Betreuungspersonen und Promotionsthema finden
Neuanträge auf Annahme als Doktorand*in für die Promotion zum Dr. med./Dr. med. dent. werden nur noch nach Promotionsordnung der Universität Freiburg für die Medizinische Fakultät vom 08.12.2020 (PO 2020) angenommen.
Antrag auf Annahme als Doktorand*in
Neuanträge auf Annahme als Doktorand*in für die Promotion zum Dr. med./Dr. med. dent. werden nur noch nach Promotionsordnung der Universität Freiburg für die Medizinische Fakultät vom 08.12.2020 (PO 2020) angenommen.
Immatrikulation als Promovierende
Ablauf
Sobald Doktorand*innen ihren Annahmebescheid erhalten haben, müssen sie sich beim Service Center Studium als Promovierende immatrikulieren.
Bereits an der Universität Freiburg immatrikulierte Studierende müssen die bestehende Immatrikulation um einen weiteren „Studiengang“ (Abschluss Promotion) ergänzen. Für die Ergänzung der bestehenden Immatrikulation um einen weiteren Studiengang fallen keine Zusatzkosten an.
Für Fragen zur Immatrikulation steht Ihnen das Studierendenbüro (SCS-StudBüro) des Service Center Studium als Ansprechpartner zur Verfügung .
Antragsformulare
Im Detail
Doktorand*innen können sich von der Immatrikulationspflicht befreien lassen, wenn sie
- hauptberuflich an der Universität Freiburg bzw. dem Universitätsklinikum tätig sind (Arbeitsvertrag mit einem Umfang von mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit) oder
- bereits vor dem 30. März 2018 an der Medizinischen Fakultät als Doktorand*in angenommen wurden.
Reichen Sie hierfür den Antrag auf Registrierung für Promovierende im Studierendenbüro (SCS-StudBüro) des Service Center Studium ein.
- Fügen Sie dem Antrag auf Registrierung Ihren Bescheid über die Annahme als Doktorand*in und eine Kopie Ihres aktuellen Arbeitsvertrages bei.
- Die Registrierung ist kostenfrei. Sie erfolgt, wie die Immatrikulation, nach der Annahme als Doktorand*in.
Durchführung des Promotionsvorhabens & Erstellung der Dissertationsschrift
Durchführung des Promotionsvorhabens
Das Promotionsvorhaben wird entsprechend der Vereinbarungen in der Doktorand*innen-Betreuungsvereinbarung durchgeführt.
Erstellung der Dissertationsschrift
Die Dissertation muss in Form und Inhalt wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und einen Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft liefern. Die wissenschaftlichen Aussagen der Dissertation sollen präzise und auf das Wesentliche beschränkt sein.
Erstellen Sie Ihre Dissertationsschrift gemäß den Abfassungsrichtlinien für Dissertationen zum Dr. med./Dr. med. dent. Die Abfassungsrichtlinien enthalten neben den formalen Vorgaben der Medizinischen Fakultät auch Tipps zum Erstellen der Schrift. Bitte beachten Sie beim Erstellen Ihrer Dissertationsschrift außerdem den Zitierleitfaden für Dissertationen der Medizinischen Fakultät. Dieser enthält neben gesetzlichen Vorgaben zum Zitieren und Hinweisen zur guten wissenschaftlichen Praxis des Zitierens unter anderem Tipps zur Plagiatsvermeidung.
Im Detail
Die Promotionsordnung der Universität Freiburg für die Medizinische Fakultät vom 14. Juni 1984 (PO 1984) ist am 08.12.2020 außer Kraft getreten. Angemeldete Promotionsvorhaben können bis längstens 31.03.2028 abgeschlossen werden (Ausschlussfrist).
Falls Sie ein Ethikvotum der Ethikkommission oder eine Tierversuchsgenehmigung des Regierungspräsidiums für Ihr Projekt benötigen, beginnen Sie dieses erst dann, wenn ein positives Ethikvotum bzw. die Tierversuchsgenehmigung vorliegt. Beachten Sie hierbei die Hinweise der Ethikkommission zu „Ethikvoten für Promotionsvorhaben und andere universitäre Qualifikationsarbeiten“. Prüfen Sie bei Änderungen im Verlauf Ihres Promotionsvorhabens, ob das Ethikvotum/die Tierversuchsgenehmigung Ihr Projekt weiterhin abdeckt.
Bei der Durchführung des Promotionsvorhabens und bei der Erstellung der Dissertationsschrift sind die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis der Albert-Ludwigs Universität Freiburg und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zu beachten und einzuhalten.
Die Promotionsordnung der Universität Freiburg für die Medizinische Fakultät vom 14. Juni 1984 (PO 1984) sieht die Möglichkeit einer kumulativen Dissertation nicht vor. Die Dissertation ist als Monographie abzufassen.
Eine Änderung der verantwortlichen Betreuung eines Promotionsvorhabens ist möglich. Senden Sie dazu einen formlosen Antrag an das Promotionsbüro. Bisherige verantwortliche Betreuungsperson, neue verantwortliche Betreuungsperson sowie Promovierende*r müssen den Antrag unterschreiben.
Wenn die Zulassung zur Doktorprüfung innerhalb von drei Jahren nach Ablegen der Ärztlichen Prüfung (M3) bzw. der Zahnärztlichen Prüfung erfolgt, entfällt die mündliche Prüfung (Rigorosum) (§ 13 Abs. 8 Promotionsordnung). Bis zu vier Wochen vor Ablauf dieser Frist kann eine einmalige Fristverlängerung beantragt werden. Hierzu stellen Sie einen formlosen Antrag im Promotionsbüro. Der Antrag muss begründet werden und von der verantwortlichen Betreuerin bzw. dem verantwortlichen Betreuer unterschrieben sein.
Um den Antrag auf Fristverlängerung bearbeiten zu können, benötigt das Promotionsbüro eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Ärztliche Prüfung (M3) bzw. Zahnärztliche Prüfung.
Einreichung der Dissertation & Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung
Ablauf
- Übermitteln Sie die Dissertationsschrift als PDF-Datei per E-Mail (promotionen@uniklinik-freiburg.de) oder Cloud an das Promotionsbüro zur Prüfung der formalen Vorgaben. Die Abfassungsrichtlinien für Dissertationen zum Dr. med./Dr. med. dent. der Medizinischen Fakultät sind zu beachten.
- Nach Prüfung der Dissertation durch das Promotionsbüro
- Reichen Sie Ihren Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung gemäß Checkliste in Papierform mit Originalunterschriften (!) im Promotionsbüro ein.
- Senden Sie Ihre Dissertationsschrift per E-Mail oder Cloud an promotionen@uniklinik-freiburg.de.
- Papierunterlagen postalisch im Promotionsbüro oder persönlich während der Öffnungszeiten am Empfang des Verwaltungsgebäudes des Universitätsklinikums einreichen.
Sobald der Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung samt gedruckten Prüfexemplaren der Dissertation im Promotionsbüro vorliegt, gilt die Dissertation formal als eingereicht.
Vorgaben zur Bearbeitung von Promotionsunterlagen
- Antrag nur vollständig einreichen
- Formulare nur digital (nicht handschriftlich) ausfüllen
- Unterlagen nicht tackern/heften
- Zeugnisse über den Studienabschluss müssen als beglaubigte Kopien (Merkblatt zu Beglaubigungen) mit den zugehörigen Leistungsübersichten vorgelegt werden
- Digitale Unterlagen (sofern zulässig) nur im PDF-Format bis maximal 10 MB
Unterlagen, die den Vorgaben nicht entsprechen, werden vom Promotionsbüro nicht angenommen bzw. zurückgesendet.
Checkliste und Antragsformulare
Im Detail
Im Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung (Anlage 3) schlägt die/der verantwortliche Betreuer*in der Promotion eine/n Zweitgutachter*in für die Dissertation vor. Die Bestellung der Gutachter*innen erfolgt durch den Promotionsausschuss. Dieser ist nicht an den Vorschlag gebunden.
Die Dissertation wird vom Promotionsbüro an die Gutachter*innen übergeben. Bitte beachten Sie, dass die Übergabe keinesfalls durch die/den Doktorand*in selbst erfolgen darf.
Vorgaben zur Gutachter*innenbestellung (§ 9 der Promotionsordnung):
- Mindestens ein/e Gutachter*in muss ein/e hauptberuflich an der Medizinischen Fakultät tätige/r Hochschullehrer*in, Honorarprofessor*in, außerplanmäßige/r Professor*in oder Privatdozent*in der Medizinischen Fakultät Freiburg sein.
- Die Gutachter*innen sollen nicht derselben Klinik oder demselben Institut des Universitätsklinikums Freiburg beziehungsweise der Universität Freiburg angehören.
- Die Gutachter*innen sollen nicht das gleiche Fach vertreten.
Vorgaben Erstgutachter*in:
- Mögliche Personengruppen: Hochschullehrer*in, außerplanmäßige Professor*in oder Privatdozent*in der Medizinischen Fakultät. Darüber hinaus können in bereits begonnenen Promotionsvorhaben entpflichtete Professor*innen der Medizinischen Fakultät und Professor*innen der Medizinischen Fakultät im Ruhestand als Gutachter*innen bestellt werden, sofern sie zum Zeitpunkt ihrer Entpflichtung oder ihres Eintretens in den Ruhestand in diesem Promotionsvorhaben weiterhin als verantwortliche/r Betreuer*in bestellt sind.
- Insofern der/die verantwortliche Betreuer*in der Dissertation der oben genannten Personengruppe angehört, wird er/sie vom Promotionsausschuss als Erstgutachter*in bestellt.
Vorgaben Zweitgutachter*in:
- Mögliche Personengruppen: Hochschullehrer*in, Honorarprofessor*in, außerplanmäßige/r Professor*in oder Privatdozent*in
- Entscheidung über die Zulassung zur Doktorprüfung:
- Über die Zulassung zur Doktorprüfung entscheidet der Promotionsausschuss.
- Die/der Doktorand*in erhält über die Zulassung zur Doktorprüfung einen Bescheid.
- Bestellung der Gutachter*innen:
- Ist die/der Doktorand*in zur Doktorprüfung zugelassen, bestellt der Promotionsausschuss für die Beurteilung der Dissertation eine/n Erstgutachter*in und ein/n Zweitgutachter*in.
- Die Dissertation wird vom Promotionsbüro an die Gutachter*innen übergeben.
- Kolloquium:
- Nach Bestellung der Gutachter*innen und vor Fertigstellung der Gutachten findet das fakultätsöffentliche Kolloquium statt.
Kolloquium
Inhalte und Ablauf
Im Kolloquium hält die/der Doktorand*in einen Vortrag über Ziel, Methoden und Ergebnisse der Promotionsarbeit. Das Kolloquium wird durch einen Vortrag über das Thema der Dissertation mit einer Dauer von etwa 20 Minuten eingeleitet. Anschließend haben die Anwesenden das Recht, Fragen zur Dissertation zu stellen. Die Gutachter*innen entscheiden, ob das Kolloquium bestanden wurde.
Das Kolloquium wird in deutscher oder englischer Sprache abgehalten und findet in den Räumen der Universität Freiburg bzw. der Medizinischen Fakultät Freiburg, des Universitätsklinikums Freiburg oder des Universitäts-Herzzentrums statt.
Das Kolloquium ist fakultätsöffentlich, d. h. es dürfen Mitglieder der Medizinischen Fakultät Freiburg gemäß § 22 LHG anwesend sein.
Vorgaben zum Termin
Warten Sie vor der Vereinbarung eines Kolloquiumstermins und vor einer Ankündigung unbedingt die Aufforderung des Promotionsbüros ab!
Das Kolloquium findet
- frühestens 4 Wochen und
- nicht später als ein Jahr
nach der Zulassung zur Doktorprüfung statt.
Der Termin wird von der/dem Erstgutachter*in, in Abstimmung mit Zweitgutachter*in und Kandidat*in, festgelegt.
Ankündigungsfrist
Der Termin für das Kolloquium muss
- mindestens zwei Wochen vor dem Kolloquium durch Aushang bekanntgegeben werden.
- Der Aushang muss in der Klinik/dem Institut, an dem das Promotionsvorhaben durchgeführt wurde, erfolgen und zeitgleich als PDF-Datei per E-Mail an promotionen@uniklinik-freiburg.de gesendet werden.
Mitteilung über das bestandene Kolloquium
Die Bestätigung über das bestandene Kolloquium wird von der/dem Erstgutachter*in an das Promotionsbüro übermittelt.
Im Detail
Der zuständige Promotionsausschuss kann auf Antrag der/des zu Prüfenden die Durchführung als mündliche Online-Prüfung unter Videoaufsicht zulassen.
Hierbei gilt:
- Mündliche Online-Prüfungen unter Videoaufsicht werden als Videokonferenzen durchgeführt. Bei Videokonferenzen sollen sich die Prüfenden soweit möglich in Räumlichkeiten der Albert-Ludwigs-Universität – als solche gelten auch die Räumlichkeiten des Universitätsklinikums Freiburg – aufhalten.
- Sowohl der/die zu Prüfende als auch alle Prüfenden müssen mit der Durchführung der mündlichen Prüfung als Videokonferenz einverstanden sein. Eine Pflicht zur Durchführung als Videokonferenz besteht nicht.
- Die Einrichtung der Videokonferenz und Verantwortung für die Einhaltung der weiteren Vorgaben zur Durchführung der Online-Prüfung obliegt der/dem Erstgutachter*in.
- Mündliche Online-Prüfungen unter Videoaufsicht sind so durchzuführen, dass die Regelungen der Promotionsordnung zur Fakultätsöffentlichkeit bei Prüfungen eingehalten werden. Im Übrigen dürfen fakultäts- bzw. universitätsfremde Gäste an mündlichen Online-Prüfungen unter Videoaufsicht nicht teilnehmen.
Bitte beachten Sie, dass die hier beschriebenen Schritte rein verfahrenstechnisch mehrere Monate dauern können.
- Mitteilung über das Kolloquium:
- Die/der Erstgutachter*in sendet die Mitteilung über das bestandene Kolloquium ans Promotionsbüro.
- Begutachtung der Dissertation:
- Die Gutachter*innen legen ihre Gutachten in der Regel innerhalb von drei Monaten nach dem Kolloquium im Promotionsbüro vor.
- ggf. Einholen eines Drittgutachtens:
- In bestimmten Fällen holt der Promotionsausschuss ein Drittgutachten ein.
- Annahme oder Ablehnung der Dissertation:
- Haben die Gutachter*innen übereinstimmend die Annahme der Dissertation vorgeschlagen, so ist sie damit angenommen.
- Die Gutachter*innen können die Annahme der Dissertation von einer Überarbeitung abhängig machen (§ 10 Abs. 2 der Promotionsordnung).
- Bei Ablehnung der Dissertation durch eine/n Gutachter*in holt der Promotionsausschuss ein Drittgutachten ein.
- Wenn zwei Gutachter*innen die Dissertation ablehnen, so ist sie damit abgelehnt.
- ggf. Rigorosum
- Falls ein Rigorosum notwendig ist, so findet dieses nach Annahme der Dissertation statt.
ggf. Rigorosum
Wer muss ein Rigorosum ablegen?
Erfolgt die Zulassung zur Doktorprüfung nicht innerhalb von drei Jahren nach Bestehen der Ärztlichen Prüfung (M3) bzw. der Zahnärztlichen Prüfung, ist ein Rigorosum abzulegen (§ 13 Abs. 8 Promotionsordnung). Erfolgt die Zulassung zur Doktorprüfung vor Ablauf dieser Frist, werden das Staatsexamen und das bestandene Kolloquium angerechnet. Ein Rigorosum ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Wurde der zur Promotion berechtigende Studienabschluss im Ausland erworben, ist in jedem Fall ein Rigorosum abzulegen.
Inhalte und Ablauf
Das Rigorosum findet nach Annahme der Dissertation statt und erfolgt im Dissertationsfach sowie in zwei weiteren Fächern, einem klinischen und einem theoretischen Fach. Die Dauer des Rigorosums beträgt in jedem Fach etwa 30 Minuten. Die Prüfungen müssen nicht am selben Tag stattfinden. Über das Rigorosum wird vom Beisitz ein Prüfungsprotokoll erstellt.
Das Rigorosum wird in deutscher oder englischer Sprache abgehalten und findet in den Räumen der Universität Freiburg bzw. der Medizinischen Fakultät Freiburg, des Universitätsklinikums Freiburg oder des Universitäts-Herzzentrums statt.
Das Rigorosum ist fakultätsöffentlich, d. h. es dürfen Mitglieder der Medizinischen Fakultät Freiburg gemäß § 22 LHG anwesend sein.
Vorgaben für Prüfende und Beisitz
Die Prüfenden im Rigorosum werden vom Promotionsausschuss bestellt. Zudem wird ein/e Beisitzer*in festgelegt, die/der mindestens promoviert sein muss und das Rigorosum protokolliert.
Folgende Personengruppen dürfen prüfen: Hochschullehrer*in, außerplanmäßige Professor*in oder Privatdozent*in der Medizinischen Fakultät. Ausgenommen sind die Gutachter*innen der Dissertation.
Vorgaben zum Termin
Nach Bestellung der Prüfer*innen erteilt das Promotionsbüro schriftlich den Prüfungsauftrag.
Warten Sie vor der Vereinbarung eines Rigorosumstermins und vor einer Ankündigung unbedingt die Aufforderung des Promotionsbüros ab!
Der Termin wird von der/dem Prüfer*in, in Abstimmung mit Kandidat*in und Beisitz, festgelegt.
Ankündigungsfrist
Die Termine für das Rigorosum müssen
- mindestens zwei Wochen vor dem Termin im Promotionsbüro per E-Mail an promotionen@uniklinik-freiburg.de bekanntgegeben werden.
- Die Ankündigung umfasst Datum und Uhrzeit der Prüfung, Namen von Prüfer*in und Beisitz, Prüfungsfach.
Im Detail
- Promotionsverfahren Dr. med.
- Klinische Fächer: Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Arbeitsmedizin/Sozialmedizin, Augenheilkunde, Chirurgie, Dermatologie/Venerologie/Allergologie, Diagnostische Radiologie, Frauenheilkunde/Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin, Kinderheilkunde, Klinische Chemie/Laboratoriumsdiagnostik, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Neurologie, Neurochirurgie, Nuklearmedizin, Orthopädie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Radioonkologie, Sportmedizin, Urologie, Virologie
- Theoretische Fächer: Humangenetik, Hygiene und Mikrobiologie, Medizinische Informatik, Pathologie, Pharmakologie/Toxikologie, Rechtsmedizin, Umweltmedizin
- Promotionsverfahren Dr. med. dent.
- Klinische Fächer: Hals-Nasen-Ohrenkrankheiten, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin, Kieferorthopädie, Zahnerhaltungskunde, Zahnersatzkunde, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
- Theoretische Fächer: Allgemeine Pathologie und pathologische Anatomie, Hygiene, Medizinische Mikrobiologie und Gesundheitsfürsorge, Pharmakologie, Werkstoffkunde
Der zuständige Promotionsausschuss kann auf Antrag der/des zu Prüfenden die Durchführung als mündliche Online-Prüfung unter Videoaufsicht zulassen.
Hierbei gilt:
- Mündliche Online-Prüfungen unter Videoaufsicht werden als Videokonferenzen durchgeführt. Bei Videokonferenzen sollen sich die Prüfenden soweit möglich in Räumlichkeiten der Albert-Ludwigs-Universität – als solche gelten auch die Räumlichkeiten des Universitätsklinikums Freiburg – aufhalten.
- Sowohl der/die zu Prüfende als auch alle Prüfenden müssen mit der Durchführung der mündlichen Prüfung als Videokonferenz einverstanden sein. Eine Pflicht zur Durchführung als Videokonferenz besteht nicht.
- Die Einrichtung der Videokonferenz und Verantwortung für die Einhaltung der weiteren Vorgaben zur Durchführung der Online-Prüfung obliegt der/dem Erstgutachter*in.
- Mündliche Online-Prüfungen unter Videoaufsicht sind so durchzuführen, dass die Regelungen der Promotionsordnung zur Fakultätsöffentlichkeit bei Prüfungen eingehalten werden. Im Übrigen dürfen fakultäts- bzw. universitätsfremde Gäste an mündlichen Online-Prüfungen unter Videoaufsicht nicht teilnehmen.
Ist die mündliche Prüfung (Rigorosum) bestanden, wird die Gesamtnote der Promotion festgelegt (§ 14 der Promotionsordnung). Das Ergebnis der Promotion wird der/dem Doktorand*in bekanntgegeben.
Veröffentlichung der Dissertation
Ablauf
Beachten Sie folgenden Ablauf, um Fehldrucke zu vermeiden.
- Warten Sie die Aufforderung zur Veröffentlichung der Pflichtexemplare ab. Nachdem die Gesamtnote der Promotion feststeht, werden Sie vom Promotionsbüro zur Veröffentlichung der Pflichtexemplare der Dissertation aufgefordert.
- Pflichtexemplare veröffentlichen. Zur Veröffentlichung bestehen folgende Möglichkeiten:
- zehn gedruckte Pflichtexemplare im Promotionsbüro einreichen oder
- ein elektronisches Pflichtexemplar im PDF-Format über das Forschungsinformationssystem der Universitätsbibliothek Freiburg FreiDok plus hochladen sowie drei gedruckte Pflichtexemplare im Promotionsbüro einreichen.
Fristen
Die Veröffentlichung der Pflichtexemplare der Dissertation muss innerhalb von zwölf Monaten nach Aufforderung durch das Promotionsbüro erfolgen.
Im Detail
- Die Pflichtexemplare müssen mit den bei der Zulassung zur Doktorprüfung eingereichten Prüfexemplaren der Dissertation identisch sein, einzig Auflagen der Gutachter*innen zur Überarbeitung (§ 10 Abs. 2 der Promotionsordnung) und die Umsetzung formaler Vorgaben der Medizinischen Fakultät sind hiervon ausgenommen.
- Falls Sie redaktionelle Korrekturen an der Dissertation (z. B. Rechtschreibfehler) vornehmen, muss eine vollständige Korrekturübersicht im Promotionsbüro eingereicht werden.
- Bei Veröffentlichung über FreiDok plus müssen das elektronische und die gedruckten Pflichtexemplare in Inhalt und Formatierung exakt übereinstimmen. Wird das elektronische Pflichtexemplar z. B. farbig eingereicht, so müssen auch die gedruckten Pflichtexemplare farbig formatiert sein.
- Druckformat DIN A 4 oder DIN A 5, beidseitig bedruckt.
- Druck auf alterungsbeständigem, holz- und säurefreiem Papier mit Kartoneinband und Klebebindung.
- Die Titelseite wird außen auf den Kartoneinband und als erste Seite der Arbeit gedruckt.
- Abgesehen von den verbindlichen Formatvorgaben für die Titelseite kann die Art des Kartoneinbands (Farbe, Papierqualität) selbst gewählt werden.
- Eine Veröffentlichung des Lebenslaufs ist freiwillig, d. h. dieser darf vor der Veröffentlichung aus der Dissertation entnommen werden. Wichtig ist aber, den Lebenslauf nicht kommentarlos zu entfernen. Fügen Sie stattdessen für jede entfernte Seite eine Platzhalterseite ein mit einem Kommentar, der sinngemäß so aussehen kann: „Die Seite … (Lebenslauf) enthält persönliche Daten. Sie ist deshalb nicht Bestandteil der Veröffentlichung.“ Bitte achten Sie darauf, dass sich die Seitenzahlen der folgenden Seiten hierdurch nicht ändern.
Nach Veröffentlichung der Dissertation erteilt das Promotionsbüro den Druckauftrag für die Urkunde. Die Ausfertigung der Urkunde dauert in der Regel sechs bis acht Wochen.
Vollzug der Promotion und Urkunde
Die Promotion wird durch die Aushändigung der Promotionsurkunde vollzogen. Bei studienbegleitender Promotion wird die Promotionsurkunde erst nach erfolgreichem Studienabschluss übergeben. Mit der Aushändigung der Promotionsurkunde haben Sie das Recht, den akademischen Grad Dr. med. bzw. Dr. med. dent. zu führen.
Herzlichen Glückwunsch!