Beratungsgespräch mit dem Prodekan für Akademische Angelegenheiten (optional)
Ablauf
Vereinbaren Sie bei Bedarf zunächst ein Beratungsgespräch mit dem Prodekan für Akademische Angelegenheiten. Anfragen für Beratungsgespräche richten Sie bitte per E-Mail an die Ansprechpersonen im Büro für Habilitationsangelegenheiten, APL-Verfahren und Honorarprofessuren.
Antrag auf Verleihung der Bezeichnung außerplanmäßige*r Professor*in
Allgemeine Vorgaben für das Einreichen von Unterlagen
- Anträge nur vollständig einreichen
- Mappe mit Originalunterschriften als solche kennzeichnen
- Formblätter einseitig und in lesbarem Format ausdrucken
- Unterlagen nicht tackern/heften
- keine Klarsichthüllen verwenden
- Publikationen nur im PDF-Format, der Titel des PDF-Dokuments darf 128 Zeichen nicht überschreiten
Abgabe von Papierunterlagen
- per Post oder persönliche Abgabe am Empfang im Verwaltungsgebäude während der Öffnungszeiten
- kein Termin notwendig
Abgabe digitaler Unterlagen
- möglich, sofern gemäß der Verfahrensvorgaben vorgesehen
- per E-Mail an habilitationen@uniklinik-freiburg.de
- externe Medien (z. B. USB-Sticks) können nicht eingelesen werden
Checkliste und Antragsunterlagen
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Checkliste zum Antrag auf Verleihung der Bezeichnung außerplanmäßige*r Professor*in
für Privatdozent*innen mit Dienstverhältnis zur Universität bzw. zum Universitätsklinikum Freiburg
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Personalbogen
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Formblatt – Belehrung und Erklärung Dienst- und Treuepflichten
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Formblatt – Vordruck Fakultätsrat
Bitte alle Spalten umfangreich ausfüllen, keine Verweise auf sonstige Dokumente. Diesen Vordruck zusätzlich als offene Word-Datei einreichen.
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Formblatt – Schriftenverzeichnis
geteilte Autorschaften mit * kennzeichnen
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Checkliste zum Antrag auf Verleihung der Bezeichnung außerplanmäßige*r Professor*in
für Privatdozent*innen ohne Dienstverhältnis zur Universität bzw. zum Universitätsklinikum Freiburg
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Formblatt – individuelle Lehrleistung
Veranstaltungsnummern laut Vorlesungsverzeichnis einfügen
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Ausfüllhilfe zu Formblatt individuelle Lehrleistung
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Handreichung zur Dokumentation der Lehrverpflichtung
Die „Ständige Kommission für Habilitationsangelegenheiten und Verfahren zur Verleihung der Bezeichnung außerplanmäßige*r Professor*in“ (StäKo) prüft im Auftrag der Dekanin/des Dekans das Vorliegen der Voraussetzungen für die Verleihung der Bezeichnung außerplanmäßige*r Professor*in.
Sofern die Beurteilung durch die StäKo positiv ausfällt, erfolgt die Bestellung externer Gutachter*innen. Die Gutachter*innen prüfen, ob „der Privatdozent/die Privatdozentin den Anforderungen entspricht, die an Professor*innen auf Dauerstellen gestellt werden“. Auf eine externe Begutachtung kann verzichtet werden, wenn die Aufnahme in eine W3- oder W2-Berufungsliste (ordentliches Berufungsverfahren mit Berufungskommission und externen Gutachten) nachgewiesen wird.
Votum Fakultätsrat und Senat
Ablauf
Nach positiver Begutachtung entscheidet der Fakultätsrat über die Annahme des Antrags an der Fakultät. Sofern das Votum des Fakultätsrats positiv ausfällt, stimmt der Senat der Universität Freiburg nach Bericht der Dekanin/des Dekans über den Antrag auf Verleihung der Bezeichnung außerplanmäßige*r Professor*in ab.
Nach Zustimmung des Senats fertigt das Rektorat die Urkunde zur Verleihung der Bezeichnung außerplanmäßige*r Professor*in. Die Dekanin/der Dekan informiert die/den Antragsteller*in über den Termin zur offiziellen Verleihung und übergibt die Urkunde.