Antrag auf Umhabilitation
Ablauf
Der Antrag erfolgt formlos und ist an den Dekan/die Dekanin zu richten.
Allgemeine Vorgaben für das Einreichen von Unterlagen
- Anträge nur vollständig einreichen
- Mappe mit Originalunterschriften als solche kennzeichnen
- Formblätter einseitig und in lesbarem Format ausdrucken
- Unterlagen nicht tackern/heften
- keine Klarsichthüllen verwenden
- Publikationen nur im PDF-Format, der Titel des PDF-Dokuments darf 128 Zeichen nicht überschreiten
Abgabe von Papierunterlagen
- per Post oder persönliche Abgabe am Empfang im Verwaltungsgebäude während der Öffnungszeiten
- kein Termin notwendig
Abgabe digitaler Unterlagen
- möglich, sofern gemäß der Verfahrensvorgaben vorgesehen
- per E-Mail an habilitationen@uniklinik-freiburg.de
- externe Medien (z. B. USB-Sticks) können nicht eingelesen werden
Checkliste und Antragsunterlagen
Die „Ständige Kommission für Habilitationsangelegenheiten und Verfahren zur Verleihung der Bezeichnung außerplanmäßige*r Professor*in“ (StäKo) prüft im Auftrag der Dekanin/des Dekans das Vorliegen der Voraussetzungen für die Umhabilitation (§ 14 der Habilitationsordnung).
Sofern die Beurteilung durch die StäKo positiv ausfällt, entscheidet der Habilitationsausschuss über die Verleihung der Lehrbefugnis. Der Habilitationsausschuss kann seine Entscheidung über die Gleichwertigkeit der Habilitationsleistungen davon abhängig machen, dass die/der Bewerber*in nach der Habilitation erfolgreich in Forschung und Lehre tätig war, und dass eine der beiden oder beide mündlichen Habilitationsleistungen erbracht werden. Gegebenenfalls werden die externen Gutachten, die im Rahmen des Habilitationsverfahrens an der entsprechenden Universität vorliegen, eingeholt.
Verleihung der Venia legendi der Medizinischen Fakultät
Die Umhabilitation wird durch die Aushändigung der Lehrbefugnis (Venia legendi) vollzogen. Die Urkunde wird postalisch versandt. Damit einher geht der Verzicht auf die bisherige Lehrbefugnis.