Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Kleeblatts

Umhabilitationen

Frau mit Urkunde in der Hand

Habilitierte anderer Fakultäten der Universität Freiburg und anderer Hochschulen können die Venia legendi der Medizinischen Fakultät, d. h. eine Umhabilitation, beantragen.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Umhabilitation sind allgemein u. a.:

  • der Erwerb eines Doktorgrades der Medizin oder der Zahnmedizin im Geltungsbereich des Grundgesetzes,
  • eine mehrjährige Tätigkeit in Forschung und Lehre,
  • die Beteiligung an Lehrveranstaltungen der Medizinischen Fakultät und
  • eine hochschuldidaktische Weiterbildung.

Dabei sind die Mindestanforderungen in Forschung und Lehre:

  • 10 Originalarbeiten
    • in Journals mit Peer-review-System, die in PubMed/JCR gelistet sind;
    • publiziert innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung;
    • davon mindestens sechs Arbeiten als Erst- oder Letztautor*in mit fachspezifischem Renommee;
    • Die IF-Summe muss mindestens 15 betragen. Es gilt der IF des Erscheinungsjahrs.
  • Lehrleistung
    • kontinuierliche Lehrleistung als Privatdozent*in („Titellehre“ im Umfang von mind. 2 SWS) seit der Habilitation;
    • im Fach für das die Umhabilitation beantragt wird;
    • davon mind. ein Semester mit zwei SWS an der Medizinischen Fakultät Freiburg.

Bitte beachten Sie zur Facharztreife: Im Falle der beabsichtigten Umhabilitation für ein Fach, für das eine Facharztanerkennung existiert, muss diese Facharztanerkennung vorliegen.

Ablauf

1

Antrag auf Umhabilitation

1
2

Verleihung der Venia legendi der Medizinischen Fakultät

2

Zum Download

Büro für Habilitationsangelegenheiten, APL-Verfahren und Honorarprofessuren

Ansprechpersonen

Aktuell

Das Büro für Habilitationsangelegenheiten, APL-Verfahren und Honorarprofessuren ist ab dem 10.03.2025 aufgrund einer Vakanz nur eingeschränkt und zu folgenden Zeiten besetzt:

Montag – Donnerstag 9:00 bis 15:30 Uhr

Telefonische Sprechzeiten werden nicht angeboten.

Laufende Verfahren und Neuanträge können daher leider nur mit Verzögerung bearbeitet werden. Bitte sehen Sie aktuell von Nachfragen zum Stand der Verfahren ab.

Ruth Gajic

Sachbearbeitung Habilitationsangelegenheiten, APL-Verfahren und Honorarprofessuren

N.N.

Sachbearbeitung Habilitationsangelegenheiten, APL-Verfahren und Honorarprofessuren

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Büro für Habilitationsangelegenheiten, APL-Verfahren und Honorarprofessuren
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  • Montag bis Donnerstag: 7:00-17:30 Uhr (in den Monaten August und September nur bis 17:00 Uhr)
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