Voraussetzungen
Der 18-monatige Vorbereitungsdienst ist nach dem Studium der zweite Ausbildungsabschnitt auf dem Weg ins Lehramt. Zugangsvoraussetzung ist in Baden-Württemberg der Abschluss eines Masters of Education oder eines Ersten Staatsexamens. Seit einem Beschluss der Kultusministerkonferenz von 2013 haben Lehramtsabsolvent*innen gleichberechtigten Zugang zum VD bundesweit.
Falls Sie planen, Ihr Referendariat in einem anderen Bundesland zu absolvieren, erkundigen Sie sich rechtzeitig nach evtl. Anerkennungsverfahren für Ihren Abschluss in den Bundesländern. Zuständig für die Anerkennungen und Bewerbungen zum Referendariat sind die Kultus- oder Bildungsministerien der Länder, meist vertreten durch Regierungspräsidien oder Bezirksregierungen.
Es gibt keine Altersgrenze. Die zugelassenen Bewerber*innen werden vom Regierungspräsidium in der Regel in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum/zur Studienreferendar*in ernannt und entsprechend besoldet. Ein Anspruch auf Zuweisung an ein bestimmtes Ausbildungsseminar oder eine bestimmte Schule besteht nicht.
In Baden-Württemberg haben Sie nach Ablegen der Prüfung zum Master of Education vier Jahre Zeit, um den Vorbereitungsdienst anzutreten. Wird dieser Zeitraum überschritten, lässt das örtlich zuständige Regierungspräsidium in einem Kolloquium überprüfen, ob die Kenntnisse und Fähigkeiten für ein erfolgreiches Referendariat noch vorhanden sind. Dabei haben Sie in der Regel vier Wochen Zeit, sich auf ein gestelltes Thema vorzubereiten.
Umfangreiche Informationen zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg finden Sie auf Lehrer Online Baden-Württemberg.
Regularien
Die Ausbildung und Prüfung richten sich nach den Verordnungen über die Vorbereitungsdienste und Staatsprüfungen für die verschiedenen Lehrämter in der für Sie geltenden Fassung:
Struktur
Die Ausbildung erfolgt an allgemeinbildenden Gymnasien oder Beruflichen Schulen sowie an den jeweils zuständigen Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (kurz Seminare). Der Vorbereitungsdienst (Gymnasium) kann auch an einer Gemeinschaftsschule stattfinden.
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 18 Monate. Er beginnt in Baden-Württemberg einmal jährlich – am Gymnasium sowie an Beruflichen Schulen mit dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien im Januar.
Der Verlauf gliedert sich in drei Phasen:
Kompaktphase
In der ca. 3-wöchigen Kompaktphase im Januar wird auf der Grundlage der Inhalte und Kompetenzen des Studiums in die Ausbildung eingeführt. Sie dient insbesondere der fachdidaktischen Vorbereitung auf eine baldige Unterrichtsaufnahme an der Schule und beschäftigt sich auch mit Pädagogik, Psychologie, Schul- und Beamtenrecht.
1. Halbjahr
Der erste Ausbildungsabschnitt dauert bis zum Ende des laufenden Schuljahres und dient der vertieften Einführung in eine zunehmend selbstständige Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit an der Schule. Die Betreuung und Begleitung findet durch Mentor*innen und andere Lehrkräfte an der Einsatzschule statt. Parallel werden Veranstaltungen am Seminar besucht.
2. und 3. Halbjahr
Der zweite Ausbildungsabschnitt dauert zwei Unterrichtshalbjahre und umfasst selbstständigen Unterricht mit eigenem Lehrauftrag, zusätzlichen begleiteten Unterricht an der Schule sowie Veranstaltungen des Seminars und die Staatsprüfung. Die Lehrproben und mündliche Prüfungen liegen schwerpunktmäßig im 3. Halbjahr.
Ausbildung am Seminar
Zukünftige Lehrkräfte müssen neben der Wissensvermittlung auch wichtige Erziehungsaufgaben übernehmen. Die dazu erforderlichen Kompetenzen sollen durch Veranstaltungen am Seminar vermittelt werden, wobei folgende Themenbereiche im Fokus der Ausbildung stehen: Pädagogik und Pädagogische Psychologie, Fachdidaktik der Ausbildungsfächer, Inklusion, Kommunikations- und Teamfähigkeit, Diagnosefähigkeit, Evaluation des eigenen Unterrichts und multikulturelle Kompetenz, digitale Medien und individuelle Förderung. Unterrichtseinheiten zu Schul-, Jugend- und Beamtenrecht zeigen, mit welchen rechtlichen Fragestellungen und Problemen verantwortliche Lehrkräfte konfrontiert werden können.
Außerdem finden während des gesamten Vorbereitungsdienstes regelmäßige Unterrichtsbesuche und Beratungsgespräche durch Ausbilder*innen des Seminars statt.

Grafik: Ablauf des Vorbereitungsdienstes am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Freiburg (Abteilung Gymnasium)

Grafik mit Untertitel: Ablauf des Vorbereitungsdienstes am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Freiburg (Abteilung Berufliche Schulen)
Ausbildung an der Schule
Während des ersten Ausbildungsabschnitts hospitieren und unterrichten Sie in allen Stufen der Schule, wobei Sie zunehmend eigenverantwortlich begleitet von Lehrkräften unterrichten und an sonstigen Veranstaltungen der Schule teilnehmen. Zudem lernen Sie Aufgaben der Klassenführung und die schulischen Gremien einschließlich der Elternarbeit kennen.
Im zweiten Ausbildungsabschnitt werden in der Regel zehn bis dreizehn Wochenstunden eigenständig unterrichtet.
Am Ende des VD erstellen die Schulleiter*innen eine schriftliche Beurteilung und Bewertung, die dem Landeslehrerprüfungsamt und dem Seminar zugeleitet wird. Beurteilt werden vorrangig Qualität und Erfolg des Unterrichts, die pädagogischen, erzieherischen und didaktischen sowie methodischen Kompetenzen, schulkundliche Kenntnisse und Ihr gesamtes dienstliches Verhalten.
Bewerbung
Ein Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst kann nur online gestellt werden. Der Bewerbungszeitraum an allgemeinbildenden Gymnasien sowie an Beruflichen Schulen liegt zwischen dem 15. März und dem 15. Juni des Vorjahres.
Neben dem förmlichen Zulassungsantrag sind für die Bewerbung eine Reihe von Unterlagen vorzulegen, die innerhalb von vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Online-Bewerbung, aber spätestens bis zum Ende der Bewerbungsfrist, beim Regierungspräsidium Ihres Erstseminarwunsches einzureichen sind.
Bitte beachten Sie, dass in Baden-Württemberg der Nachweis eines Betriebs- oder Sozialpraktikums verlangt wird.
Alle Informationen zur Bewerbung und Zulassung und weitere Hinweise zu Auswahlverfahren und Seminarzuweisung, Ausbildungsstätten in Baden-Württemberg, Bewerbungen aus anderen Bundesländern usw. finden Sie auf Lehrer Online Baden-Württemberg.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann der Vorbereitungsdienst auch im Gasthörerstatus begonnen werden. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise des Zentralen Prüfungsamtes Master of Education. Die Aufnahme des Referendariats im Gasthörerstatus ist immer risikobehaftet. Deshalb empfiehlt sich eine individuelle Lehramtsberatung.
Wichtig: Betriebs- und Sozialpraktikum
Als Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst wird von zukünftigen Referendar*innen ein Betriebs- oder Sozialpraktikum gefordert. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ein unbezahltes Praktikum absolvieren oder einer bezahlten Tätigkeit (z.B. Ferienjob) nachgehen. Es kann sich auch um einen Job aus Ihrer Schulzeit handeln. Eine entsprechende Praktikumsbescheinigung ist zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim Regierungspräsidium einzureichen.
Im Betriebs- und Sozialpraktikum sollen zukünftige Lehrkräfte Einblicke in außerschulische Lebens- und Arbeitsfelder gewinnen, in denen sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene heute bewegen. Somit soll der Weg von der Schule über die Universität zurück in die Schule wenigstens für einige Wochen durchbrochen werden.
Der zeitliche Umfang des Betriebs- oder Sozialpraktikums beträgt mindestens 4 Wochen Vollzeitbeschäftigung. Als gleichwertig anerkannt werden kann eine regelmäßige Tätigkeit innerhalb eines Jahres im Umfang von 200 Stunden (Betriebspraktikum) oder ehrenamtliche Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen von insgesamt mindestens 25 Tagen oder 200 Stunden (Sozialpraktikum).
Studierende mit den Fächern Wirtschaft, Geographie, Politikwissenschaft oder Informatik müssen ein Betriebspraktikum vorweisen. Ein Sozialpraktikum kann in diesen Fällen nicht anerkannt werden.
Für Lehramtsstudierende mit dem Fach Sport ist anstelle eines Betriebs- oder Sozialpraktikums hingegen ein Vereinspraktikum erforderlich. Zusätzlich ist die Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen Silber) gefordert.
Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, Au-Pair-Tätigkeiten, eine Tätigkeit als Fremdsprachenassistent*in oder als wissenschaftliche Hilfskraft an einer Universität werden grundsätzlich nicht als gleichwertig anerkannt.
Alle Informationen finden Sie auf Lehrer Online Baden-Württemberg.
Wichtig: Für den Vorbereitungsdienst an Beruflichen Schulen benötigen Sie ein dreimonatiges Betriebspraktikum. Nähere Informationen finden Sie hier.
Für den Antrag auf Anerkennung oder falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Regierungspräsidium: vorbereitungsdienst@rpf.bwl.de.
Abschluss Staatsexamen
Die Staatsprüfung umfasst folgende Einzelleistungen, die entsprechend gewichtet werden:
- die Schulleiterbeurteilung (dreifach),
- die Schulrechtsprüfung (einfach),
- das Kolloquium in Pädagogik und Pädagogischer Psychologie (einfach),
- die Beurteilung der Unterrichtspraxis (4 Lehrproben; jeweils eineinhalbfach),
- die fachdidaktischen Kolloquien (einfach).
Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. Ist in einer Wiederholungsprüfung eine mit einer schlechteren Note als „ausreichend“ bewertete Leistung erbracht worden, ist der Prüfungsanspruch für das gymnasiale Lehramt endgültig erloschen. Wer die Prüfung besteht, erwirbt die Lehrbefähigung in den beiden Fächern bis zum Abitur und darf die Berufsbezeichnung „Assessor*in des Lehramts“ führen. Im Erweiterungsfach wird die Lehrbefähigung je nach Studienabschluss für die Unter- und Mittelstufe (90 ECTS-Punkte) bzw. auch für die Oberstufe (120 ECTS-Punkte) erworben.
Besonderheit eines Vorbereitungsdienstes an Beruflichen Schulen
Referendar*innen, die ihren Vorbereitungsdienst mit allgemeinbildenden Fächern an einer Beruflichen Schule absolvieren, können neben der Lehrbefähigung für die Beruflichen Schulen auch die Lehrbefähigung für das allgemeinbildende Gymnasium erwerben.
Voraussetzung hierfür sind 4 Wochen Unterrichtspraxis mit zusätzlicher Lehrprobe in einem Ihrer Hauptfächer nach Wahl in der Unterstufe eines allgemeinbildenden Gymnasiums oder einer Gemeinschaftsschule.