Auf Grundlage des Landeshochschulgesetzes ist u. a. die Bildung von Studienkommissionen vorgesehen, die Studien- und Prüfungsordnungen geben die Bildung von unterschiedlichen Ausschüssen vor.
Zu den Aufgaben der Studienkommission (§ 26 LHG) gehört es insbesondere, Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Gegenständen und Formen des Studiums sowie zur Verwendung der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel zu erarbeiten und an der Evaluation der Lehre gemäß § 5 unter Einbeziehung studentischer Veranstaltungskritik mitzuwirken.
Die Studienkommission Humanmedizin kümmert sich um die Belange der grundständigen Humanmedizin, Pflege-, Hebammenwissenschaft, des M. Sc. Medical Sciences und denen der Weiterbildungsstudiengänge der Medizinischen Fakultät. Die Studiengänge Zahnmedizin und Molekulare Medizin haben eigene Studienkommissionen. Vorsitzende*r ist der/die jeweilige Studiendekan*in.
Nicht-studentische Mitglieder – Mitglied (Vertretung)
Studierende (Vertretungen)
Stand: Februar 2025
Nicht-studentische Mitglieder:
Studentische Mitglieder:
Stellvertretungen: Jan Steiner, Daniel Fritzsche, Nassim Odeh, Alicia Kühn
Nicht-studentische Mitglieder der Studienkommission der Studiengänge B. Sc. und M. Sc. Molekulare Medizin:
Studentische Mitglieder der Studienkommission der Studiengänge B. Sc. und M. Sc. Molekulare Medizin für ein Jahr: