Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Kleeblatts

Nationale Förderprogramme

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Die DFG zeichnet mit ihrer Förderung die besten Forscherinnen und Forscher aus und gibt ihnen gleichzeitig die notwendigen Mittel und Freiräume für eine erfolgreiche Forschung. Ein wichtiges Ziel der DFG ist die Förderung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die DFG bietet ihnen Programme an, die alle Phasen ihrer Qualifizierung angemessen unterstützen. Speziell setzt die DFG sich für die frühe Selbstständigkeit des wissenschaftlichen Nachwuchses ein.
Hinweis zu den Fristen: Sollten Sie über kein elan-Benutzerkonto verfügen, müssen Sie sich mindestens 2 Wochen vor Ende der Einreichungsfristen registrieren. Ansonsten ist eine Antragstellung nicht mehr möglich!

Aktuelle Ausschreibungen:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK)

Wissenschaft, Forschung und Kunst sind von großer Bedeutung für die gesellschaftliche Entwicklung. Das Ministerium unterstützt diese Bereiche mit einer Reihe von Maßnahmen und Programmen, wobei Chancengleichheitsaspekte bei den wettbewerblichen Förderentscheidungen entsprechende Berücksichtigung finden.

Baden-Württemberg Stiftung

Die Baden-Württemberg Stiftung investiert in die Entwicklung zukunftsfähiger Ideen, Technologien und Produkte. Im Fokus stehen dabei stets gesellschaftlich, wirtschaftlich und ökologisch bedeutsame Themen.

Aktuelle Ausschreibung: Sonderprogramm für die internationale Wissenschaftsfreiheit

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit weltweit, insbesondere auch in den USA, hat die Baden-Württemberg-Stiftung ein Förderprogramm zur Gewinnung von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen ausgeschrieben, die aufgrund ihrer Forschung oder ihrer Nationalität in ihren Möglichkeiten der Durchführung ihrer Projekte im Ausland eingeschränkt sind.

Die Ausschreibungsunterlagen finden Sie hier.

Förderlinie 1: Förderung von Postdocs (monatlich 2.500 €, einmalig 1.500€; Laufzeit bis zu 2 Jahre)

Die erste Förderlinie richtet sich an Wissenschaftler*innen aus dem Ausland oder Inland, deren Möglichkeiten aufgrund von Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit nachgewiesenermaßen begrenzt wurden. Bei inländischen Wissenschaftler*innen kann dies z.B. die Absage eines bereits geplanten und zugesagten Forschungsaufenthaltes im Ausland sein. Die Förderung erfolgt über eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren mit monatlich 2.500 € und einmalig 1.500 € für Konferenzteilnahmen. Die BW-Stiftung schreibt diese Förderung nach dem Prinzip „first come first serve“ aus. Es stehen landesweit bis zu 15 Postdoc-Stipendien zur Verfügung, die Universität Freiburg kann bis zu zwei Stipendien beantragen.

Kriterien für die Auswahl ist die Exzellenz der Kandidat*innen, die thematisch in Bereichen angesiedelt und integrierbar sein müssen, die nachgewiesenermaßen deutliche Schwerpunkte der Universität sind (z.B. Schwerpunktbereiche des Forschungsprofils, Exzellenzcluster, Sonderforschungsbereiche, wissenschaftliche Zentren, Innovationscampus). Entscheidend für die Weiterleitung der Anträge durch die Hochschulleitung an die Stiftung ist die Erfüllung der Kriterien der Ausschreibung und die Reihenfolge des zeitlichen Eingangs.

Bei Interesse senden Sie bitte folgende Unterlagen direkt an das Science Support Centre (frank.krueger@zv.uni-freiburg.de):

  • Aussagekräftiges Unterstützungsschreiben der Fakultät oder des Instituts mit Begründung des Vorschlags und Empfehlung zur Förderung,
  • Aktueller Lebenslauf der vorgeschlagenen Person,
  • Kurzes Motivationsschreiben der vorgeschlagenen Person inklusive einer Darstellung der Einbindung in die bestehenden Projekte der Universität,
  • Kurze Begründung bzw. Nachweis, welche Einschränkungen aktuell drohen oder bestehen.

Die Anträge können in englischer Sprache verfasst sein.

Förderlinie 2: Förderung von Nachwuchsgruppen (2-5 Jahre nach der Promotion, Laufzeit 6 Jahre)

Die zweite Förderlinie richtet sich ebenfalls an Wissenschaftler*innen aus dem Ausland oder Inland, deren Möglichkeiten aufgrund von Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit nachgewiesenermaßen begrenzt wurden. Mit der zweiten Förderlinie verfolgt die BW-Stiftung das Ziel international attraktive Nachwuchsgruppen an den Universitäten des Landes einzurichten. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase (2-5 Jahre nach der Promotion) erhalten damit die Möglichkeit, für die Dauer von bis zu sechs Jahren an der antragstellenden Universität ein eigenes, längerfristig ausgerichtetes Forschungsprojekt zu entwickeln und umzusetzen. Die Nachwuchsgruppen werden mit jeweils 300.000 €/Jahr gefördert.  Landesweit werden max. 5 Nachwuchsgruppen gefördert und bei der Auswahl durch die BW-Stiftung entscheidet das Los. Die Universität Freiburg kann laut Ausschreibung nur einen Vorschlag zur Förderung einer Nachwuchsgruppe einreichen, daher erfolgt eine universitätsinterne Vorauswahl der Anträge.

Bitte reichen Sie bis zum 11.05.2025 eine maximal 4-seitige Interessensbekundung (Englisch oder Deutsch) ausschließlich digital beim Forschungsdekanat (forschungsdekanat@uniklinik-freiburg.de) ein. Die Interessensbekundung muss folgende Punkte enthalten:

  • Allgemeine Angaben (Titel des Projektes, antragstellende Institution, ggf. weitere Teilnehmende, Projektleitung, Projektdauer, Gesamtkosten mit grober Aufschlüsselung nach Personal- und Sachkosten)
  • Zusammenfassung (kurze, allgemeinverständliche Beschreibung des Vorhabens mit Zielen, Vorgehen, erwarteten Ergebnissen und deren Nutzen, max. 1.600 Zeichen)
  • Projektrelevante eigene Vorarbeiten (z.B. Veröffentlichungen, Patentanmeldungen)
  • Einbindung des Vorhabens in bestehende Forschungsschwerpunkte der Universität
  • Unterstützungsschreiben der aufnehmenden Fakultät oder des Instituts mit begründeter Empfehlung und Zustimmung zum Vorhaben
  • Kurze Begründung bzw. Nachweis, welche Einschränkungen aktuell drohen oder bestehen.

Auf Basis der eingehenden Interessensbekundungen wird in einem internen Auswahlprozess bis spätestens Ende Mai ein Vorhaben zur Vollantragstellung ausgewählt werden, welches zusammen mit zwei externen Fachgutachten bis spätestens 15.07.2025 bei der BW-Stiftung eingereicht werden muss.

Einreichungsfrist für Ihre Interessensbekundung beim Forschungsdekanat: 11.05.2025

Weitere Informationen zur Ausschreibung finden Sie hier. Rückfragen können Sie jederzeit gerne unter Tel.-Nr. 0761/270-72373 oder per Email (forschungsdekanat@uniklinik-freiburg.de) an Frau Dr. Maren Zinnhardt stellen.

Else Kröner-Fresenius-Stiftung

Die EKFS widmet sich der Förderung medizinischer Forschung und unterstützt humanitäre Projekte.

Weitere Förderorganisationen / Stiftungen