Betreuungspersonen und Promotionsthema finden
Informationen und Tipps zur Suche
Informationen und Tipps zur Suche nach Betreuungspersonen und nach einem geeigneten Promotionsthema erhalten Sie beim Tag der medizinischen Promotionen oder auf unserer Webseite Planung der Promotion. Das Promotionsbüro kann – bei der Vielzahl an Kliniken und Instituten – leider nicht persönlich behilflich sein. Bitte nehmen Sie – je nach individuellem Interesse – Kontakt zu den Sekretariaten der in Frage kommenden Kliniken/Institute auf.
Mögliche Betreuungskonstellationen
Promotionsvorhaben werden grundsätzlich von zwei Personen betreut:
- der/dem verantwortlichen Betreuer*in (= Doktorvater/-mutter, Erstbetreuer*in) und
- einer/einem Zweitbetreuer*in (= weitere*r wissenschafliche/r Betreuer*in)
Die beiden Betreuungspersonen stimmen ihre Betreuungsleistung gegenüber der/dem Doktorand*in in zeitlicher und qualitativer Hinsicht aufeinander ab. Wählen Sie die/den Zweitbetreuer*in unter Beachtung der möglichen Betreuungskonstellationen in Abstimmung mit Ihrer/Ihrem verantwortlichen Betreuer*in aus.

Im Detail
Die Medizinische Fakultät sieht es als zentrale Aufgabe an, zukünftige Wissenschaftler*innen, Ärztinnen und Ärzte auf eine akademische Karriere vorzubereiten und ihre wissenschaftliche Entwicklung und Selbständigkeit in der Qualifizierungsphase zu fördern. Der folgende fach- und fakultätsspezifische Betreuungsleitfaden richtet sich an alle Betreuungspersonen, die sich der verantwortungsvollen Aufgabe stellen, Promovierende der Medizinischen Fakultät während ihres Forschungsprozesses zu begleiten und sie auf dem Weg in die wissenschaftliche Selbständigkeit zu unterstützen. Er beinhaltet die Vorgaben für die Betreuung und Begutachtung von Promotionen zum Dr. med./Dr. med. dent. (nach Promotionsordnung von 2020) und zum Dr. sc. hum. (nach Promotionsordnung von 2016) und soll Anregungen geben, Betreuungsverhältnisse transparent und gewinnbringend zu gestalten sowie gute Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Promotion zu schaffen.
Das einjährige strukturierte Promotionsprogramm MOTI-VATE der Medizinischen Fakultät fördert Studierende der Human- und Zahnmedizin finanziell und ideell während einer studienbegleitenden Promotion zum Dr. med. /Dr. med. dent. und legt damit den Grundstein für eine Laufbahn als Clinician Scientist.
Eine Übersicht weiterer Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Webseite zur wissenschaftlichen Karriereförderung von Promovierenden.
Antrag auf Annahme als Doktorand*in
Ablauf
Der Antrag auf Annahme als Doktorand*in muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt gestellt werden, d. h. sobald Promotionsthema und Betreuungspersonen feststehen.
- Unterlagen der Checkliste zum Antrag auf Annahme als Doktorand*in vorbereiten:
- Regelungen zu den möglichen Betreuungskonstellationen unter Schritt 1 beachten
- Formulare digital (nicht handschriftlich) ausfüllen
- Notwendige (Original-)Unterschriften einholen
- Notwendige Unterlagen besorgen
- Digitalen Antrag auf Annahme als Doktorand*in ausfüllen:
- Campus-Management-System HISinOne der Universität Freiburg: Sie finden den digitalen Antrag (DOC502) über den Button „Promovierende“ auf der Startseite.
- Falls Ihre verantwortliche Betreuungsperson noch nicht im System hinterlegt ist, wählen Sie bitte folgendes aus: Supervisor not found – Betreuungsperson nicht gefunden.
- Antrag in Papierform einreichen:
- Den von HISinOne generierten Antrag (=eine Seite) ausdrucken – integrierte Druckfunktion von HISinOne verwenden.
- Handschriftlich unterschreiben und beglaubigte Zeugnis(se) (gemäß Checkliste zum Antrag auf Annahme als Doktorand*in) beifügen.
- Postalisch im Promotionsbüro oder persönlich während der Öffnungszeiten am Empfang des Verwaltungsgebäudes des Universitätsklinikums einreichen.
Mit Eingang des ausgedruckten unterschriebenen Antrags und der notwendigen Zeugnisse im Promotionsbüro gilt der Antrag als gestellt.
Vorgaben zur Bearbeitung von Promotionsunterlagen
- Antrag nur vollständig einreichen
- Formulare nur digital (nicht handschriftlich) ausfüllen
- Unterlagen nicht tackern/heften
- Zeugnisse über den Studienabschluss/die Studienabschlüsse müssen als beglaubigte Kopien (Merkblatt zu Beglaubigungen) mit den zugehörigen Leistungsübersichten vorgelegt werden, bei fremdsprachigen Zeugnissen einschließlich beglaubigter Übersetzungen ins Deutsche oder Englische
- Digitale Unterlagen (sofern zulässig) nur im PDF-Format bis maximal 10 MB
Unterlagen, die den Vorgaben nicht entsprechen, werden vom Promotionsbüro nicht angenommen bzw. zurückgesendet.
Checkliste und Antragsformulare
-
Checkliste zum Antrag auf Annahme als Doktorand*in
-
Checklist: Application for admission as doctoral candidate (English version)
-
Erklärung über laufende oder vorausgegangene Promotionsgesuche / bereits erlangte Doktortitel (Anlage B)
-
Erklärung verantwortliche/r Betreuer*in über Sprachkenntnisse (Anlage C)
Im Detail
Prüfen Sie vor Beginn Ihrer Arbeit, ob Sie ein Ethikvotum der Ethikkommission benötigen bzw. ob ein Ethikvotum für Ihr Projekt bereits vorliegt. Beachten Sie hierzu die Hinweise der Ethikkommission zu „Ethikvoten für Promotionsvorhaben und andere universitäre Qualifikationsarbeiten“.
Prüfen Sie ebenfalls, ob eine Tierversuchsgenehmigung nötig ist und ob Sie für Ihre Experimente einen Tierversuchskundenachweis benötigen.
Die zukünftigen Betreuungspersonen und die/der zukünftige Doktorand*in schließen bei einem persönlichen Zusammentreffen eine schriftliche Promotionsvereinbarung. Diese enthält transparente und verbindliche Absprachen über
- die Betreuungsaufgaben,
- die inhaltliche, methodische und zeitliche Durchführung sowie
- die persönliche Qualifizierung der/des Promovierenden.
Der Promotionsvereinbarung muss ein Exposé (inklusive Arbeits- und Zeitplan) für das Promotionsvorhaben und eine Vereinbarung zum individuellen Studienprogramm der/des zukünftigen Promovierenden beigefügt werden. Die Promotionsvereinbarung wird erst mit der Annahme als Doktorand*in wirksam.
Das Exposé wird von den zukünftigen Promovierenden in enger Abstimmung mit den Betreuungspersonen erarbeitet und formuliert. Konkrete Angaben zur inhaltlichen, methodischen und zeitlichen Gliederung des Promotionsvorhabens schaffen verbindliche Absprachen und ermöglichen dem Promotionsausschuss, eine fundierte Einschätzung über die Erfolgsaussichten des Projektes abzugeben. Hierfür sind folgende Informationen für das Promotionsprojekt unerlässlich:
- Eine Projektbeschreibung mit Zielsetzung bzw. Fragestellung und/oder formulierten Hypothesen;
- Angabe der Methoden inklusive Angaben zur geplanten Stichprobe/Proband*innenzahl und Ort der Durchführung des Promotionsprojektes; Angabe der Reporting Guidelines2 (sofern anwendbar);
- ein konkreter Arbeits- und Zeitplan mit Etappenzielen (Meilensteine) und prospektivem Projektende;
- Angaben zu projektbezogenen Vorarbeiten und/oder Vordaten (sofern vorhanden);
- Literatur- und Quellenangaben.
- Sofern im Projektumfeld des Promotionsvorhabens weitere Qualifizierungsarbeiten angefertigt werden oder geplant sind, ist eine inhaltliche Abgrenzung des Promotionsvorhabens erforderlich;
Das Exposé sollte mindestens eine bis maximal drei Seiten umfassen.
Promovierende der Medizinischen Fakultät müssen ein promotionsbegleitendes individuelles Studienprogramm absolvieren, welches kompetenzsteigernde Maßnahmen vorsieht.
Verpflichtend für Promotionen zum Dr. med./Dr. med. dent. (Teilnahmenachweise erforderlich):
- Blended-learning Veranstaltung zur guten wissenschaftliche Praxis der Medizinischen Fakultät
- Die Veranstaltung sollte zu Beginn der Promotion besucht werden. Die Inhalte der Veranstaltung sind darauf abgestimmt.
- Veranstaltung zu Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens
- Veranstaltungen zum wissenschaftlichen Arbeiten werden dezentral von den betreuenden Kliniken/Instituten/Einrichtungen angeboten. Einzelne Kliniken/Institute/Einrichtungen bieten fachspezifische Einführungsveranstaltungen speziell für Doktorand*innen an. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer/Ihrem Betreuer*in.
- Inhalt, Umfang und Format dieser Veranstaltung hängen sowohl vom Promotionsthema als auch von den individuellen Vorerfahrungen und Bedürfnissen der Promovierenden ab. Promovierende sind daher angehalten, mit ihrer/ihrem Betreuer*in abzustimmen, welche Veranstaltung sie besuchen sollen.
- Regelmäßige Teilnahme an einem Literatur- und Progress Seminar in der betreuenden Einrichtung
- Präsentation der Arbeit während der Promotionszeit
Kann das individuelle Studienprogramm beim Antrag auf Annahme als Doktorand*in noch nicht festgelegt werden, so muss diese mit einer Fortschreibung der Promotionsvereinbarung nachgetragen werden.
Bewerber*innen zur Promotion müssen mindestens zwei aufeinanderfolgende Semester an der Medizinischen Fakultät Freiburg Human- bzw. Zahnmedizin studiert oder ein Jahr an der Medizinischen Fakultät wissenschaftlich gearbeitet haben. In besonders begründeten Ausnahmefällen erteilt der Promotionsausschuss eine Befreiung von diesen Voraussetzungen (§ 5 Abs. 3 der Promotionsordnung).
Als begründete Ausnahmefälle hat der Promotionsausschuss in seinen Ausführungsbestimmungen festgelegt:
- laufendes hauptberufliches Beschäftigungsverhältnis mit dem Universitätsklinikum Freiburg/der Universität Freiburg
- laufendes hauptberufliches Beschäftigungsverhältnis mit einem Akademischen Lehrkrankenhaus der Universität Freiburg
- laufender Gastwissenschaftler*innenvertrag mit dem Universitätsklinikum Freiburg/der Universität Freiburg
Falls keiner der genannten Ausnahmefälle zutrifft, entscheidet der Promotionsausschuss im Einzelfall über den Erlass der Pflichtsemester.
Eine studienbegleitende Promotion ist grundsätzlich nur für Studierende der Human- bzw. Zahnmedizin der Universität Freiburg möglich, nicht für Studierende anderer Universitäten im In- oder Ausland (§ 6 Abs. 1 der Promotionsordnung).
Haben Sie Ihr Studium im Ausland absolviert, muss der ausländische Bildungsabschluss vor der Annahme als Doktorand*in auf Äquivalenz mit einem deutschen Hochschulabschluss geprüft werden. Da diese Prüfung einige Wochen dauern kann, reichen Sie den Antrag auf Annahme als Doktorand*in so früh wie möglich mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Sofern eine deutsche Approbation vorliegt, fügen Sie diese bitte Ihrem Antrag auf Annahme als Doktorand*in bei.
Der Promotionsausschuss entscheidet in der Regel innerhalb von drei Monaten über Ihren Antrag. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung des Promotionsausschusses.
Zwei Jahre nach der Annahme als Doktorand*in überprüft die verantwortliche Betreuungsperson, ob das Promotionsvorhaben fortgeführt werden kann, und teilt das Ergebnis der Überprüfung dem Promotionsausschuss schriftlich mit.
Immatrikulation als Promovierende
Ablauf
Sobald Doktorand*innen ihren Annahmebescheid erhalten haben, müssen sie sich beim Service Center Studium als Promovierende immatrikulieren.
Bereits an der Universität Freiburg immatrikulierte Studierende müssen die bestehende Immatrikulation um einen weiteren „Studiengang“ (Abschluss Promotion) ergänzen. Für die Ergänzung der bestehenden Immatrikulation um einen weiteren Studiengang fallen keine Zusatzkosten an.
Für Fragen zur Immatrikulation steht Ihnen das Studierendenbüro (SCS-StudBüro) des Service Center Studium als Ansprechpartner zur Verfügung .
Antragsformulare
Im Detail
Doktorand*innen können sich von der Immatrikulationspflicht befreien lassen, wenn sie
- hauptberuflich an der Universität Freiburg bzw. dem Universitätsklinikum tätig sind (Arbeitsvertrag mit einem Umfang von mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit) oder
- bereits vor dem 30. März 2018 an der Medizinischen Fakultät als Doktorand*in angenommen wurden.
Reichen Sie hierfür den Antrag auf Registrierung für Promovierende im Studierendenbüro (SCS-StudBüro) des Service Center Studium ein.
- Fügen Sie dem Antrag auf Registrierung Ihren Bescheid über die Annahme als Doktorand*in und eine Kopie Ihres aktuellen Arbeitsvertrages bei.
- Die Registrierung ist kostenfrei. Sie erfolgt, wie die Immatrikulation, nach der Annahme als Doktorand*in.
Durchführung des Promotionsvorhabens, Erfüllung des individuellen Studienprogramms & Erstellung der Dissertationsschrift
Durchführung des Promotionsvorhabens
Das Promotionsvorhaben wird entsprechend der Vereinbarungen in der Promotionsvereinbarung durchgeführt. Änderungen sind laufend in der Promotionsvereinbarung fortzuschreiben. Die aktuellste fortgeschriebene Fassung der Promotionsvereinbarung wird mit dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens im Promotionsbüro eingereicht.
Zwischenbericht
Zwei Jahre nach der Annahme als Doktorand*in überprüft der/die verantwortliche Betreuer*in, ob das Promotionsvorhaben fortgeführt werden kann (§ 7 Abs. 9 der Promotionsordnung). Das Ergebnis der Überprüfung muss dem Promotionsausschuss unaufgefordert schriftlich mitgeteilt werden.
Erfüllung des individuellen Studienprogramms
Erfüllen Sie das mit Ihren Betreuungspersonen in der Promotionsvereinbarung abgestimmte individuelle Studienprogramm. Die Erfüllung aller verpflichtenden Elemente des Studienprogramms muss im Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens nachgewiesen werden, d. h. lassen Sie sich Bescheinigungen hierfür aushändigen. Sollten sich im Verlauf Ihrer Promotion Änderungen im Studienprogramm ergeben, schreiben Sie die Promotionsvereinbarung fort. Die aktuellste fortgeschriebene Fassung der Promotionsvereinbarung wird mit dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens im Promotionsbüro eingereicht.
- Blended-learning Veranstaltung zur guten wissenschaftliche Praxis der Medizinischen Fakultät
- Die Veranstaltung sollte zu Beginn der Promotion besucht werden. Die Inhalte der Veranstaltung sind darauf abgestimmt.
- Veranstaltung zu Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens
- Veranstaltungen zum wissenschaftlichen Arbeiten werden dezentral von den betreuenden Kliniken/Instituten/Einrichtungen angeboten. Einzelne Kliniken/Institute/Einrichtungen bieten fachspezifische Einführungsveranstaltungen speziell für Doktorand*innen an. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer/Ihrem Betreuer*in.
- Inhalt, Umfang und Format dieser Veranstaltung hängen sowohl vom Promotionsthema als auch von den individuellen Vorerfahrungen und Bedürfnissen der Promovierenden ab. Promovierende sind daher angehalten, mit ihrer/ihrem Betreuer*in abzustimmen, welche Veranstaltung sie besuchen sollen.
- Regelmäßige Teilnahme an einem Literatur- und Progress Seminar in der betreuenden Einrichtung
- Präsentation der Arbeit während der Promotionszeit
Erstellung der Dissertationsschrift
Die Dissertation muss die Befähigung der Doktorandin oder des Doktoranden zu selbständiger vertiefter wissenschaftlicher Arbeit belegen und einen beachtlichen Beitrag zum Fortschritt des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes darstellen. Die Dissertation muss in Form und Inhalt wissenschaftlichen Ansprüchen genügen. Die wissenschaftlichen Aussagen der Dissertation sollen präzise und auf das Wesentliche beschränkt sein.
Erstellen Sie Ihre Dissertationsschrift gemäß den Abfassungsrichtlinien für Dissertationen zum Dr. med./Dr. med. dent. Die Abfassungsrichtlinien enthalten neben den formalen Vorgaben der Medizinischen Fakultät auch Tipps zum Erstellen der Schrift. Bitte beachten Sie beim Erstellen Ihrer Dissertationsschrift außerdem den Zitierleitfaden für Dissertationen der Medizinischen Fakultät. Dieser enthält neben gesetzlichen Vorgaben zum Zitieren und Hinweisen zur guten wissenschaftlichen Praxis des Zitierens unter anderem Tipps zur Plagiatsvermeidung.
Im Detail
Die Dauer der Promotion darf fünf Jahre nicht überschreiten (§ 1 Abs. 3 der Promotionsordnung), d. h. der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (Schritt 5) muss innerhalb von fünf Jahren nach der Annahme als Doktorand*in gestellt werden und bewilligt sein. Vor Ablauf der Frist kann eine Fristverlängerung beantragt werden. Hierzu stellen Sie einen formlosen Antrag im Promotionsbüro. Der Antrag muss begründet werden und eine Stellungnahme der verantwortlichen Betreuerin bzw. des verantwortlichen Betreuers enthalten. Der Promotionsausschuss kann die Frist um insgesamt höchstens zwei Jahre verlängern.
Falls Sie ein Ethikvotum der Ethikkommission oder eine Tierversuchsgenehmigung des Regierungspräsidiums für Ihr Projekt benötigen, beginnen Sie dieses erst dann, wenn ein positives Ethikvotum bzw. die Tierversuchsgenehmigung vorliegt. Beachten Sie hierbei die Hinweise der Ethikkommission zu „Ethikvoten für Promotionsvorhaben und andere universitäre Qualifikationsarbeiten“. Prüfen Sie bei Änderungen im Verlauf Ihres Promotionsvorhabens, ob das Ethikvotum/die Tierversuchsgenehmigung Ihr Projekt weiterhin abdeckt.
Bei der Durchführung des Promotionsvorhabens und bei der Erstellung der Dissertationsschrift sind die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis der Albert-Ludwigs Universität Freiburg und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zu beachten und einzuhalten. Wir empfehlen daher die Teilnahme an der verpflichtenden Veranstaltung zur guten wissenschaftlichen Praxis für Promovierende zu Beginn der Promotion, d. h. innerhalb der ersten sechs Monate.
Hinweise zur kumulativen Dissertation finden Sie in den Abfassungsrichtlinien für Dissertationen zum Dr. med./Dr. med. dent.
Antragsformulare
Eine Neuregelung der Betreuungskonstellation eines Promotionsvorhabens ist möglich. Senden Sie dazu einen formlosen Antrag an das Promotionsbüro. Die ausscheidende(n) Betreuungsperson(en), die neue(n) Betreuungsperson(en) sowie die/der Promovierende*r müssen den Antrag unterschreiben. Zusätzlich muss die neue, geänderte Promotionsvereinbarung mit allen Unterschriften eingereicht werden. Der Promotionsausschuss entscheidet über die Neubestellung von Betreuungspersonen.
Schutzfristen und Beurlaubungen – Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit – werden nicht auf die Dauer der Promotion angerechnet (§ 21 der Promotionsordnung).
Zur Mitteilung von Mutterschutzfristen (§ 3 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der erwerbstätigen Mutter in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 2002, Mutterschutzgesetz – MuSchG) füllen Sie bitte das Antragsformular Mutterschutz aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ans Promotionsbüro.
Damit die Fristen der Elternzeit (§ 15 Abs. 1-3 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit vom 5. Dezember 2006 in der jeweils geltenden Fassung, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) für die Promotion berücksichtigt werden können, muss der Zeitraum der gewünschten Elternzeit spätestens vier Wochen vor deren Antreten dem Promotionsausschuss schriftlich mitgeteilt werden. Hierfür verwenden Sie bitte das Antragsformular Elternzeit und senden dieses zusammen mit den erforderlichen Nachweisen ans Promotionsbüro.
Antragsformulare
Einreichung der Dissertation & Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
Ablauf
Zwischen der Annahme als Doktorand*in (Datum auf dem Annahmebescheid) und dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens muss mindestens ein Jahr liegen (§ 8 Abs. 1 der Promotionsordnung).
- Übermitteln Sie die Dissertationsschrift als PDF-Datei per E-Mail (promotionen@uniklinik-freiburg.de) oder Cloud an das Promotionsbüro zur Prüfung der formalen Vorgaben. Die Abfassungsrichtlinien für Dissertationen zum Dr. med./Dr. med. dent. der Medizinischen Fakultät sind zu beachten.
- Nach Prüfung der Dissertation durch das Promotionsbüro
- Reichen Sie Ihren Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens gemäß Checkliste in Papierform mit Originalunterschriften (!) im Promotionsbüro ein.
- Die fortgeschriebene Promotionsvereinbarung muss von allen Beteiligten im Original unterschrieben sein.
- Senden Sie Ihre Dissertationsschrift per E-Mail oder Cloud an promotionen@uniklinik-freiburg.de.
- Papierunterlagen postalisch im Promotionsbüro oder persönlich während der Öffnungszeiten am Empfang des Verwaltungsgebäudes des Universitätsklinikums einreichen.
Vorgaben zur Bearbeitung von Promotionsunterlagen
- Antrag nur vollständig einreichen
- Formulare nur digital (nicht handschriftlich) ausfüllen
- Unterlagen nicht tackern/heften
- Zeugnisse über den Studienabschluss müssen als beglaubigte Kopien (Merkblatt zu Beglaubigungen) mit den zugehörigen Leistungsübersichten vorgelegt werden
- Digitale Unterlagen (sofern zulässig) nur im PDF-Format bis maximal 10 MB
Unterlagen, die den Vorgaben nicht entsprechen, werden vom Promotionsbüro nicht angenommen bzw. zurückgesendet.
Checkliste und Antragsformulare
Im Detail
Im Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens schlagen Sie Gutachter*innen für die Dissertation vor. Die Bestellung der Gutachter*innen erfolgt durch den Promotionsausschuss. Dieser ist nicht an Ihren Vorschlag gebunden.
Die Dissertation wird vom Promotionsbüro an die Gutachter*innen übergeben. Bitte beachten Sie, dass die Übergabe keinesfalls durch die/den Doktorand*in selbst erfolgen darf.
Vorgaben zur Gutachter*innenbestellung (§§ 3 und 10 der Promotionsordnung):
- Mindestens ein/e Gutachter*in muss ein/e hauptberuflich an der Medizinischen Fakultät tätige/r Hochschullehrer*in, Honorarprofessor*in, außerplanmäßige/r Professor*in oder Privatdozent*in der Medizinischen Fakultät Freiburg sein.
- Die Gutachter*innen sollen nicht derselben Klinik oder demselben Institut des Universitätsklinikums Freiburg bzw. der Universität Freiburg angehören.
- Die Gutachter*innen und Prüfer*innen sollen nicht das gleiche Fach vertreten.
- Bei interdisziplinären bzw. fakultätsübergreifenden Dissertationen sollen auch Mitglieder anderer Fakultäten als Gutachter*innen und Prüfer*innen bestellt werden.
Vorgaben Erstgutachter*in:
- Mögliche Personengruppen: Hochschullehrer*in, außerplanmäßige Professor*in oder Privatdozent*in der Medizinischen Fakultät. Darüber hinaus können in bereits begonnenen Promotionsvorhaben entpflichtete Professor*innen der Medizinischen Fakultät und Professor*innen der Medizinischen Fakultät im Ruhestand als Gutachter*innen und als Prüfer*innen bestellt werden, sofern sie zum Zeitpunkt ihrer Entpflichtung oder ihres Eintretens in den Ruhestand in diesem Promotionsvorhaben weiterhin als verantwortliche/r Betreuer*in bestellt sind.
- Insofern der/die verantwortliche Betreuer*in der Dissertation der oben genannten Personengruppe angehört, wird er/sie vom Promotionsausschuss als Erstgutachter*in bestellt.
Vorgaben Zweitgutachter*in:
- nicht möglich: Zweitbetreuer*in der Dissertation.
- nicht möglich: Co-Autor*in einer aus dem Gegenstand der Dissertation hervorgegangenen Publikation oder eines aus dem Gegenstand der Dissertation hervorgegangenen, zur Veröffentlichung geplanten, eingereichten oder angenommenen Manuskripts.
- Mögliche Personengruppen: alle Personengruppen, die unter Schritt 1 als mögliche Betreuer*innen gelistet sind.
Die folgenden Schritte sind in weiterem Detail in §§ 8, 10 und 11 der Promotionsordnung beschrieben. Bitte beachten Sie, dass die hier beschriebenen Schritte rein verfahrenstechnisch mehrere Monate dauern können.
- Entscheidung über die Zulassung zum Promotionsverfahren:
- Über die Zulassung zum Promotionsverfahren entscheidet der Promotionsausschuss.
- Die/der Doktorand*in erhält über die Zulassung zum Promotionsverfahren einen schriftlichen Bescheid.
- Bestellung der Gutachter*innen:
- Ist die/der Doktorand*in zum Promotionsverfahren zugelassen, bestellt der Promotionsausschuss für die Beurteilung der Dissertation eine/n Erstgutachter*in und ein/n Zweitgutachter*in.
- Begutachtung der Dissertation:
- Die Dissertation im PDF-Format wird vom Promotionsbüro an die Gutachter*innen übergeben.
- Die Gutachter*innen prüfen, ob die vorgelegte Dissertation als Promotionsleistung angenommen werden kann, abgelehnt werden muss oder zur Umarbeitung zurückzugeben ist.
- Die Gutachten sind dem Promotionsbüro in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach der Bestellung zur/zum Gutachter*in vorzulegen.
- ggf. Einholen eines Drittgutachtens:
- In bestimmten Fällen holt der Promotionsausschuss ein Drittgutachten ein (§ 10 Abs. 6-9 der Promotionsordnung), z. B. im Falle einer „summa cum laude“-Bewertung im Erst- und Zweitgutachten.
- Auslage der Dissertation:
- Nach Eingang der Gutachten wird die Dissertation zusammen mit den Gutachten mindestens zwei Wochen lang während der Vorlesungszeit bzw. mindestens drei Wochen lang während der vorlesungsfreien Zeit im Promotionsbüro zur Einsicht für die in Promotionsverfahren prüfungsberechtigten Mitglieder der Fakultät ausgelegt.
- Die zur Einsichtnahme Berechtigten haben das Recht, bis zum Ende der Auslagefrist schriftlich Einspruch gegen die Annahme, Ablehnung oder Bewertung der Dissertation einzulegen.
- Entscheidung über Annahme oder Ablehnung der Dissertation:
- Haben die Gutachter*innen übereinstimmend die Annahme der Dissertation vorgeschlagen, so ist sie damit angenommen, sofern kein Einspruch eingelegt wurde oder der Einspruch vom Promotionsausschuss zurückgewiesen worden ist.
- Haben die Gutachter*innen übereinstimmend die Ablehnung der Dissertation vorgeschlagen, so ist sie damit abgelehnt.
- In allen anderen Fällen stellt der Promotionsausschuss auf der Grundlage der vorliegenden Gutachten und der darin vorgeschlagenen Noten die Annahme oder Ablehnung der Dissertation fest.
- Berechnung der Gesamtnote der Dissertation:
- Nach Annahme der Dissertation wird deren Gesamtnote berechnet (§ 10 Abs. 11 der Promotionsordnung).
- Der/dem Doktorand*in können im Hinblick auf die Veröffentlichung von der Gutachter*innen Auflagen zur Überarbeitung der Dissertation gemacht werden; das Promotionsverfahren wird erst abgeschlossen, wenn diese Auflagen erfüllt sind.
- Bestellung der Prüfungskommission für die mündliche Prüfung:
- Ist für die schriftliche Promotionsleistung (Dissertation) mindestens die Note „rite“ festgesetzt, lässt der Promotionsausschuss die/den Doktorand*in zur mündlichen Prüfung zu und bestellt die Prüfungskommission.
Mündliche Prüfung
Inhalte und Ablauf
In der mündlichen Prüfung soll die/der Doktorand*in ihre oder seine Fähigkeit zur mündlichen Erörterung wissenschaftlicher Probleme nachweisen. Die mündliche Prüfung besteht aus einer Prüfung im Dissertationsfach, die auch die Dissertation zum Gegenstand hat, und einer Prüfung in den Grundlagen der angrenzenden Fachgebiete. Die mündliche Prüfung wird durch einen Vortrag über das Thema der Dissertation mit einer Dauer von etwa 20 Minuten eingeleitet. Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt etwa 60 Minuten. Frageberechtigt sind nur die Mitglieder der Prüfungskommission. Über die mündliche Prüfung wird vom Beisitzer der Prüfungskommission ein Protokoll erstellt.
Die mündliche Prüfung wird in deutscher oder englischer Sprache abgehalten und findet in den Räumen der Universität Freiburg bzw. der Medizinischen Fakultät Freiburg, des Universitätsklinikums Freiburg oder des Universitäts-Herzzentrums statt.
Sie ist fakultätsöffentlich, d. h. es dürfen Mitglieder der Medizinischen Fakultät Freiburg gemäß § 22 LHG anwesend sein. Auf Antrag der Doktorandin/des Doktoranden kann die oder der Vorsitzende der Prüfungskommission auch fakultätsfremde Gäste als Zuhörer*innen zulassen. Die Öffentlichkeit erstreckt sich nicht auf die Beratung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.
Die Prüfungskommission
Die Prüfungskommission für die mündliche Prüfung wird vom Promotionsausschuss bestellt und setzt sich zusammen aus
- der/dem Erstgutachter*in,
- der/dem Zweitgutachter*in und
- einer/einem weiteren Prüfer*in.
Zudem wird ein/e Beisitzer*in bestellt, welcher mindestens promoviert sein muss und die mündliche Prüfung protokolliert.
Die Gutachter*innen und Prüfer*innen sollen nicht das gleiche Fach vertreten. Den Vorsitz der Prüfungskommission führt ein vom Promotionsausschuss bestelltes Mitglied aus dem Kreis der Prüfungskommission. Die/der verantwortliche Betreuer*in kann nicht Vorsitzende/r sein.
Vorgaben zum Termin
Warten Sie vor der Vereinbarung eines Prüfungstermins und vor einer Ankündigung unbedingt die Aufforderung des Promotionsbüros ab!
Die mündliche Prüfung darf
- frühestens 4 Wochen und
- nicht später als ein Jahr
nach Bekanntgabe der Annahme der Dissertation stattfinden.
Der Termin
- wird von der oder dem Vorsitzenden der Prüfungskommission, in Abstimmung mit den anderen Prüfer*innen und der/dem Kandidat*in, festgelegt und
- muss mit einer Frist von vier Wochen vor der Prüfung dem Promotionsbüro schriftlich mitgeteilt werden.
Ankündigungsfrist
Der Termin für die mündliche Prüfung muss
- mindestens zwei Wochen vor der Prüfung durch Aushang bekanntgegeben werden.
- Der Aushang muss in der Klinik/dem Institut, an dem das Promotionsvorhaben durchgeführt wurde, erfolgen und zeitgleich als PDF-Datei per E-Mail an promotionen@uniklinik-freiburg.de gesendet werden.
Im Detail
Der Promotionsausschuss kann auf Antrag der/des zu Prüfenden die Durchführung als mündliche Online-Prüfung unter Videoaufsicht zulassen.
Hierbei gilt:
- Mündliche Online-Prüfungen unter Videoaufsicht werden als Videokonferenzen durchgeführt. Bei Videokonferenzen sollen sich die Prüfenden und Beisitzer soweit möglich in Räumlichkeiten der Universität Freiburg – als solche gelten auch die Räumlichkeiten des Universitätsklinikums Freiburg – aufhalten.
- Sowohl der/die zu Prüfende als auch alle Prüfenden müssen mit der Durchführung der mündlichen Prüfung als Videokonferenz einverstanden sein. Eine Pflicht zur Durchführung als Videokonferenz besteht nicht.
- Die Einrichtung der Videokonferenz und Verantwortung für die Einhaltung der weiteren Vorgaben zur Durchführung der Online-Prüfung obliegt der/dem Vorsitzenden der Prüfungskommission.
- Mündliche Online-Prüfungen unter Videoaufsicht sind so durchzuführen, dass die Regelungen der Promotionsordnung zur Fakultätsöffentlichkeit bei Prüfungen eingehalten werden. Im Übrigen dürfen fakultäts- bzw. universitätsfremde Gäste an mündlichen Online-Prüfungen unter Videoaufsicht nicht teilnehmen.
Die Prüfungskommission tritt unmittelbar nach Abschluss der mündlichen Prüfung in nichtöffentlicher Sitzung zusammen, um die Note für die Leistungen in der mündlichen Prüfung festzustellen. Jedes Mitglied der Prüfungskommission gibt einzeln seine Bewertung für die Leistungen in der mündlichen Prüfung mit einer Note ab. Die/der Beisitzer*in der Prüfung reicht das Protokoll der mündlichen Prüfung mit den Unterschriften aller Prüfer*innen und der Beisitzerin/des Beisitzers im Promotionsbüro ein.
Ist die mündliche Prüfung bestanden, so setzt der Promotionsausschuss die Gesamtnote und das entsprechende Gesamtprädikat der Promotion fest (§ 13 der Promotionsordnung). Nach Festsetzung des Gesamtprädikats der Promotion wird der Doktorandin/dem Doktoranden das Ergebnis der Promotion bekanntgegeben.
Veröffentlichung der Dissertation
Ablauf
Beachten Sie folgenden Ablauf, um Fehldrucke zu vermeiden.
- Warten Sie die Aufforderung zur Veröffentlichung der Pflichtexemplare ab. Nachdem das Gesamtprädikat der Promotion feststeht, werden Sie vom Promotionsbüro zur Veröffentlichung der Pflichtexemplare der Dissertation aufgefordert.
- Druckerlaubnis beim der/dem Erstgutachter*in anfordern. Das hierfür notwendige Formular erhalten Sie vom Promotionsbüro.
- Pflichtexemplare veröffentlichen. Nach Druckfreigabe können Sie die Pflichtexemplare veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in der Regel über das Forschungsinformationssystem der Universitätsbibliothek Freiburg „FreiDok plus“ (§ 14 Abs. 4 der Promotionsordnung). Hierfür müssen Sie
- ein elektronisches Pflichtexemplar im PDF-Format bei FreiDok plus hochladen und
- zwei gedruckte Pflichtexemplare im Promotionsbüro einreichen.
Fristen
Die Promotionsordnung verlangt die Veröffentlichung der Pflichtexemplare der Dissertation innerhalb von zwölf Monaten
- nach der mündlichen Prüfung, wenn das Medizin-/Zahnmedizinstudium bereits vorher erfolgreich abgeschlossen wurde, bzw.
- nach dem erfolgreichen Abschluss des Medizin-/Zahnmedizinstudiums, wenn die mündliche Prüfung vor dem Abschluss des Medizin-/Zahnmedizinstudiums bestanden wurde.
Im Detail
- Die Pflichtexemplare müssen mit dem bei der Eröffnung des Promotionsverfahrens eingereichten Prüfexemplar der Dissertation identisch sein, einzig Vorgaben zur Umarbeitung (§ 10 Abs. 4 der Promotionsordnung), Auflagen zur Überarbeitung (§ 10 Abs. 12 der Promotionsordnung) und die Umsetzung formaler Vorgaben der Medizinischen Fakultät sind hiervon ausgenommen.
- Falls Sie redaktionelle Korrekturen an der Dissertation (z. B. Rechtschreibfehler) vornehmen, muss eine vollständige Korrekturübersicht im Promotionsbüro eingereicht werden.
- Das elektronische und die gedruckten Pflichtexemplare müssen in Inhalt und Formatierung exakt übereinstimmen. Wird das elektronische Pflichtexemplar z. B. farbig eingereicht, so müssen auch die gedruckten Pflichtexemplare farbig formatiert sein.
- Druckformat DIN A 4 oder DIN A 5, beidseitig bedruckt.
- Druck auf alterungsbeständigem, holz- und säurefreiem Papier mit Kartoneinband und Klebebindung.
- Die Titelseite wird außen auf den Kartoneinband und als erste Seite der Arbeit gedruckt.
- Abgesehen von den verbindlichen Formatvorgaben für die Titelseite kann die Art des Kartoneinbands (Farbe, Papierqualität) selbst gewählt werden.
- Eine Veröffentlichung des Lebenslaufs ist freiwillig, d. h. dieser darf vor der Veröffentlichung aus der Dissertation entnommen werden. Wichtig ist aber, den Lebenslauf nicht kommentarlos zu entfernen. Fügen Sie stattdessen für jede entfernte Seite eine Platzhalterseite ein mit einem Kommentar, der sinngemäß so aussehen kann: „Die Seite … (Lebenslauf) enthält persönliche Daten. Sie ist deshalb nicht Bestandteil der Veröffentlichung.“ Bitte achten Sie darauf, dass sich die Seitenzahlen der folgenden Seiten hierdurch nicht ändern.
Nach Veröffentlichung der Dissertation erteilt das Promotionsbüro den Druckauftrag für die Urkunde. Die Ausfertigung der Urkunde dauert in der Regel sechs bis acht Wochen.
Vollzug der Promotion und Urkunde
Die Promotion wird durch die Aushändigung der Promotionsurkunde vollzogen. Bei studienbegleitender Promotion wird die Promotionsurkunde erst nach erfolgreichem Studienabschluss übergeben. Mit der Aushändigung der Promotionsurkunde haben Sie das Recht, den akademischen Grad Dr. med. bzw. Dr. med. dent. zu führen.
Herzlichen Glückwunsch!