Lehraufträge
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Gem. § 53 des Landeshochschulgesetzes (LHG) können zur Ergänzung des Lehrangebots Lehraufträge erteilt werden. Diese beinhalten nicht die Titellehre von Privatdozenten / Privatdozentinnen und außerplanmäßigen Professoren / Professorinnen und sind gesondert von den lehrverantwortlichen Klinik- bzw. Institutsleitungen zu beantragen.
Informationen sowie die Antragsformulare zu Lehraufträgen finden Sie auf unserer fakultätsinternen Lehr- und Lernplattform medicAL (Einloggen mit dem Uni-Account erforderlich).