, Konrad Hesse zum 70. Geburtstag, AöR 114 (1989), S. 1-6.
Peter Häberle, Nachruf zum Tode von Konrad Hesse (1919 bis 2005), AöR 130 (2005), S. 289-293.
Alexander Hollerbach (23.01.1931 bis 15.12.2020) übernahm 1969 den Lehrstuhl seines akademischen Lehrers Erik Wolf und leitete bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1996 das „Seminar für Rechtsphilosophie und Kirchenrecht“, das später in das „Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie“ überführt wurde. Seine wissenschaftlichen Interessen galten vor allem dem Staatskirchenrecht und der Rechtsphilosophie. Die von ihm vorgelegte Habilitationsschrift über „Verträge zwischen Staat und Kirche in der Bundesrepublik Deutschland“ aus dem Jahre 1965 gehört bis heute zu den Standardwerken des Staatskirchenrechts. Sehr verdienstvoll sind auch seine späteren Schriften zur Wissenschaftsgeschichte in Freiburg (Alexander Hollerbach, Jurisprudenz in Freiburg. Beiträge zur Geschichte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität, 2007; ders., Öffentliches Recht an der Universität Freiburg in der frühen Nachkriegszeit, 2019).
Joachim Bohnert/Christof Gramm/Urs Kindhäuser/Joachim Lege/Alfred Rinken/Gerhard Robbers (Hrsg.), Verfassung – Philosophie – Kirche. Festschrift für Alexander Hollerbach zum 70. Geburtstag, 2001.
Gerhard Robbers (Hrsg.), Gelebte Wissenschaft. Geburtstagssymposium für Alexander Hollerbach zum 80. Geburtstag, 2012.
Alexander Hollerbach auf den Seiten des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie
Joseph H. Kaiser (12.04.1921 bis 19.11.1998) wurde im Jahr 1955 auf einen Lehrstuhl für Deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht und Kirchenrecht an die Freiburger Universität berufen, den er bis zum Jahre 1989 innehatte. Zu seinen besonderen Fachgebieten gehörte neben dem Völkerrecht auch das sich entwickelnde Europarecht, dem er sich beispielsweise auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer 1964 mit einem Vortrag über die „Bewahrung und Veränderung demokratischer Verfassungsstruktur in den internationalen Gemeinschaften“ widmete. Daneben hatten u.a. die von ihm herausgegebenen sechs Bände zur „Planung“ großen Einfluss auf Wissenschaft und Praxis.
Jürgen Becker, Nachruf Joseph H. Kaiser, AöR 124 (1999), S. 305-307.
Dietrich Murswiek (*11.10.1948) war von 1990 bis zu seiner Emeritierung 2016 Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht sowie für Deutsches und Internationales Umweltrecht (ab 1999) an der Albert-Ludwigs-Universität. Großen Einfluss auf die Entwicklung des Umweltrechts hatten seine Arbeiten zu den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten und zur umweltrechtlichen Staatszielbestimmung. Einer breiteren Öffentlichkeit bekannt geworden ist er durch zahlreiche Gutachten und Prozessvertretungen vor dem Bundesverfassungsgericht, insbesondere in europarechtlichen Verfahren.
Friedrich Schoch (*24.02.1952) wurde 1992 auf einen Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg berufen, den er bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2022 innehatte. Seine allgemein anerkannte herausragende Expertise im Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht spiegelt sich in einer großen Vielzahl einschlägiger Veröffentlichungen wider. Beispielhaft seien hier nur seine Habilitationsschrift zum Thema „Vorläufiger Rechtsschutz und Risikoverteilung im Verwaltungsrecht“ (1988) und die von ihm mitherausgegebenen Standardkommentare zur Verwaltungsgerichtsordnung (41. Ergänzungslieferung 2021), zum Informationsfreiheitsgesetz (3. Aufl. 2022) und zum Verwaltungsverfahrensrecht (2022) genannt. Seit 1998 wirkte er zudem mehr als 22 Jahre als Richter im Nebenamt am VGH Baden-Württemberg. Dort gehörte er dem u.a. für Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Verbraucherinformations-, Umweltinformations- und Informationsfreiheitsrecht zuständigen 10. Senat an. Von 2005 bis 2007 war Schoch Vorsitzender der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer.
Jürgen Schwarze (*09.07.1944) lehrte von 1989 bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2012 als ordentlicher Professor für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Albert-Ludwigs-Universität. Er gehört zu den Nestoren des Europarechts in Deutschland und ist Direktor des Europa-Instituts Freiburg e.V.. Als Vorstandsmitglied wirkte er u.a. in der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Europarecht und der FIDE (Fédération Internationale pour le droit européen) mit, deren Präsident er von 1994 bis 1996 war. Gemeinsam mit Ulrich Becker, Armin Hatje und Johann Schoo gibt er einen der bedeutenden Kommentare zum EU-Recht heraus. Sein Werk „Europäisches Verwaltungsrecht“ von 1988 leistete Pionierarbeit in einem bis dahin unzureichend erschlossenen Feld und hat sowohl in seiner Ursprungsfassung als auch in der erweiterten zweiten Auflage von 2005 große Beachtung erfahren.
Werner von Simson (21.02.1908 bis 20.09.1996) wurde, nachdem er bereits ab 1967 als außerplanmäßiger Professor an der Albert-Ludwigs-Universität gelehrt hatte, 1968 zum Ordinarius für Öffentliches Recht berufen. Sein wissenschaftliches Wirken widmete er der Begleitung der europäischen Integration, u.a. mit Arbeiten zu Grundbegriffen der Staatslehre, wie Souveränität, Demokratieprinzip und Legitimität.
Wolfgang Graf Vitzthum, Nachruf Werner von Simson, AöR 122 (1997), S. 138-140.
Rainer Wahl (*04.07.1941) wurde 1978 auf den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Verwaltungswissenschaft und Neuere Verfassungsgeschichte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Albert-Ludwigs-Universität berufen. Mit großer analytischer Kraft und wissenschaftlicher Präzision zeichnet er die „Entwicklungspfade“ des Öffentlichen Rechts in Deutschland und Europa seit dem Zweiten Weltkrieg nach. Schwerpunkte seiner breit rezipierten Forschung sind das Verfassungsrecht, das Verwaltungsrecht, das Umwelt- und Planungsrecht sowie die Verfassungsgeschichte. Von 1993 bis 1996 gehörte er dem Senatsausschuss für Umweltforschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft an. Er gründete 1996 in Freiburg das Forschungszentrum für deutsches und internationales Umweltrecht.
Ivo Appel/Georg Hermes (Hrsg.), Mensch, Staat, Umwelt. Rainer Wahl zum 65. Geburtstag, 2008.
Ivo Appel/Georg Hermes/Christoph Schönberger (Hrsg.), Öffentliches Recht im offenen Staat. Festschrift für Rainer Wahl zum 70. Geburtstag, 2011.
Thomas Würtenberger (*27.01.1943) hatte von 1988 bis 2010 den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht an der Albert-Ludwigs-Universität inne. Von 1998 bis 2012 war er Rechtsberater des Rektors. Von 2006 bis 2009 war er Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirates des Collège doctoral Européen de l’Université de Strasbourg. Er gehört zu den Gründungsmitgliedern des Centre for Security and Society der Universität Freiburg. Seit seiner Emeritierung leitet er die Forschungsstelle für Hochschulrecht an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg. Sein wissenschaftliches Œuvre hat eine breite Rezeption erfahren. Aus der Vielzahl seiner Publikationen seien hier nur die Studie über „Die Akzeptanz von Verwaltungsentscheidungen“ (1996) und seine in vielen Auflagen erschienenen Lehrbücher zum Polizeirecht in Baden-Württemberg (mit Dirk Heckmann und Steffen Tanneberger), zum Verwaltungsprozessrecht (mit Dirk Heckmann) sowie zum Deutschen Staatsrecht (mit Reinhold Zippelius) genannt. Auch nach seiner Emeritierung ist Thomas Würtenberger wissenschaftlich aktiv geblieben und hat 2017 z.B. eine Monographie zur Geschichte der politischen Kultur des Westens vorgelegt („Symbole der Freiheit: Zu den Wurzeln westlicher politischer Kultur“).
Dirk Heckmann/Ralf P. Schenke/Gernot Sydow (Hrsg.), Verfassungsstaatlichkeit im Wandel. Festschrift für Thomas Würtenberger zum 70. Geburtstag, 2013.