Zweiter Studienabschnitt

Fragen zum
- Studienbeginn
- Studienaufbau
- Studienverlauf, insbesondere nach ERASMUS Aufenthalten, die Vereinbarkeit von Studium und Promotion
- Studium in besonderen Lebenslagen (Studium mit Kind, Krankheit …)
Liebe Studierende,
herzlich willkommen an der Medizinischen Fakultät Freiburg. Wir freuen uns, dass Sie sich für uns entschieden haben. Um Ihnen einen reibungslosen Studieneinstieg anbieten zu können, werden wir Sie in Ihrem ersten Semester in die Kurse einteilen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie immatrikuliert sind. Falls Sie noch nicht immatrikuliert sind, holen Sie das bitte zeitnah nach. Die Immatrikulation erfolgt im Service Center Studium in der Sedanstr. 6 (hinter dem Freiburger Theater).
Zusätzlich erhalten Sie durch Ihre Immatrikulation im Studierendensekretariat des Service Center Studium einen Zugang zu unserer Lernplattform medicAL – das Passwort erhalten Sie 2-3 Tage nach Ihrer Immatrikulation, hier finden Sie alle Informationen rund um das Studium und die Studienorganisation.
Sobald Sie das Passwort haben, loggen Sie sich einmal auf medicAL ein und melden sich dann bei uns per Email unter medizinstudium@uniklinik-freiburg.de unter Angabe Ihrer Matrikelnummer, dann können wir Sie für alle erforderlichen Bereiche freischalten.
Bitte besuchen Sie – falls möglich – unbedingt unsere Einführungsveranstaltung, diese findet in der Regel am ersten Semestertag statt. Andernfalls rufen Sie uns auch gerne an oder vereinbaren einen zeitnahen Termin mit uns.
Sabine Binninger und Helena Kehl
Der zweite Studienabschnitt ist in Freiburg in ein propädeutisches Jahr mit longitudinalem Unterricht und zwei klinischen Studienjahr mit vorwiegend Blockunterricht aufgeteilt. Im Studienplan ist der Ablauf der Fächer dargestellt. In den Studienjahren finden Sie Beispiele für Stundenpläne (propädeutisches Jahr) und für Wochenpläne (2. und 3. klinisches Studienjahr).
Die Famulatur umfasst 4 Monate (120 Tage) und ist Zulassungsvoraussetzung bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 – 4 Ärztliche Approbationsordnung (ÄApprO) wird die Famulatur wie folgt abgeleistet:
- für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, oder einer geeigneten ärztlichen Praxis,
- für die Dauer eines Monats in einem Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung ,
- für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung und
- für die Dauer eines Monats in einer in den Nummern 1 bis 3 genannten oder einer anderen geeigneten Einrichtung, auch des öffentlichen Gesundheitswesens, in der ärztliche Tätigkeiten ausgeübt werden.
(Beteiligt an hausärztlicher Versorgung sind: niedergelassene Allgemeinärzte, niedergelassene Kinderärzte, niedergelassene Internisten ohne Schwerpunkt)
Es müssen also insgesamt 120 Kalendertage nachgewiesen werden, wobei alle Tage gezählt werden, also auch Wochenenden und Feiertage. Unterbrechungen (zum Beispiel durch Krankheit) müssen gesondert aufgezeichnet werden und werden nicht berücksichtigt.
Eine Aufteilung in bis zu 5 Abschnitte ist möglich, die Mindestdauer pro Abschnitt beträgt dabei 14 Kalendertage.
Wichtig ist es, die Famulatur auf dem „Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus“ bescheinigen zu lassen. Dieses kann über das Internet beim Landesprüfungsamt bzw. Studiendekanat per Link abgerufen werden. Das Zeugnis muss den Praxis- oder Klinikstempel enthalten und vom ausbildenden Arzt unterschrieben sein. Es dürfen keine Korrekturen (Tipp-Ex etc.) vorgenommen werden. Das Ausstelldatum darf nicht vor dem Abschlussdatum des Famulaturzeitraums liegen.
Die Famulatur muss während der unterrichtsfreien Zeit stattfinden, das heißt in den Semesterferien oder in einem Urlaubssemester. Wird sie während des Semesters abgeleistet, so muss das Studiendekanat durch ein Dienstsiegel bestätigen, dass während dem Famulaturzeitraum keine regulären Veranstaltungen stattfanden, an denen die/der Studierende teilnehmen sollte, oder es aus Gründen der universitären Ausbildungspläne keine andere Möglichkeit gab.
(Bitte kommen Sie während der Sprechzeiten mit dem ausgefüllten Zeugnisformular zu Frau Binninger)
Famulaturen sind entsprechend § 7 ÄApprO während der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. Im Studienplan vorgesehene Kurse können zu Gunsten von Famulaturen nicht gestrichen werden.
Postanschrift des Landesprüfungsamtes Baden-Württemberg:
Regierungspräsidium Stuttgart Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Ruppmannstr. 21
70191 Stuttgart
oder
Postfach 80 07 09
70507 Stuttgart
Hier finden Sie die Studienordnung und die Ärztliche Approbationsordnung (ÄApprO).
- Landesprüfungsamt:
Fragen zu den Staatsexamina, Famulaturen und Anrechnungen von Studienleistungen
Referat 95
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
- Promotionsbüro:
Fragen zum Promotionsverfahren
- Service Center Studium:
Für Fragen zur Rückmeldung, Studienplatztausch, Fachwechsel, Beurlaubung, Exmatrikulation
Sedanstr.6
79098 Freiburg
- Studierendenwerk:
Alle Fragen rund ums Thema Studieren in Freiburg, Wohnen, Geld, Versicherungen, Soziales
Baslerstr. 2
79100 Freiburg

Besuchsadresse
Medizinische Fakultät – Studiendekanat
Breisacher Straße 153, 2. OG
79110 Freiburg