Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Kleeblatts

Habilitationen

Urkunde mit Siegel

Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen zu den Voraussetzungen und dem Ablauf von Habilitationsverfahren, den zuständigen Kontaktpersonen sowie aktuelle Antrittsvorlesungen.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Habilitation (Umhabilitation) sind allgemein u. a.:

  • der Erwerb eines Doktorgrades der Medizin oder Zahnmedizin an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes,
  • eine mehrjährige erfolgreiche wissenschaftliche Tätigkeit in Forschung und Lehre,
  • die Beteiligung an Lehrveranstaltungen der Medizinischen Fakultät und
  • eine hochschuldidaktische Weiterbildung.

Dabei sind die Mindestanforderungen in Forschung und Lehre:

  • 10 Originalarbeiten
    • in Journals mit Peer-review-System, die in PubMed/JCR gelistet sind;
    • publiziert innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung;
    • davon mindestens sechs Arbeiten als Erst- oder Letztautor*in mit fachspezifischem Renommee;
    • max. drei geteilte Erst- oder Letztautorschaften.
    • Die IF-Summe muss mindestens 15 betragen. Es gilt der IF des Erscheinungsjahrs.
  • Lehrleistung
    • insgesamt 80 Unterrichtsstunden Lehrerfahrung (Studierendenunterricht, z. B. Vorlesungen, Seminare, Praktika);
    • über mindestens sechs Semester verteilt;
    • in dem Fach, für das die Habilitation beantragt wird;
    • davon mind. zwei Semester mit zwei SWS an der Medizinischen Fakultät.

Bitte beachten Sie zur Facharztreife: Im Falle der beabsichtigten Habilitation für ein Fach, für das eine Facharztanerkennung existiert, muss diese Facharztanerkennung vorliegen.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ausführungsbestimmungen.

Ablauf der Habilitation

1

Beratungsgespräch mit dem Prodekan für Akademische Angelegenheiten (optional)

1
2

Antrag auf Zulassung zur Habilitation (Stufe 1)

2
3

Antrag auf Zulassung zur Habilitation (Stufe 2)

3
4

Probevortrag

4
5

Verleihung der Venia legendi

5
6

Antrittsvorlesung

6

Zum Download

Büro für Habilitationsangelegenheiten, APL-Verfahren und Honorarprofessuren

Ansprechpersonen

Aktuell

Das Büro für Habilitationsangelegenheiten, APL-Verfahren und Honorarprofessuren ist ab dem 10.03.2025 aufgrund einer Vakanz nur eingeschränkt und zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag – Donnerstag 9:00 bis 15:30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten werden nicht angeboten.

Laufende Verfahren und Neuanträge können daher leider nur mit Verzögerung bearbeitet werden. Bitte sehen Sie aktuell von Nachfragen zum Stand der Verfahren ab.

Ruth Gajic

Sachbearbeitung Habilitationsangelegenheiten, APL-Verfahren und Honorarprofessuren

N.N.

Sachbearbeitung Habilitationsangelegenheiten, APL-Verfahren und Honorarprofessuren

Postadresse

Dekanatsverwaltung der Medizinischen Fakultät
Büro für Habilitationsangelegenheiten, APL-Verfahren und Honorarprofessuren
Postfach
79085 Freiburg

Besuchsadresse

Verwaltungsgebäude des Universitätsklinikums
Breisacher Straße 153
79110 Freiburg

Öffnungszeiten Empfang:

  • Montag bis Donnerstag: 7:00-17:30 Uhr (in den Monaten August und September nur bis 17:00 Uhr)
  • Freitags: 7:00-15:30 Uhr

Änderungen krankheitsbedingt möglich, gerne telefonisch anfragen:
+49 761 / 270-21063

Das Verwaltungsgebäude der Medizinischen Fakultät.