Fragen zum
Liebe Studierende,
herzlich willkommen an der Medizinischen Fakultät Freiburg. Wir freuen uns, dass Sie sich für uns entschieden haben. Um Ihnen einen reibungslosen Studieneinstieg anbieten zu können, werden wir Sie in Ihrem ersten Semester in die Kurse einteilen. Dazu ist es erforderlich, dass Sie immatrikuliert sind. Falls Sie noch nicht immatrikuliert sind, holen Sie das bitte zeitnah nach. Die Immatrikulation erfolgt im Service Center Studium in der Sedanstr. 6 (hinter dem Freiburger Theater).
Zusätzlich erhalten Sie durch Ihre Immatrikulation im Studierendensekretariat des Service Center Studium einen Zugang zu unserer Lernplattform medicAL – das Passwort erhalten Sie 2-3 Tage nach Ihrer Immatrikulation, hier finden Sie alle Informationen rund um das Studium und die Studienorganisation.
Sobald Sie das Passwort haben, loggen Sie sich einmal auf medicAL ein und melden sich dann bei uns per Email unter medizinstudium@uniklinik-freiburg.de unter Angabe Ihrer Matrikelnummer, dann können wir Sie für alle erforderlichen Bereiche freischalten.
Bitte besuchen Sie – falls möglich – unbedingt unsere Einführungsveranstaltung, diese findet in der Regel am ersten Semestertag statt. Andernfalls rufen Sie uns auch gerne an oder vereinbaren einen zeitnahen Termin mit uns.
Sabine Binninger und Helena Kehl
Der zweite Studienabschnitt ist in Freiburg in ein propädeutisches Jahr mit longitudinalem Unterricht und zwei klinischen Studienjahr mit vorwiegend Blockunterricht aufgeteilt. Im Studienplan ist der Ablauf der Fächer dargestellt. In den Studienjahren finden Sie Beispiele für Stundenpläne (propädeutisches Jahr) und für Wochenpläne (2. und 3. klinisches Studienjahr).
Die Famulatur umfasst 4 Monate (120 Tage) und ist Zulassungsvoraussetzung bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 – 4 Ärztliche Approbationsordnung (ÄApprO) wird die Famulatur wie folgt abgeleistet:
(Beteiligt an hausärztlicher Versorgung sind: niedergelassene Allgemeinärzte, niedergelassene Kinderärzte, niedergelassene Internisten ohne Schwerpunkt)
Es müssen also insgesamt 120 Kalendertage nachgewiesen werden, wobei alle Tage gezählt werden, also auch Wochenenden und Feiertage. Unterbrechungen (zum Beispiel durch Krankheit) müssen gesondert aufgezeichnet werden und werden nicht berücksichtigt.
Eine Aufteilung in bis zu 5 Abschnitte ist möglich, die Mindestdauer pro Abschnitt beträgt dabei 14 Kalendertage.
Wichtig ist es, die Famulatur auf dem „Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus“ bescheinigen zu lassen. Dieses kann über das Internet beim Landesprüfungsamt bzw. Studiendekanat per Link abgerufen werden. Das Zeugnis muss den Praxis- oder Klinikstempel enthalten und vom ausbildenden Arzt unterschrieben sein. Es dürfen keine Korrekturen (Tipp-Ex etc.) vorgenommen werden. Das Ausstelldatum darf nicht vor dem Abschlussdatum des Famulaturzeitraums liegen.
Die Famulatur muss während der unterrichtsfreien Zeit stattfinden, das heißt in den Semesterferien oder in einem Urlaubssemester. Wird sie während des Semesters abgeleistet, so muss das Studiendekanat durch ein Dienstsiegel bestätigen, dass während dem Famulaturzeitraum keine regulären Veranstaltungen stattfanden, an denen die/der Studierende teilnehmen sollte, oder es aus Gründen der universitären Ausbildungspläne keine andere Möglichkeit gab.
(Bitte kommen Sie während der Sprechzeiten mit dem ausgefüllten Zeugnisformular zu Frau Binninger)
Famulaturen sind entsprechend § 7 ÄApprO während der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. Im Studienplan vorgesehene Kurse können zu Gunsten von Famulaturen nicht gestrichen werden.
Postanschrift des Landesprüfungsamtes Baden-Württemberg:
Regierungspräsidium Stuttgart Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Ruppmannstr. 21
70191 Stuttgart
oder
Postfach 80 07 09
70507 Stuttgart
Hier finden Sie die Studienordnung und die Ärztliche Approbationsordnung (ÄApprO).
Medizinische Fakultät – Studiendekanat
Breisacher Straße 153, 2. OG
79110 Freiburg