Auf dem der Hausarbeit voranzustellenden Titelblatt ist allein die Matrikelnummer des Kandidaten/der Kandidatin anzugeben. Ziffer 1 der „zusätzlichen formalen Hinweise für die Bearbeitung an der Universität Freiburg“ (S. 11) ist insoweit missverständlich.
Personenbezogene Angaben sind nur auf dem der gedruckten Fassung der Hausarbeit lose als erste Seite beizulegenden Deckblatt und nur in dem dort vorgegebenen Umfang (Name, Matrikelnummer und E-Mail-Adresse) anzugeben (Ziffer 3).