Datenrecht: Europas und Deutschlands Hausaufgaben
Prof. Dr. Moritz Hennemann hat dem Süd-Deutsche-Zeitung-Dossier „Digitalwende“ ein Interview gegeben.
Der Fokus des Interviews lag auf aktuellen und künftigen Herausforderungen mit künstlicher Intelligenz und die damit einhergehende Datenregulierung.
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Feierlicher Abschied und neue Aufbrüche: die Absolventenfeier 2025 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Freiburg
Wieder einmal hat sich der traditionsreiche Paulussaal in Freiburg in einen Ort des Stolzes, der Würdigung und der Hoffnung verwandelt: Die Rechtswissenschaftliche Fakultät feierte am Freitag, dem 25. Juli, die Absolventinnen und Absolventen des Examenstermins Frühjahr 2025. In feierlicher Atmosphäre verabschiedete die Fakultät ihre Studierenden – ein Anlass, bei dem wieder einmal deutlich wurde, dass juristische Bildung in Freiburg mehr bedeutet als nur das Erlernen von Dogmatik.
Dekan Professor Jan Lieder beschrieb das Studium in seiner Rede als eine persönliche Reise – von der nervösen „Erstiwoche“ bis zum alles entscheidenden Examen. Freiburg, so Lieder, sei nicht nur ein Ort akademischer Exzellenz, sondern auch der hohen Lebensqualität. Zugleich hob der Dekan die besondere Bedeutung des juristischen Staatsexamens hervor. Juristinnen und Juristen trügen eine enorme Verantwortung für die Gesellschaft, der mit einer exzellenten Ausbildung Rechnung getragen werden müsse. Lieder unterstützte die jüngst vom Fakultätsrat erhobene Forderung nach der Einführung eines integrierten Bachelors durch Gesetz. Dieses Modell sei – im Unterschied zu einem akkreditierungspflichtigen Bachelor – geeignet, zusätzliche Prüfungslasten der Studierenden zu vermeiden und lasse sich zudem sofort und rückwirkend in Kraft setzen. Aus diesenGründen hätten sich mit Heidelberg und Tübingen auch die beiden übrigen Traditionsfakultäten des Landes für einen integrierten Bachelor per Gesetz und klar gegen eine Akkreditierungspflicht ausgesprochen.
Die Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes, Frau Sintje Leßner, die für die Vergabe der Zeugnisse nach Freiburg gekommen war, versprach der Fakultät in diesem Punkt die volle Unterstützung ihres Hauses. In ihrem Grußwort würdigte auch Leßner die große Leistung der Kandidatinnen und Kandidaten. Nach Schätzungen ihres Hauses wurden allein in Freiburg 140.000 Seiten Papier für das Examen beschrieben. Bewegend appellierte Leßner an die Absolventinnen und Absolventen, auch ihren Angehörigen zu danken, die die Studienzeit mitgetragen haben – ein Moment, der vielen unter die Haut ging. Die Mühen hätten sich auch gelohnt, denn das juristische Staatsexamen genieße auch wegen seiner realistischen Notenvergabe bei den Arbeitgebern nach wie vor höchstes Ansehen. Leßner kündigte an, dass die erste juristische Prüfung schon im nächsten Jahr auf der Computertastatur („digital“) geschrieben werden könne.
Ein Höhepunkt der Veranstaltung war die Festrede durch den ARD-Rechtsexperten Dr. Frank Bräutigam, der in Freiburg studiert hat und hier auch promoviert wurde. Bräutigam beschrieb die Herausforderungen, das Recht einfach und für alle zugänglich zu erklären, ohne dabei aber Halbwahrheiten in die Welt zu setzen. Seine Rede eröffnete eine faszinierenden Blick hinter die Kulissen des Fachjournalismus. Ob Bundestagswahl, Regierungsbruch oder Gesetzeslage – sein Ziel sei es stets, komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich und korrekt zu erklären – auch unter hohem Zeitdruck wie zum Beispiel im Moment des Scheiterns der Ampel-Koalition oder nach der missglückten ersten Runde zur Wahl eines neuen Bundeskanzlers.Bräutigams Empfehlung – nicht nur für den Journalismus, sondern auch für juristische Schriftsätze – lautete: kurze Sätze, nie mehr als ein Nebensatz. In einem sehr persönlichgehaltenen Schlusswort rief Bräutigam die Absolventen dazu auf, ihre persönlichen Berufsträume zu verfolgen, auch wenn sie vielleicht auf den ersten Blick unerreichbar erschienen: „Denken Sie ruhig groß und tun sie das, was Ihnen Freude bereitet.“
Der Konrad-Hesse-Preis für das beste Examen wurde vom Verband der Freunde der Universität Freiburg an Felix Becker verliehen, der die Note „gut“ erzielte. Becker kündigte an, seine Freundinnen und Freunde zu einem Spanferkel-Essen einzuladen. Der von der Rechtsanwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan gestiftete Fakultäts-Lehrpreis wurde von der Studienkommission der Fakultät an die akademische Mitarbeiterin Julia Gutbrecht verliehen. Paul Münch sprach zum dritten Mal in Folge für die Fachschaft und berichtete von seinem Herzensanliegen, der Förderung der Chancengleichheit von Erstakademikern. Hierfür hat Münch ein Mentorenprogramm gestartet, für das ihm Gelder aus dem Studierenden-Vorschlagsbudget bewilligt wurden.
Moderiert wurde die Veranstaltung erstmals vom Studiendekan, Professor Jan Henrik Klement. In kurzweiligen Interviews mit den Protagonisten ging es um persönliche Erlebnisse rund um das Staatsexamen, aber auch um Zukunftsfragen wie die Rolle der Künstlichen Intelligenz.
In ihrem neuen Format war die Absolventenfeier 2025 nicht nur ein feierlicher Abschluss, sondern ein Zeugnis für die Vielfalt, das Engagement und den Zusammenhalt an der Freiburger Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Im Anschluss wurde beim Fakultätsball in der Mensa Rempartstraße, moderiert durch die Fachschaftsvertreter Marlene Wittzack und Linus Grun, bis in die Nachtstunden ein weiterer Höhepunkt gesetzt. Die Organisation der Examensfeier wie des Fakultätsballs lag in den Händen von Professor Frank Schäfer und des Vereins der Freunde der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Die Fakultät gratuliert allen Absolventinnen und Absolventen nochmals herzlich und wünscht für den weiteren Weg – ob in Robe im Gericht, in der ARD-Redaktion oder in der Wissenschaft – viel Erfolg, Mut und Freude!
Freiburger Team belegt den zweiten Platz beim VGH-Moot-Court 2025
Auch in diesem Jahr stellte die Universität Freiburg ihr Können beim VGH-Moot-Court „Öffentliches Recht in Baden-Württemberg“ eindrucksvoll unter Beweis. In den Finalverhandlungen am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim am 14. Juli 2025 trat das Freiburger Team in zwei simulierten Gerichtsverhandlungen gegen die Universität Heidelberg, Mannheim und Tübingen anund erreichte knapp hinter Tübingen den zweiten Platz.
Die Studierenden Theresia Boddenberg, Lena Gschwend, Julia Kaiser und Jan Krone vertraten die Freiburger Fakultät als Hauptteam. Sie überzeugten dabei sowohl mit ihren Plädoyers als auch im juristischen Austausch mit dem Moot-Court-Richtergremium. Begleitet wurde das Team vom Ersatzteam bestehend aus Marisol Fuchs, Keno Hügle, Jakob Leitenrothund Hakan Üstündag. Die Coaches Lisa Kienzle, Paul Runge, Niclas Schütze, Hannes Sturm und Robert Wiebalck standen dem Team dabei zu jeder Zeit tatkräftig zur Seite. Die Leitung lag bei Florian Zenner sowie Professor Jan Henrik Klement.
Wie in den vergangenen Jahren griff auch der diesjährige Fall aktuelle examensrelevante Fragen aus dem Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere aber solche aus dem Baurecht auf. Als Grundlage diente eine landesweit einheitliche Hausarbeit in der Übung für Fortgeschrittene im öffentlichen Recht, auf die die mündlichen Verhandlungen aufbauten.
Seit seiner Einführung im Jahr 2012 bringt der VGH-Moot-Court Studierende der Universitäten Freiburg, Heidelberg, Konstanz, Mannheim und Tübingen zusammen. In Zusammenarbeit mit dem Landesjustizprüfungsamt sowie der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein (Landesgruppe Baden-Württemberg) bietet der Wettbewerb eine Plattform, um juristische Theorien praxisnah anzuwenden und zugleich die rhetorischen, argumentativen und teamorientierten Fähigkeiten der Teilnehmenden zu fördern.
Antrittsvorlesung Prof. Boosfeld und Prof. Hennemann
Frau Professorin Dr. Kristin Boosfeld und Herr Professor Dr. Moritz Hennemann haben am 4. Juli ihre Antrittsvorlesungen an der Universität Freiburg gehalten. Nach einer Begrüßung durch den Dekan Professor Dr. Jan Lieder sprach Professorin Dr. Kristin Boosfeld im Bereich des internationalen Privatrechts zum Thema „Machtanspruch und Normkonflikt“. Professor Dr. Moritz Hennemann hielt seine Vorlesung anschließend zum Thema „Digitalrechtsgesellschaft“.
Die Fakultät heißt beide nun auch offiziell ganz herzlich willkommen und bedankt sich bereits jetzt für die herausragende und engagierte Arbeit!
Frau Prof. Yuanshi Bu – Interview mit der Deutschen Botschaft in Peking
Anlässlich des Jubiläums der Weltfrauenkonferenz von Peking 1995 hat die deutsche Botschaft in China im Frühsommer eine Social-Media-Serie initiiert. Dabei wird wöchentlich eine inspirierende Frau aus verschiedenen Berufsfeldern porträtiert, um deren gesellschaftliche Leistungen und Rollenvielfalt zu würdigen. In einem Beitrag dieser Reihe wurde Prof. Yuanshi Bu porträtiert und hat dazu ein kurzes Interview gegeben.
Den Originalbeitrag finden Sie hier.
Beitrag im Tagesspiegel Background Digitalisierung & KI: Stoppschilder für globale Datenströme?
Moritz Hennemann und Alexander Wehde zeigen auf, dass globale Datenströme eine zentrale Infrastruktur für Wirtschaft, Gesellschaft und Sicherheit darstellen und zunehmend zum Gegenstand geopolitischer Auseinandersetzungen werden.
Sie plädieren für eine strategische „Datenrealpolitik“, die Europas digitale Souveränität schützt, ohne internationale Zusammenarbeit und Handel unnötig zu blockieren. Den vollständigen Beitrag finden Sie hier.
Teilnahme von Prof. Dr. Hennemann an High-Level Debate
Prof. Dr. Moritz Hennemann hat am 03. Juni 2025 an der High-Level Debate on Competition, Innovation and Data Protection in Brüssel teilgenommen. Diskutiert wurden zentrale Weichenstellungen für eine kohärente und praxisnahe Umsetzung der DSGVO sowie der digitalen Regulierungsstrategie der EU. Weitere Informationen finden Sie hier.
Fakultätsgespräch 2025 – Gemeinsamer Austausch an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Aktuelle Fragen von Studium und Lehre standen im Mittelpunkt des zweiten Fakultätsgesprächs am Dienstag, dem 3. Juni 2025. Zu diesem Austausch hatten das Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie die Fachschaft – als Vertretung der Studierenden – gemeinsam eingeladen. Gleich zu Anfang der Veranstaltung hob der Studiendekan, Professor Jan Henrik Klement, die Bedeutung des offenen Gesprächsformats hervor, mit dem die Anliegen und Perspektiven aller Gruppen an der Fakultät gehört und ernst genommen würden.
Die jüngste Reform der Studien- und Prüfungsordnung wäre ohne das letzte Fakultätsgespräch vor zwei Jahren nicht möglich gewesen, betonte Klement. In der Aussprache war es einhellige Meinung, dass neue Studien- und Prüfungsordnung eine erhebliche Verbesserung der Studienqualität vor allem im dritten Fachsemester gebracht hat. Sowohl aus der Professorenschaft als auch von Seiten der Studierenden wurde hervorgehoben, dass sich der Besuch der Vorlesungen durch die Einrichtung einer Klausurenphase am Ende des Semesters deutlich verbessert hat. Dies sei eines der zentralen Ziele der Reform gewesen.
Weitere Themen des diesjährigen Fakultätsgesprächs waren unter anderem Möglichkeiten zu einer wertschätzenden Kommunikation, die Stärkung der psychischen Resilienz, organisatorische Fragen sowie Aspekte der Inklusion und Chancengleichheit. Die Diskussion wurde geleitet von Levi Grun und Justus Pehle. Nach Einschätzung der Fachschafts-Vertreter hat sich das Fakultätsgespräch als erfolgreiches Forum für Austausch und Zusammenarbeit an der Fakultät etabliert. Die Veranstaltung sei durchgehend von einem offenen und respektvollen Ton geprägt gewesen, sagte Elias Kordt, der sich inzwischen seit einem halben Jahr aktiv in der Fachschaft engagiert. Ein weiteres Fakultätsgespräch im nächsten Jahr sei aus der Sicht der Studierenden sehr wünschenswert.
Gastprofessorenprogramm: Professorinnen und Professoren von Spitzenuniversitäten aus den Vereinigten Staaten halten im Sommersemester 2025 Vorlesungen in Freiburg
Im Sommersemester 2025 fand an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg erneut das Anglo-Amerikanische Gastprofessorenprogramm statt. Hierfür konnten renommierte Professorinnen und Professoren von Spitzenuniversitäten aus den Vereinigten Staaten gewonnen werden, die unseren Studierenden die einmalige Möglichkeit geboten haben, Kenntnisse im amerikanischen Recht zu erwerben. Darüber hinaus hat Dr. John Sorabji, Associate Professor (University College London), Barrister, in diesem Jahr erstmals eine Einführung in das britische Verfassungsrecht angeboten. Die Teilnahme an dem Programm kann für spätere Auslandsaufenthalte oder LL.M.-Studiengänge von Vorteil sein. Außerdem können im Rahmen des Gastprofessorenprogramms der für die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung notwendige Fremdsprachennachweis sowie die notwendige Schlüsselqualifikation erworben werden. Studierende des SPB 6 konnten durch Teilnahme an den Vorlesungen „Rechtsvergleichung I“, „Introduction to US American Law Part 1 + 2“ und Bestehen der zugehörigen Prüfung eine Schwerpunktleistung erbringen.
Das Gastprofessorenprogramm wurde ermöglicht durch das Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und durch Spenden der Kanzlei Gleiss Lutz, der Kanzlei Graf Kanitz, Schüppen & Partner sowie der Kanzlei Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz an die Freunde der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Freiburg e.V., die sich an dieser Stelle für die großzügige Unterstützung herzlich bedanken.
Kamingespräch mit Stephan Harbarth
Bei einem Kamingespräch an der Freiburger Rechtswissenschaftlichen Fakultät bot der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Herr Professor Dr. Stephan Harbarth, am 14. Mai einmalige Blicke hinter die Kulissen des höchsten deutschen Gerichts. Im „Haus zur Lieben Hand“ brannte zwischen Harbarth und Professor Matthias Jestaedt, einem der Gastgeber, zwar nur symbolisch eine Kerze, doch war der Charakter eines interviewähnlichen, auch persönliche Fragen berührenden Kamingesprächs mit Händen zu greifen. Im Anschluss hatten auch die Gäste die Gelegenheit, Fragen an Herrn Harbarth zu stellen.
Im Mittelpunkt standen der Hintergrund und der Werdegang von Herrn Harbarth – von seiner Tätigkeit im Zivilrecht und in der Politik bis hin zu seiner Rolle am Bundesverfassungsgericht. Besonders spannend war dabei die Gegenüberstellung seiner Erfahrungen als Abgeordneter im Bundestag und seiner Arbeit beim Bundesverfassungsgericht sowie die Sichtweisen der einzelnen Institutionen aufeinander. Auch die Rolle des Gerichts im aktuellen, zunehmend kühler werdenden politischen Klima wurde thematisiert.
Bei der Veranstaltung ging es nicht darum, einzelne Urteile im Detail zu erörtern. Vielmehr bot sie die besondere Möglichkeit, Einblicke zu gewinnen, die man sonst nicht nachlesen kann. So wurde beispielsweise gefragt, was der erste Gedanke von Herrn Harbarth war, als er von seiner Wahl zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts erfuhr. Auch die Frage, wie er hofft, dass seine Kinder im Jahr 2030 auf seine Amtszeit zurückblicken, wurde gestellt.
Die Atmosphäre im bis auf den letzten Platz gefüllten Saal war während des gesamten Abends äußerst gespannt und konzentriert. Professor Jestaedt fasste am Ende treffend zusammen, dass man den Fall einer Stecknadel hätte hören können – so still war es bis zuletzt im Raum.
Nach dem offiziellen Teil hatten die Gäste noch die Gelegenheit, beim anschließenden Umtrunk in ungezwungener Atmosphäre mit Herrn Harbarth und den anderen Anwesenden ins Gespräch zu kommen.
Insgesamt war es eine inspirierende Veranstaltung, die wohl noch eine Weile in den Köpfen der Gäste präsent sein wird. Abschließend gilt es, einen besonderen Dank an den Lehrstuhl von Professor Jestaedt für die Organisation und die wertvollen Eindrücke auszusprechen.
Französischer Vortrag von Olivier Beaud: „Le cas de l'inéligibilité de Marine Le Pen“
Mit Professor Oliver Beaud war einer der bekanntesten und renommiertesten französischen Verfassungsrechtler bereits zum zweiten Mal zu Gast in Freiburg. Seinem Vortrag lauschten am Donnerstag, dem 22. Mai 2025, rund 30 Studierende und Wissenschaftler der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Herr Prof. Beaud, der im Rahmen der Französischen Rechtsschule der Freiburger Fakultät nunmehr seit vier Jahren das französische Verfassungsrecht lehrt, sprach dieses Mal zu dem hoch aktuellen Thema der strafrechtlichen Verurteilung Marine Le Pens zur Nichtwählbarkeit in öffentliche Ämter wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder vom März diesen Jahres. Nach einer Einführung zu den jüngsten Entwicklungen eines ethischen Verfassungsrechts in Frankreich, das zunehmend moralisch verwerfliches Verhalten von Politikern in öffentlichen Ämtern unter Strafe stellt, drehte sich der Vortrag insbesondere um das ansonsten nur selten beleuchtete Verhältnis von und die Auswirkungen des französischen Strafrechts auf das französische Verfassungsrecht, insbesondere das Prinzip der Demokratie. Dabei zeichnete Herr Prof. Beaud ein umfassendes Bild, das von konkreten strafprozessualen Problemstellungen bis hin zu einer grundlegenderen Entwicklung des französischen Verfassungsrechts und einem neu aufkommenden Rollenverständnis der französischen Richterschaft als Verteidiger der Demokratie reichte.
CHE Ranking 2025
Nach dem CHE Ranking 2025 ist die Freiburger Rechtswissenschaftliche Fakultät unter den Rubriken „Allgemeine Studiensituation“, „Unterstützung am Studienanfang“ und „Examensvorbereitung“ die beliebteste Fakultät in Baden-Württemberg. In der Forschung belegt Freiburg deutschlandweit den dritten Platz.
Details zum Ranking Studium und Forschung (jeweils nach Login).
Wechsel in der Online-Redaktion der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Wir möchten Sie über einen Wechsel in der Online-Redaktion der Rechtswissenschaftlichen Fakultät informieren.
Wir – das sind Maike Lahr (6. Semester) und Linus Grun (4.Semester) – haben zum 1. April 2025 die Aufgaben von Frau Wenger übernommen. Wir freuen uns außerordentlich, in dieser Funktion gemeinsam mit Herrn Professor Klement zur Sichtbarkeit und Vernetzung innerhalb unserer Fakultät beitragen zu dürfen.

Wir sind verantwortlich für die Betreuung der aktuellen Nachrichten aus der Fakultät. Wir werden dort über alle Neuigkeiten aus der Fakultät und interessante Veranstaltungen berichten, die uns auch nach außen, also über die Fakultät hinaus, mitteilenswert erscheinen. Besonders bei Veranstaltungen werden wir – soweit möglich – persönlich anwesend sein, um fotografisch zu dokumentieren und anschließend in geeigneter Form darüber zu berichten.
Darüber hinaus betreuen wir den Instagram-Kanal der Fakultät. Unser Ziel ist es, diesen mit noch mehr Leben zu füllen, ansprechend und zielgruppengerecht zu gestalten und für eine schnelle, moderne und reichweitenstarke Informationsvermittlung zu nutzen. Insbesondere im Hinblick auf die Ansprache junger Studierender halten wir dies für einen zentralen Bestandteil fakultätsinterner Kommunikation.
Zusätzlich pflegen wir den Informationsmonitor im 2. Stock der Universitätsbibliothek (rechte Seite bei den Druckern) und versorgen auch dort die Studierenden mit aktuellen Informationen.
Einladung zur Zusammenarbeit:
Wir laden ausdrücklich alle Mitglieder der Fakultät ein, die Dienste der Online-Redaktion in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie auf bevorstehende Veranstaltungen hinweisen, interessante Projekte vorstellen oder auf andere Weise zur öffentlichen Präsenz der Fakultät beitragen möchten, freuen wir uns über Ihre Nachricht. Sie erreichen uns unter:
redaktion@jura.uni-freiburg.de
Wir sind der festen Überzeugung, dass eine regelmäßige und moderne Informationsvermittlung heute unerlässlich ist – insbesondere, wenn es darum geht, junge Studierende zu erreichen, sie zu motivieren und aktiv am Fakultätsleben teilhaben zu lassen. Für eine lebendige Kommunikation innerhalb und außerhalb der Fakultät stehen wir gerne als Ansprechpartner zur Verfügung und freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen.
Gedenken an Hon. Prof. Dr. Jur. Waldemar Röhsler
Prof. Dr. Jur. Waldemar Röhsler, Honorarprofessor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg, ist am 16. April 2025 kurz vor seinem 99. Geburtstag verstorben. In Schreckenstein/Aussig geboren, trat Professor Röhsler nach Kriegsdienst, juristischer Ausbildung und Promotion in den Dienst der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg ein. 1978 wurde er zum Richter am Bundesarbeitsgericht gewählt. Von 1986 bis 1991 war er dort Vorsitzender Richter.
Professor Röhsler hat sich neben seinem Amt als Richter der Wissenschaft, vor allem auf dem Gebiet des Arbeitsrechts gewidmet. Mehrere Kommentare zu arbeitsrechtlichen Gesetzen und zahlreiche Aufsätze in Fachzeitschriften sind das Ergebnis dieser wissenschaftlichen Tätigkeit.
Professor Röhsler hat an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät mehr als 20 Jahre lang regelmäßig Lehrveranstaltungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts abgehalten, zunächst als Lehrbeauftragter, seit 1982 als Honorarprofessor. Dass das Arbeitsrecht einen Schwerpunkt der Freiburger Juristenausbildung darstellt, ist auch sein Verdienst.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Gedenken an Hon. Prof. Dr. Jur. Alexander Riesenkampff, MBA
Am 20. März 2025 ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Alexander Riesenkampff, Honorarprofessor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, im Alter von 88 Jahren verstorben.
Alexander Riesenkampff wurde am 16. April 1936 im lettischen Riga in eine deutsch-baltische Familie hinein geboren. Zusammen mit seiner Familie musste er als Konsequenz des zweiten Weltkrieges wenige Jahre später aus seiner baltischen Heimat fliehen.
Nach dem Abitur in Stuttgart 1954 studierte Alexander Riesenkampff Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaft in München, Bonn und Köln, sowie and der Columbia Business School in NY, wo er 1961 einen MBA erwarb. Zuvor hatte er in Köln 1959 sein erstes juristisches Staatsexamen abgelegt. Das zweite folge 1967 in Wiesbaden. 1966 legte Alexander Riesenkampff seine von Philipp Möhring betreute kartellrechtliche Promotion vor. Die schon seine Studienzeit prägende Kombination aus Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften fand Anwendung in seinem weiteren erfolgreichen Berufsleben, das zunächst mit der Übernahme der Rechtsabteilung der Chevron Erdöl Deutschland GmbH begann. 1972 legte Alexander Riesenkampff nach Zulassung zur Anwaltschaft 1970 mit der Gründung der Rechtsanwaltssozietät Peltzer & Riesenkampff den Grundstein für die große deutsche Anwaltssozietät CMS Hasche Sigle, deren Mitbegründer er 1999 war. 1978 wurde er zudem im Bundesstaat Pennsylvania als Attorney-at-Law zugelassen. Nach seinem Ausscheiden bei CMS Hasche Sigle baute er ab 2006 mit Schulte Riesenkampff eine weitere Sozietät auf. Bis 2006 war er auch als Notar in Frankfurt tätig, eine Stadt, der er auch als Kommunalpolitiker (CDU), Stadtbezirksverbandsvorsitzender und Mitglied der Stadtverordnetenversammlung treu war.
Sein berufliches Wirken im Wirtschaftsrecht, insbesondere im Kartellrecht, fand auch Ausdruck in einem Lehrauftrag für transnationales Wirtschaftsrecht an unserer Fakultät seit 1985. 1993 wurde Alexander Riesenkampff eine Honorarprofessur an unserer Fakultät verliehen. Herr Riesenkampff hat bis zuletzt und bis ins hohe Alter ein bei Studierenden äußerst beliebtes Seminar zum transnationalen Kartellrecht auf Englisch angeboten, bei dem er oft und gerne renommierte Praktiker, unter anderem aus den Vereinigten Staaten einband. Dieses Seminar wird dieses Sommersemester 2025 zum Gedenken an Prof. Dr. Riesenkampff ein letztes Mal von dem Mitveranstalter Herrn Steinbarth angeboten.
Mit seinem Tod geht das Leben eines weltläufigen Bürgers, erfolgreichen Anwalts und Rechtswissenschaftlers sowie eines transnationalen Brückenbauers zu Ende. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Neue Studien- und Prüfungsordnungen für den „Deutsch-Französischen Doppelmaster“ und den „Master Deutsches Recht“
Die neuen Studien- und Prüfungsordnungen für die Studiengänge „Deutsch-Französischer Doppelmaster“ und „Master Deutsches Recht“ wurden nach der Beschlussfassung des Senats der Albert-Ludwigs-Universität nun offiziell bekanntgegeben und sind damit rechtsverbindlich. Ab dem Wintersemester 2025/26 bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät erstmals ein einjähriges Master-Programm für Juristinnen und Juristen aus dem Ausland an. Zudem kann der Master auch in einer zweijährigen Variante absolviert werden.
Das Studienprogramm bietet den Studierenden größtmögliche Flexibilität, um sich im Bereich der Rechtsvergleichung weiterzubilden. Neben einem soliden Fundament in deutschem und europäischem Recht, das den für Freiburg typischen Bezug zu den Grundlagen des Rechts beinhaltet, können die Studierenden individuell entscheiden, in welchem Rechtsgebiet sie ihre Kenntnisse vertiefen möchten.
Die neue Studien- und Prüfungsordnung für den Deutsch-Französischen Doppelmaster erweitert das Angebot und trägt dem Erfolg dieses beliebten Studiengangs Rechnung.
Bewerbungen für den Studienstart im Wintersemester 2025/26 sind noch bis zum 31. Mai 2025 für den Deutsch-Französischen Doppelmaster und bis zum 15. Juni 2025 für den Master Deutsches Recht möglich.
Für weitere Informationen und Fragen steht das Auslandsbüro der Fakultät gerne zur Verfügung: international@jura.uni-freiburg.de.
Stipendien
Für die Studierenden der Freiburger Rechtswissenschaftlichen Fakultät besteht die Möglichkeit zur Förderung durch die Elisabeth-Frickenhaus-Stiftung, die Bund-Stiftung und die Adolf-Haeuser-Stiftung. Weitere Informationen finden Sie Stipendien.
Bericht zum Baufortschritt Kollegiengebäude II
Frau Blasy, Leiterin der Fakultätsverwaltung, und Herr Kutter, EDV-Referent der Fakultät, haben am 19. Februar 2025 an einer Planungsrunde zum Thema Medientechnik im neuen Kollegiengebäude II teilgenommen. Neben großen und kleinen Seminarräumen wird auch ein Co-Creation-Raum realisiert werden können. Darüber hinaus wird es Moot-Court-Räume mit genügend Platz zum Arbeiten, aber auch mit moderner Medientechnik zum Abhalten von Präsentationen und Videokonferenzen geben.
Die Gesamtsanierung befindet sich weiterhin im Zeitplan, die Fertigstellung ist für 2027 geplant.
Die Fakultät freut sich auf ihr altes neues Zuhause!
Absolventenfeier
Auch in diesem Frühjahr hat die Freiburger Rechtswissenschaftliche Fakultät ihre Absolventinnen und Absolventen für die bestandene Erste juristische Prüfung (Staatsexamen) gefeiert. In Anwesenheit vieler Professorinnen und Professoren und natürlich der Angehörigen, Freundinnen und Freunde fand die feierliche Verabschiedung am 7. Februar 2025 im Paulussaal statt. Höhepunkt war die Übergabe der Examenszeugnisse an die Absolventen, darunter auch Gero Schatz, der mit einem Gesamtergebnis von 12,03 Punkten die Note Gut und damit das beste Ergebnis erzielte.
Nach einer Begrüßungsrede durch Paul Münch als Vertreter der Fachschaft sprach der Dekan Professor Jan Lieder in seiner Rede auch hochschulpolitische Themen an. Die bevorstehende Einführung des sog. E-Examens bringe für die juristischen Fakultäten neue Herausforderungen, angesichts derer eine Unterstützung von Seiten des Landes nicht nur hilfreich, sondern notwendig sei. Der Dekan verwies in diesem Zusammenhang auf die Schwerpunktbereichsprüfungen und die Klausuren in den Übungen, die nach wie vor handschriftlich verfasst werden müssten. Die Freiburger Rechtswissenschaftliche Fakultät sei eine der besten Deutschlands, was nicht zuletzt durch einen Platz in den TOP 6 des QS-Hochschulrankings bestätigt werde. Derzeit gelte es, der von der Fakultät maßgeblich mitgetragenen Exzellenzclusterinitiative „Constitution as Practice in Times of Transformation“ die Daumen für die finale Entscheidung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft zu drücken.
Für das Landesjustizprüfungsamt nahm in Vertretung der Präsidentin Frau Dr. Cornelia Iffland an der Feier teil. Allen gegenteiligen Behauptungen zum Trotz hätten sich die Examensergebnisse in den zurückliegenden Jahrzehnten auch unter Herausrechnung der Schwerpunktbereichsnoten deutlich verbessert. Der Anteil von sog. Prädikatsexamina sei ebenfalls deutlich gestiegen. „Die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt sind besser denn je“, rief Iffland den Absolventinnen und Absolventen zu. Auch im bevorstehenden Referendariat solle man nicht zu sehr auf die wohlmeinenden Ratschläge anderer hören, sondern dem eigenen Verstand vertrauen.
Gero Schatz erhielt für die beste Leistung im Staatsexamen den Konrad-Hesse-Preis des Verbands der Freunde der Universität e.V. Eine weitere Auszeichnung erhielt Dr. Felix Andreas Kiefner für seine Promotion zum Thema „Besitz als relatives Eigentum? Geschichte und Dogmatik des Besitzschutzes als Relativschutz im common law und im civil law“. Gestiftet wurde dieser Preis von der Rechtsanwaltskanlei GleissLutz.
In einem akademischen Festvortrag sprach Professorin Paulina Starski über „Die Stärkung der Resilienz des BVerfG – Eine Einordnung der aktuellen Grundgesetzänderungen zum Schutze des ,Hüters der Verfassung‘“. Am Beispiel Polens zeigte die Völker- und Europarechtlerin, durch welche Maßnahmen der PiS-Partei die Demontage des dortigen Verfassungsgerichts erfolgen konnte. Sie verwies auf die gesetzlichen Regelungen zum deutschen Bundesverfassungsgericht und deren Risiken sowie auf die Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen durch Änderungen der Verfassung. Durch diese sei die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland erheblich gestärkt worden.
Im Anschluss an die Feierstunde lud der Verein der Freunde der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Freiburg e.V. zum Sektempfang im Foyer des Paulussaals ein, wo die Absolventinnen und Absolventen den Abend in geselliger Runde ausklingen ließen.
Auch die Freiburger Rechtswissenschaftliche Fakultät gratuliert auf diesem Wege noch einmal allen Absolventinnen und Absolventen zum bestandenen Examen und wünscht ihnen allen nur das Beste für ihren weiteren Lebensweg!

Afrikagespräch mit Dr. Collins Chikodili Ajibo
Dr. Collins Chikodili Ajibo hat als FRIAS Fellow das Freiburger Afrikagespräch am 22.01.2025 um 20:00 Uhr gestaltet. „African exports of natural resources constitute roughly 74% of total merchandise exports and the continent is home to about 30% of all global mineral reserves. However, the region has failed to harness these opportunities to foster sustainable development. Even worse, more than half of all 37 countries categorized as fragile and conflict-affected states are to be found in Africa. […]. This Freiburg Africa Talk seeks to explore the interactions that underpin conflict, rule of law and governance of mineral resources in Africa, as well as to proffer options for the future.“
Nach einer Begrüßungsrede durch Paul Münch als Vertreter der Fachschaft sprach der Dekan Professor Jan Lieder in seiner Rede auch hochschulpolitische Themen an. Die bevorstehende Einführung des sog. E-Examens bringe für die juristischen Fakultäten neue Herausforderungen, angesichts derer eine Unterstützung von Seiten des Landes nicht nur hilfreich, sondern notwendig sei. Der Dekan verwies in diesem Zusammenhang auf die Schwerpunktbereichsprüfungen und die Klausuren in den Übungen, die nach wie vor handschriftlich verfasst werden müssten. Die Freiburger Rechtswissenschaftliche Fakultät sei eine der besten Deutschlands, was nicht zuletzt durch einen Platz in den TOP 6 des QS-Hochschulrankings bestätigt werde. Derzeit gelte es, der von der Fakultät maßgeblich mitgetragenen Exzellenzclusterinitiative „Constitution as Practice in Times of Transformation“ die Daumen für die finale Entscheidung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft zu drücken.

Prof. Dr. Moritz Hennemann, M.Jur. (Oxon.) und Prof. Dr. Paulina Starski als Sachverständige im Rechtsausschuss und im Digitalausschuss des Bundestages
Am 13. November 2024 nahmen die Freiburger Professorin Paulina Starski und der Freiburger Professor Moritz Hennemann als Sachverständige an Sitzungen des Bundestages teil.
Paulina Starski nahm hierbei im Rahmen des Rechtsausschusses zu Fragen der Steigerung der Resilienz des BVerfG Stellung, wo sie am Beispiel Polens betonte, dass der „Zerfall des Verfassungsstaates“ regelmäßig mit einer Entmachtung der Verfassungsgerichte beginne. Durch eine „kluge verfassungsrechtliche Absicherung“ könnten solche Prozesse verlangsamt werden und die Möglichkeit gegeben werden, eine Revision einzuleiten. Die vorgeschlagenen Änderungen „werden einen resilienzsteigernden Effekt haben“, sagte die von der FDP-Fraktion als Sachverständige benannte Rechtswissenschaftlerin. Für die Resilienz bedürfe es aber eines ganzheitlichen Ansatzes, betonte Starski: „Demokratien bleiben stets ein Stück weit fragil, können aber durch Pflege der Verfassungskultur sowie gesellschaftlichen Rückhalt stabilisiert werden.“
Moritz Hennemann beschäftigte sich im Digitalausschuss des Bundestages mit dem DatenGovernanceGesetz (DGG) und erklärte hierbei, dass die Zielsetzung des DGA ausnahmslos zu begrüßen sei. Allerdings setzten die Regelungen zu Datenvermittlungsdiensten und datenaltruistischen Organisationen keine ausreichenden Anreize – daran könne jedoch ein nationales Durchführungsgesetz wenig ändern, betonte Hennemann weiter. Das DGG gewährleiste eine solide Durchführung des DGA, schöpfe allerdings den vorhandenen Spielraum nicht vollständig aus und fülle nicht die Leerstellen, die der DGA produziert habe. Die Bestimmung der zuständigen Behörden sei zweckmäßig, so Hennemann.

Besuch des Dekans an der Tsinghua University Law School
Am 25. Oktober 2024 besuchte Prof. Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard), Dekan der Freiburger Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die Tsinghua University Law School. Er wurde von Prof. Dr. Zhou Guangquan, Dekan der Tsinghua Law School, Prof. Dr. Wang Gang sowie Frau Fan Jingran und Frau Lin Wanzhi vom Auslandsbüro herzlich empfangen.
Prof. Zhou Guangquan hieß Prof. Lieder herzlich willkommen und stellte die Geschichte, Struktur und Forschungsfelder der Tsinghua Law School vor. Prof. Lieder gab einen Überblick über die Struktur und die neuen Entwicklungen der Freiburger Fakultät. Die beiden Seiten führten einen intensiven Austausch über ihre jeweiligen Forschungsbereiche. Beide Seiten stimmten überein, Möglichkeiten der Zusammenarbeit in den Bereichen Studierendenaustausch und wissenschaftliche Kooperation zu suchen und luden einander ein, an akademischen Aktivitäten teilzunehmen, um den Austausch zwischen den beiden Fakultäten weiter zu vertiefen.
Die Kooperation zwischen der Freiburger Fakultät und der Tsinghua Law School besteht bereits seit 2013. Diese Austauschmöglichkeiten werden von den Studierenden beider Fakultäten mit großem Interesse genutzt.

Silja Vöneky wird Richterin am Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg
Der baden-württembergische Landtag hat Prof. Dr. Silja Vöneky, Professorin für Völkerrecht, Rechtsvergleichung und Rechtsethik an der Universität Freiburg zur Richterin am Verfassungsgerichtshof gewählt.
Prof. Dr. Silja Vöneky ist Direktorin des Instituts für Öffentliches Recht, Professorin für Völkerrecht, Rechtsvergleichung und Rechtsethik an der Universität Freiburg. Das ehrenamtliche Amt als Mitglied am Verfassungsgerichtshof tritt sie für neun Jahre im Nebenamt an. Der Verfassungsgerichtshof ist Verfassungsorgan des Landes Baden-Württemberg und entscheidet in verfassungsrechtlichen Streitigkeiten, wie Normenkontrollanträgen oder Landesverfassungsbeschwerden.
„Ich danke für die Nominierung und Wahl und freue mich auf diese ehrenvolle Aufgabe. Da ich in Baden-Württemberg aufgewachsen bin, studiert und promoviert habe, ist dies auch eine Möglichkeit dem Land in dieser Funktion etwas zurückzugeben. Das tue ich sehr gerne, zusammen mit den anderen Richterinnen und Richtern, gerade weil die Zeiten für Demokratien herausfordernd sind.“
Silja Vönekys Forschungsschwerpunkte liegen im internationalen Recht und der Rechtsethik, insbesondere mit Blick auf den Schutz der Umwelt und Menschenrechte, dem Humanitären Völkerrecht, sowie der Verbindung von Ethik und Recht, letzteres gerade auch im Bereich der Regulierung neuer Technologien. Zusammen mit Kolleg/innen leitet sie interdisziplinäre Forschungsinitiativen und Drittmittelprojekte, insbesondere im Bereich der verantwortlichen Regulierung der Künstlichen Intelligenz und adaptiven Regulierung von neuen Technologien und ist Mitglied bei diesen. Seit Januar 2019 ist sie Mitglied des Freiburger Exzellenzclusters CIBSS – Centre for Integrative Biological Signalling Studies für rechtliche und rechtsethische Fragen der Biotechnologie.
Vöneky studierte Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie an den Universitäten Freiburg, Bonn, Edinburgh/UK und Heidelberg. Nach ihrer Promotion über den Schutz der Umwelt in bewaffneten Konflikten an der Universität Heidelberg und ihrer Referendarzeit am Kammergericht Berlin begann sie ihre akademische Laufbahn am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg. Seit ihrer Habilitation an der Universität Heidelberg mit einer Schrift über „Recht, Moral und Ethik“ lehrt und forscht Vöneky an der Universität Freiburg.
Engagement in interdisziplinären Forschungsverbünden und wissenschaftlichen Rechtsberatung
Sie ist zudem Mitglied internationaler Forschungsverbünde und seit 2001 wissenschaftliche Rechtsberaterin verschiedener Bundesministerien, insbesondere des Auswärtigen Amtes und Ministerium für Umwelt, sowie des Umweltbundesamtes. Bis 2016 war sie für vier Jahre auf Vorschlag der Bundesregierung in den Deutschen Ethikrat berufen worden und leitete dort die Arbeitsgruppe Biosicherheit (Biosecurity). Heute ist sie Mitglied des völkerrechtswissenschaftlichen Beirats des Auswärtigen Amtes, des Ethikrates der Max-Planck-Gesellschaft und Co-Direktorin des Connecticut-Baden-Württemberg Human Rights Research Consortiums (HRRC), das vom Land Baden-Württemberg gefördert wird.
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