Beratungsgespräch mit dem Prodekan für Akademische Angelegenheiten (optional)
Ablauf
Vereinbaren Sie bei Bedarf gerne ein Beratungsgespräch mit dem Prodekan für Akademische Angelegenheiten. Anfragen für Beratungsgespräche richten Sie bitte per E-Mail an die Ansprechpersonen im Büro für Habilitationsangelegenheiten, APL-Verfahren und Honorarprofessuren.
Antrag auf Zulassung zur Habilitation (Stufe 1)
Allgemeine Vorgaben für das Einreichen von Unterlagen
- Anträge nur vollständig einreichen
- Mappe mit Originalunterschriften als solche kennzeichnen
- Formblätter einseitig und in lesbarem Format ausdrucken
- Unterlagen nicht tackern/heften
- keine Klarsichthüllen verwenden
- Publikationen nur im PDF-Format, der Titel des PDF-Dokuments darf 128 Zeichen nicht überschreiten
Abgabe von Papierunterlagen
- per Post oder persönliche Abgabe am Empfang im Verwaltungsgebäude während der Öffnungszeiten
- kein Termin notwendig
Abgabe digitaler Unterlagen
- möglich, sofern gemäß der Verfahrensvorgaben vorgesehen
- per E-Mail an habilitationen@uniklinik-freiburg.de
- externe Medien (z. B. USB-Sticks) können nicht eingelesen werden
Checkliste und Antragsunterlagen
Die „Ständige Kommission für Habilitationsangelegenheiten und Verfahren zur Verleihung der Bezeichnung außerplanmäßige*r Professor*in“ (StäKo) prüft im Auftrag der Dekanin/des Dekans das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung zur Habilitation (§ 3 der Habilitationsordnung).
- Sofern die Beurteilung durch die StäKo positiv ausfällt, fordert das Büro für Habilitationsangelegenheiten, APL-Verfahren und Honorarprofessuren den/die Bewerber*in auf, innerhalb von drei Monaten den Antrag auf Zulassung zur Habilitation (Stufe 2) zu stellen.
- Bei negativem Votum der StäKo kann nach Ablauf eines Jahres ein neuer Antrag gestellt werden.
Antrag auf Zulassung zur Habilitation (Stufe 2)
Ablauf
Nach positiver Beurteilung der „Ständigen Kommission für Habilitationsangelegenheiten und Verfahren zur Verleihung der Bezeichnung außerplanmäßige*r Professor*in“ (StäKo) wird der/die Bewerber*in vom Habilitationsbüro aufgefordert, die Zulassung zur Habilitation (Stufe 2) zu beantragen. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufforderung mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Werden die Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht, wird der Antrag abgelehnt.
Allgemeine Vorgaben für das Einreichen von Unterlagen
- Anträge nur vollständig einreichen
- Mappe mit Originalunterschriften als solche kennzeichnen
- Formblätter einseitig und in lesbarem Format ausdrucken
- Unterlagen nicht tackern/heften
- keine Klarsichthüllen verwenden
- Publikationen nur im PDF-Format, der Titel des PDF-Dokuments darf 128 Zeichen nicht überschreiten
Abgabe von Papierunterlagen
- per Post oder persönliche Abgabe am Empfang im Verwaltungsgebäude während der Öffnungszeiten
- kein Termin notwendig
Abgabe digitaler Unterlagen
- möglich, sofern gemäß der Verfahrensvorgaben vorgesehen
- per E-Mail an habilitationen@uniklinik-freiburg.de
- externe Medien (z. B. USB-Sticks) können nicht eingelesen werden
Checkliste und Antragsunterlagen
- Der Habilitationsausschuss entscheidet über die Zulassung zur Habilitation (§ 8 der Habilitationsordnung), bestellt die internen und externen Gutachter*innen und benennt die Habilitationskommission.
- Nach Vorliegen der Gutachten wird das Votum der Habilitationskommission eingeholt.
- Der Habilitationsausschuss entscheidet aufgrund der vorgelegten Gutachten und Stellungnahmen sowie des Vorschlags der Habilitationskommission über die Annahme der schriftlichen Habilitationsleistung.
- Nach Annahme der schriftlichen Habilitationsleistung legt der Habilitationsausschuss das Thema des Probevortrags fest.
Beachten Sie, dass die hier dargestellten Abläufe rein verfahrenstechnisch in der Regel mehrere Monate dauern.
Probevortrag
Ablauf
Der Habilitationsausschuss wählt das Thema des Probevortrags aus den Vorschlägen der Bewerberin/des Bewerbers aus und teilt es der Bewerberin/dem Bewerber sieben Tage vor dem Vortrag mit. Die/der Habilitand*in hält den Probevortrag mit anschließendem Kolloquium im Rahmen einer Sitzung des Habilitationsausschusses. Vortrag und Kolloquium sind fakultätsöffentlich.
Nach Vortrag und Kolloquium entscheidet der Habilitationsausschuss über die Anerkennung der mündlichen Habilitationsleistung und spricht die Habilitation aus (§ 10 Abs. 3 Habilitationsordnung).
Verleihung der Venia legendi
Die Habilitation wird durch die Aushändigung der Habilitationsurkunde vollzogen. Aufgrund der Habilitation wird die Lehrbefugnis (Venia legendi) verliehen. Mit der Verleihung der Venia legendi ist das Recht zur Führung der Bezeichnung „Privatdozent“ bzw. „Privatdozentin“ verbunden. Die Habilitationsschrift wird vom Büro für Habilitationsangelegenheiten, APL-Verfahren und Honorarprofessuren zur Veröffentlichung an die Universitätsbibliothek übergeben.
Antrittsvorlesung
Die/der Privatdozent*in soll innerhalb eines Jahres nach Verleihung der Venia legendi eine öffentliche Antrittsvorlesung halten. Der Termin der Antrittsvorlesung ist mit einer Frist von zwei Monaten beim Büro für Habilitationsangelegenheiten, APL-Verfahren und Honorarprofessuren anzumelden.
Die Dekanin/der Dekan macht die Antrittsvorlesung allen Universitätsangehörigen in geeigneter Weise bekannt.
Im Anschluss an die Antrittsvorlesung wird die Schmuckurkunde übergeben.