Deutsche, Bildungsinländer*innen und EU-Ausländer*innen: Die Studienplätze werden zentral vergeben.
Sie bewerben sich für die Abiturbestenquote, die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) und das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) bei der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart):
Informationen zur Landarztquote in Baden-Württemberg:
Hinweis: Ein Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.
Im Auswahlverfahren spielt der Test für Medizinische Studiengänge (TMS) eine tragende Rolle, weshalb wir Ihnen dringend zur Teilnahme raten.
Die Bewerbung erfolgt über Hochschulstart.
Im Auswahlverfahren spielt der TMS eine tragende Rolle, weshalb wir Ihnen dringend zur Teilnahme raten –
*Liste der fachnahen anerkannten abgeschlossene Berufsausbildungen und
anerkannten praktischen Tätigkeiten und außerschulischen Leistungen und Qualifikationen (aus HZVO vom 02.12.2019).
Sie finden viele Informationen zum Krankenpflegedienst und zum Erste-Hilfe-Kurs auf dem Merkblatt des Landesprüfungsamts. Falls Sie noch zusätzliche Fragen haben, können Sie sich an die jeweiligen Ansprechpartner*innen wenden.
Eine Voraussage für das kommende Jahr können wir nicht treffen!
Die Auswahlgrenzen der vergangenen Bewerbungszeiträume finden Sie bei Hochschulstart:
Informationen zum Losverfahren
Anforderung eines Gutachtens für eine Bewerbung zu einem Zweistudium aus wissenschaftlichen Gründen:
Informationen finden Sie beim
oder in der Information von Hochschulstart
Bitte senden Sie die geforderten Unterlagen an folgende Adresse:
Service Center Studium
Studierendensekretariat
Sedanstr. 6
79098 Freiburg
Die Unterlagen sollten möglichst bis 4 Wochen vor Bewerbungsschluss eingegangen sein.
Vor Studienbeginn wird ein Vorbereitungskurs (Fachsprachkurs) für internationale Studierende angeboten.
Auswahlgrenze: Punkte der zugelassenen Bewerber*innen aus dem WS 2023/24
Ländergruppe | Maximale Punktzahl | Minimale Punktzahl |
1: Afrika | 72 | 65 |
2: Asien | 78 | 68 |
3: Europa | 85 | 63 |
4: Naher / Mittlerer Osten | 82 | 72 |
5: Amerika, Australien, Neuseeland | 71 | 7 |
Sie finden viele Informationen zum Krankenpflegedienst und zum Erste-Hilfe-Kurs auf dem Merkblatt des Landesprüfungsamts. Falls Sie noch zusätzliche Fragen haben, können Sie sich an die jeweiligen Ansprechpartner*innen wenden.