Die Nutzung der sogenannten Dienste der Informationsgesellschaft – also von Angeboten im Internet – ist vordergründig oft kostenlos, wird aber von einer Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten abhängig gemacht. In früher nicht vorstellbarem Umfang werden Informationen über Menschen gesammelt, miteinander verknüpft und ökonomisch verwertet. Den damit verbundenen Gefahren für die informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen geht die Dissertation von Anna Pohl auf den Grund. Sie analysiert die Regelungen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung zur Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a i. V. m Art. 4 Nr. 11, Art. 7 DS-GVO) im Lichte des Datenschutzgrundrechts des Art. 8 EU-Grundrechtecharta. Im Ergebnis meldet die Verfasserin erhebliche Bedenken an der Zukunftstauglichkeit der Einwilligung im digitalen Zeitalter an und erörtert Möglichkeiten einer ergänzenden hoheitlichen Regulierung zur Stärkung des Persönlichkeitsschutzes.
Termin der Disputation: 08.1.2019
Zweitgutachter: Prof. Dr. Rudolf Wendt
Veröffentlichung der Dissertation: Alma Mater, Saarbrücken 2019, 262 Seiten