In dieser Entscheidungsbesprechung von Professor Klement geht es um die Möglichkeit des Eilantrags gegen Untersuchungshaft nach Wiederaufnahme eines Prozesses zuungunsten des Angeklagten im Verfassungsrecht und Verfassungsprozessrecht. Es wird die Verfassungskonformität von § 362 Nr. 5 StPO, die Folgenabwägung bei einstweiliger Anordnung und die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde diskutiert.