Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Kleeblatts

Außerplanmäßige Professuren

Eine zusammengerollte Urkunde mit Siegelstempel liegt auf einem Schreibtisch.

Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen zu den Voraussetzungen und dem Ablauf von Verfahren zur Verleihung der Bezeichnung außerplanmäßige*r Professor*in.

Voraussetzungen für die Verleihung der Bezeichnung außerplanmäßige*r Professor*in sind u. a.

  • mindestens zweijährige Lehrtätigkeit als Privatdozent*in („Titellehre“ im Umfang von mind. 2 SWS)
  • sechs Originalarbeiten
    • Publikationszeitpunkt ab sechs Monate nach Habilitation und innerhalb von drei Jahren vor Antragstellung,
    • mind. drei als Erst- oder Letztautor*in,
    • zwei Publikationen sollten in Letztautorschaft publiziert sein,
    • max. eine Publikation in geteilter Erst-/Letztautorschaft,
    • IF-Summe mind. 20
  • externe Projektförderung, ggf. Erfindungen / Patente
  • Nachweis kontinuierlicher wissenschaftlicher Kooperationen mit der Medizinischen Fakultät Freiburg für Antragsteller*innen, die nicht am Universitätsklinikum oder der Universität Freiburg tätig sind

Ablauf des Verfahrens

1

Beratungsgespräch mit dem Prodekan für Akademische Angelegenheiten (optional)

1
2

Antrag auf Verleihung der Bezeichnung außerplanmäßige*r Professor*in

2
3

Votum Fakultätsrat und Senat

3

Büro für Habilitationsangelegenheiten, APL-Verfahren und Honorarprofessuren

Ansprechpersonen

Aktuell

Das Büro für Habilitationsangelegenheiten, APL-Verfahren und Honorarprofessuren ist ab dem 10.03.2025 aufgrund einer Vakanz nur eingeschränkt und zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag – Donnerstag 9:00 bis 15:30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten werden nicht angeboten.

Laufende Verfahren und Neuanträge können daher leider nur mit Verzögerung bearbeitet werden. Bitte sehen Sie aktuell von Nachfragen zum Stand der Verfahren ab.

Ruth Gajic

Sachbearbeitung Habilitationsangelegenheiten, APL-Verfahren und Honorarprofessuren

N.N.

Sachbearbeitung Habilitationsangelegenheiten, APL-Verfahren und Honorarprofessuren

Postadresse

Dekanatsverwaltung der Medizinischen Fakultät
Büro für Habilitationsangelegenheiten, APL-Verfahren und Honorarprofessuren
Postfach
79085 Freiburg

Besuchsadresse

Verwaltungsgebäude des Universitätsklinikums
Breisacher Straße 153
79110 Freiburg

Öffnungszeiten Empfang:

  • Montag bis Donnerstag: 7:00-17:30 Uhr (in den Monaten August und September nur bis 17:00 Uhr)
  • Freitags: 7:00-15:30 Uhr

Änderungen krankheitsbedingt möglich, gerne telefonisch anfragen:
+49 761 / 270-21063

Das Verwaltungsgebäude der Medizinischen Fakultät.