Forschungsförderung über die Forschungskommission
Über uns – Mitglieder der Forschungskommission
Die Forschungskommission (FOKO) an der Medizinischen Fakultät ist eine durch den Fakultätsvorstand begründete Kommission mit neun stimmberechtigten Mitgliedern aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren der Medizinischen Fakultät. Den Vorsitz führt kraft Amtes die*der Prodekan*in für Forschung. Weitere beratende Mitglieder sind die*der Dekan*in sowie die Leitung des Forschungsdekanats. Die FOKO tagt viermal jährlich.

Was wird gefördert?
Gefördert werden vorrangig Projekte, welche in absehbarer Zeit in eine externe Drittmittelförderung (insbesondere durch die DFG) übergehen können. Die Förderung erfolgt in der Regel für 6 Monate; in Ausnahmefällen auch länger. Die Forschungskommission unterstützt Forschungsvorhaben insbesondere mit Personal-, Sach- und Verbrauchsmitteln.
Voraussetzungen für die Antragstellung
Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen, die der Medizinischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg angehören. Nicht antragsberechtigt sind Studierende nach der 1. ärztlichen Prüfung (Physikum, cand. med.).

Termine
Abgabetermine für Anträge | Sitzungstermine |
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02.10.2025, 13:00 Uhr | 23.10.2025 |
11.11.2025, 13:00 Uhr | 04.12.2025 |
Antragstellung und -formulare
Die Geschäftsstelle der Forschungskommission ist beim Forschungsdekanat angesiedelt. Alle Anträge und Fragen zur Förderung durch die Kommission sind immer an das Forschungsdekanat zu richten und nicht an einzelne Mitglieder der Kommission.
Bitte beachten Sie die Abgabetermine, die Hinweise auf den Merkblättern und verwenden Sie die Antragsformulare.
Der Antrag kann in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden und muss nur in elektronischer Form (Eine PDF-Datei per E-Mail) eingereicht werden. Eine Papierform ist nicht notwendig, jedoch müssen die notwendigen Unterschriften in dem elektronischen Exemplar enthalten sein. Bitte verwenden Sie die unten stehenden Antragsformulare.
Zur Beantragung von Mitteln für Personal, Verbrauchsmitteln und Geräten.
Nach Abschluss der Förderung von Personal durch die Forschungskommission ist ein Bericht zu erstellen. Bitte beachten Sie hierzu das folgende Merkblatt.
Von der Kommission bewilligte Personalmittel sind Höchstsätze (Anlehnung an den TV-L). Darüber hinausgehende Ansprüche müssen ggf. aus dem Forschung und Lehre Budget der Abteilung getragen werden (bspw. Bewährungsaufstieg, Übergangsgeld bei Arbeitslosigkeit, Ausbezahlung von nicht beanspruchtem Urlaub etc.)
(Falls der klinikinterne Zugriff nicht möglich ist, kann das Dokument per Email angefordert werden: forschungsdekanat@uniklinik-freiburg.de)
Programm Klinische Studien der Forschungskommission
Ausschreibung
Die Medizinische Fakultät schreibt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Freigabe erneut das interne Förderprogramm für die Anschubfinanzierung klinischer Studien aus. Dabei sollen Pilotstudien, die zur substantiellen Planung multizentrischer klinischer Studien notwendig sind, finanziell unterstützt werden. Mit den Ergebnissen der Pilotstudien sollen Grundlagen zur Planung und externen Beantragung von prospektiven, interventionellen, konfirmatorischen, multizentrischen Studien an Patient*innen zum Wirksamkeitsnachweis von neuartigen therapeutischen, diagnostischen oder prognostischen Verfahren ermöglicht werden.

Voraussetzungen für die Antragstellung
- Erfahrung des Antragsstellenden in der Durchführung von klinischen Studien (Qualifikation zum*zur Prüfärztin oder Studienleiter*in)
- Darstellung der vorhandenen Evidenz bezogen auf die Fragestellung
- Vorarbeiten zur Thematik
- Wissenschaftler*in an der Medizinischen Fakultät
Möglichkeit der Kooperation mit dem Zentrum für Klinische Studien (ZKS)
Beratung, Unterstützung bei der Darstellung der Evidenzlage, Biometrische Planung der Studie, Erstellung eines Kostenplans inkl. aller studienrelevanter Leistungen, Durchführung der Pilotstudie und Unterstützung beim anschließenden Förderantrag der Hauptstudie. Bei Interesse setzen Sie sich bitte möglichst frühzeitig mit dem ZKS in Verbindung.
Förderung
Fördersumme: Das Antragsvolumen ist auf max. 50 T€ pro Pilotstudie begrenzt. Aus finanztechnischen Gründen können keine Reisekosten beantragt werden. Bitte achten Sie auf die Angemessenheit der beantragten Budgets, die auf Plausibilität geprüft werden. Die bewilligten Mittel müssen im Jahr 2025 vollständig verausgabt werden. Daher ist im Antrag aufzuführen, zu welchem Zeitpunkt die konkrete Mittelverwendung geplant ist, d.h. wann welche Ausgaben tatsächlich erfolgen werden.
Eine externe Finanzierung der an die Pilotstudie anschließenden multizentrischen Hauptstudie muss zeitnah beantragt werden, z.B. im Rahmen der Programme „Klinische Studien“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und des Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR zuvor BMBF). Von der Förderung ausgenommen sind Studien, an deren Ergebnissen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse haben.
Fristen
- Einreichung der Antragsunterlagen in deutscher oder englischer Sprache beim Forschungsdekanat bis spätestens 31.03.2025.
- Sie erhalten innerhalb von 2 Werktagen eine Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, senden Sie bitte eine E-Mail an das Forschungsdekanat oder kontaktieren uns per Telefon (0761/270-72450).
- Nach Ablauf der Frist wird eine Begutachtung und Vorauswahl durch ein Auswahlgremium erfolgen.
- Positiv beurteilte Anträge werden gebeten, eine persönliche Präsentation vor dem Auswahlgremium am 19.05.2025 zu halten.
- Es ist geplant, die Zuweisung der Mittel im Herbst 2025 vorzunehmen, da die Mittel im Jahr 2026 vollständig kassenwirksam verausgabt werden müssen.
- Die Einreichung der Antragsunterlagen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form; eine Papierform ist nicht notwendig.