Abgabefristen für Seminararbeiten
Die Abgabetermine werden von den jeweiligen Lehrenden festgelegt und in den Lehrveranstaltungen bekannt gegeben.
Abmeldung von Prüfungsleistungen
Studienbegleitende Prüfungen (PL), die in HISinOne mit dem Hinweis „Prüfungsleistung abmeldefähig“ gekennzeichnet sind, können nach erfolgter Prüfungsanmeldung wieder abgemeldet werden. Bitte beachte, dass im Falle einer Prüfungsabmeldung alle von Dir in dieser Veranstaltung erbrachten Leistungen verfallen und Du die komplette Veranstaltung in einem der folgenden Semester erneut belegen müssen (ggf. werden nicht alle Veranstaltungstypen bzw. Modulteile jedes Semester angeboten).
Die Prüfungsabmeldung muss spätestens bis zum viertletzten Freitag der Vorlesungszeit beim Prüfungsamt der Gemeinsamen Kommission eingegangen sein. Das Formular zur Abmeldung von Prüfungen ist über die Homepage der Gemeinsamen Kommission erhältlich und muss vor spätestens zwei Tage vor Abgabe im Prüfungsamt von der Studiengangkoordination der MKW abgezeichnet werden.
Solltest Du aufgrund von Krankheit oder anderen wichtigen Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen können, findest Du unter dem Punkt Rücktritt von Prüfungsleistungen nähere Hinweise. Alle weiteren Informationen sind bitte der Prüfungsordnung des Studiengangs “Bachelor of Arts” bzw. der Prüfungsordnung des Studiengangs “Master of Arts” zu entnehmen.
Abschlussarbeit (Bachelor und Master)
Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen
Anmeldungen zu Prüfungs- und Studienleistungen
Prüfungs- und Studienleistungen müssen von den Studierenden online angemeldet werden.
Die elektronische Anmeldung zu den studienbegleitenden Prüfungen muss innerhalb eines kurzen, vorgegebenen Zeitfensters nach Vorlesungsbeginn über HisInOne vorgenommen werden. Anleitungen zur Veranstaltungsbelegung etc. findest Du im Wiki. Die Fristen finden Sie jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit auf der Homepage der GeKo. Solltest Du nach Beachtung der Anleitung immer noch Probleme bei der elektronischen Anmeldung haben, melde Dich bitte umgehend bei der Studiengangkoordination.
Für Studierende, die ihr Bachelorstudium vor dem 01.10.2019 aufgenommen haben, findet die Anmeldung zu den studienbegleitenden Prüfungen über LSF statt. Eine detaillierte Anleitung findest Du jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit auf der Homepage der GeKo.
Anmeldung zur Prüfungsleistung nach Ablauf der Frist
Nach Ablauf der Onlineanmeldung bestehen zwei Möglichkeiten, wie Du Dich nachträglich zu einer Prüfung anmelden können.
1. Du kannst bis zum darauffolgenden Montag der Onlinemeldefrist Deine Anmeldung bis 12 Uhr in den Hausbriefkasten der GeKo einwerfen. Alternativ gilt auch der Poststempel (Mail oder Fax werden nicht akzeptiert.).
2. Du kannst nach Ablauf der Onlineanmeldung zur Prüfung einen Antrag auf nachträgliche Zulassung zur Prüfung stellen. Der Antrag muss postalisch eingereicht werden (Mail oder Fax werden nicht akzeptiert.). Der Antrag besteht aus dem ausgefüllten Formular zur Prüfungsanmeldung der GeKo, sowie einem selbstverfassten Begründungsschreiben über die verspätete Anmeldung. Die Gründe müssen nachgewiesen werden. Der Antrag wird an die GeKo geschickt, jedoch an den Prüfungsausschuss adressiert.
Aspekte der Kulturwissenschaft
Die Veranstaltungen dieses interdisziplinären Moduls sind an zahlreichen Instituten/Seminaren der Philosophischen und Philologischen Fakultät der Universität Freiburg angesiedelt. Da sich diese Veranstaltungen in einem gewissen thematischen Rahmen bewegen müssen, können hier nur von uns vorausgewählte Veranstaltungen besucht werden. Die belegbaren Lehrveranstaltungen sind dem Vorlesungsverzeichnis in HisInOne zu entnehmen. Da die Veranstaltungen des Moduls in der Regel nicht am Institut für Medienkulturwissenschaft angesiedelt sind, gelten unter Umständen andere Belegfristen bzw. -formalitäten. Bitte beachte daher dringend die Informationen zu den entsprechenden Lehrveranstaltungen im HisInOne.
Auslandssemester/-aufenthalt
Informationen zu Auflandsaufenthalten findest Du hier.
Ausländische Studierende: Hinweise und Hilfen
Das Studium der Medienkulturwissenschaft (B.A.) und Medienkulturforschung (M.A.) erfordert hohe Sprachkompetenzen, Argumentationsfähigkeit und den Umgang mit Fachbegriffen. Darum empfehlen wir dringend weiterführende Sprachkurse zu besuchen und sich Unterstützung über das Studierendenmentoring und über die Fachschaft zu holen.
Hilfreiche Links:
Auswahlverfahren
Informationen zum Auswahlverfahren findest Du in den entsprechenden Zulassungsordnungen:
Besondere Unterstützungsbedarfe
Barrierefreiheit
Das Institut für Medienkulturwissenschaft ist leider nicht barrierefrei! Um Sprechstundentermine an einem barrierefreien Treffpunkt zu vereinbaren, wende Dich bitte an die entsprechende Lehrkraft bzw. die Studiengangkoordination.
Hilfreiche Links:
- Beratungsstellen der Universität Freiburg für Studierende mit Handicap
- Studieren ohne Hürden – Autonomes Referat für Studierende mit Beeinträchtigung und chronischer Krankheit
- Regelungen zum Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleich
Setze Dich bezüglich des Nachteilsausgleichs bei Studien- und Prüfungsleistungen vorab mit der/dem jeweiligen Dozent*in in Verbindung. Bei Beratungs- und Lösungsbedarf hinsichtlich weiterer konkreter Probleme, die in Verbindung mit dem Studienalltag im B.A. Medienkulturwissenschaft oder M.A. Medienkulturforschung stehen, wende Dich bitte an die Studienkoordination.
Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache (DAF):
Studierende, für die Deutsch nicht ihre Erstsprache ist, sind beim Verfassen von Hausarbeiten vor zusätzliche Herausforderungen gestellt. Das Schreibzentrum an der PH Freiburg sowie das Studentenwerk Freiburg bieten neben den allgemeinen Workshops zum Wissenschaftlichen Schreiben auch spezifische Veranstaltungen und Beratungen für Studierende an, für die Deutsch Zweit- oder Fremdsprache ist.
Wenn Deutsch nicht Deine Erstsprache ist, kannst Du bei rechtzeitiger Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für schriftlich zu erbringende Studienleistungen vereinbaren. Hausarbeiten und Abschlussarbeiten im B.A. Medienkulturwissenschaft und M.A. Medienkulturforschung können auch auf Englisch verfasst werden, auch dies erfordert allerdings eine rechtzeitige Absprache. Bei Abschlussarbeiten muss ein zusätzlicher Antrag bei der GeKo gestellt werden. Prinzipiell gilt: Wenn Du eine der angeführten Ausgleichsregelungen in Anspruch nehmen willst, muss dies rechtzeitig – d.h. während des Vorlesungszeitraums – mit der zuständigen Dozentin/dem zuständigen Dozenten abgesprochen werden.
Hilfreiche Links:
Studieren mit Kind
Hilfreiche Links:
- Portal der Hochschulen in Baden-Württemberg
- Kinderbetreuungsangebote des Studentenwerks Freiburg
- Sozialinfos für Studierende mit Kind
Genderthemen
Hilfreiche Links:
Bibliographie- und Zitierregeln
Weitere Informationen zur wissenschaftlichen Praxis findest Du hier.
Ergänzungsbereich und BOK
Der Studiengang Bachelor of Arts gliedert sich an der Universität Freiburg in ein Hauptfach, ein Nebenfach und den Ergänzungsbereich. Der Ergänzungsbereich soll, wie der Name schon sagt, Dein Haupt- und ihr Nebenfach ergänzen, wobei Du die Veranstaltungen in diesem Bereich nach Deinen persönlichen Interessen auswählen kannst. Abhängig vom Umfang Deines Nebenfachs sind im Ergänzungsbereich zwischen 20 und 30 ECTS zu erbringen. Davon fallen in der Regel 8 ECTS auf den sogenannten „BOK-Bereich“ (berufsfeldorientierte Kompetenzen). Weitere Informtionen zum BOK-Bereich findest Du auf der Seite des Zentrums für Schüsselqualifiktationen. Da der Ergänzungsbereich dazu gedacht ist, Dein Studium zu ergänzen, ist es nicht ratsam, vor dem 3. Fachsemester Veranstaltungen in diesem Bereich zu belegen, da Du dir erst einmal einen Überblick über Ihr eigenes Studium verschaffen müssen, bevor Du anfangen kannst, dieses sinnvoll zu ergänzen.
Du kannst im Ergänzungsbereich zwar auch Veranstaltungen im Fach Medienkulturwissenschaft besuchen, wenn Du dein Hauptfach vertiefen möchten, dennoch ist dieser Bereich unabhängig von Deinem Hauptfach und die zu besuchenden Veranstaltungen müssen von uns auch nicht genehmigt werden. Für den Ergänzungsbereich freigegebene Veranstaltungen findest Du im Online-Vorlesungsverzeichnis der Universität unter dem Punkt „Lehrveranstaltungen für den Ergänzungsbereich für B.A.-Studiengänge“.
Erkrankung zu Prüfungsterminen
Kannst Du einen Prüfungstermin (Klausur, mündliche Prüfung) wegen Krankheit nicht wahrnehmen, kannst Du einen Antrag auf Genehmigung eines Rücktritts bei der Gemeinsamen Kommission stellen. Alle weiteren Informationen sind bitte der Prüfungsordnung des Studiengangs “Bachelor of Arts” bzw. der Prüfungsordnung des Studiengangs “Master of Arts” zu entnehmen.
Dem/der Prüfer*in brauchst Du kein Attest vorzulegen. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn Du ihm/ihr etwa durch eine kurze Mail mitteilen, dass Du erkrankt bist. In diesem Fall kann nämlich schon in die Notenliste eingetragen werden, dass Du einen Rücktritt beantragen willst/beantragt hast.
EUCOR
Eucor, die Europäische Konföderation der Oberrheinischen Universitäten, ist ein trinationaler Verband von fünf Hochschulen in der Region am Oberrhein: Freiburg, Karlsruhe, Basel, Strasbourg und Mulhouse/Colmar.
Nähere Informationen findest Du hier.
Gewichtung von Prüfungsleistungen für das Zeugnis
Informationen zur Gewichtung der Prüfungsleistungen im B.A.-Studiengang Medienkulturwissenschaft findest Du in der Prüfungsordnung zur Medienkulturwissenschaft. Beachte bitte auch die Angaben im allgemeinen Teil der Prüfungsordnung.
Informationen zur Gewichtung der Prüfungsleistungen im M.A.-Studiengang Medienkulturforschung findest Du in der Prüfungsordnung. Beachte bitte auch die Angaben im allgemeinen Teil der Prüfungsordnung.
Leistungsübersicht
Elektronische Leistungsübersichten können über das LSF und HISinOne abrufen werden.
Bitte berücksichtige die Meldefristen und kalkuliere auch ein, dass es etwas Zeit in Anspruch nimmt, die Prüfungs- und Studienleistungen von Studierenden dutzender verschiedener Studiengänge mehrerer Fakultäten zu verbuchen!
Den Leitfaden zum Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten und Abschlussarbeiten findest Du hier.
Mailinglisten
Das Institut für Medienkulturwissenschaft versendet wichtige Informationen rund um das Studium über verschiedene Mailinglisten.
- Studienorganisation: studienkoordination@mkw.uni-freiburg.de
- Veranstaltungshinweise: veranstaltungen_mkw@mkw.uni-freiburg.de
- Praktikumsangebote und Stellenausschreibungen: praktikum_mkw@mkw.uni-freiburg.de
Um sich zu einer Mailingliste anzumelden, schicke eine leere E-Mail an die entsprechende Verteileradresse und füge die Zeichen “-on” vor dem @-Zeichen ein (z.B. mkw-on@mkw.uni-freiburg.de). Um sich von einer Mailingliste abzumelden, gehst Du gleich vor, aber verwende die Zeichenkombination “-off” (z.B. mkw-off@mkw.uni-freiburg.de). Beachte, dass die Abmeldung von der gleichen E-Mai-Adresse erfolgen muss, von der Du Dich angemeldet hast.
Meldefristen und Verbuchungen von Leistungen
Wenn Du Dich darüber wunderst, dass die Leistung noch nicht in Deiner Übersicht erscheint, dann hat dies in vielen Fällen damit zu tun, dass die Meldefrist erst kürzlich oder noch nicht verstrichen ist.
Studien- und Prüfungsleistungen müssen von uns spätestens bis zum letzten Freitag vor Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters an das Prüfungsamt mitgeteilt werden und es kann einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die Daten entsprechend Ihrer Übersicht erscheinen.
Module
Die einzelnen Lehrveranstaltungen sind Modulen zugeordnet. In der Prüfungsordnung findest Du die Module und die sogenannten Lehrveranstaltungs-Typen aufgelistet (und auch ihre Gewichtung für die Bildung der Endnote der studienbegleitenden Prüfungen).
Mündliche Abschlussprüfungen (M.A. Medienkulturforschung)
Bitte setze Dich rechtzeitig mit Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer in Verbindung, um die Inhalte und das Format der Prüfung zu besprechen. Grundlage des Prüfungsgespräches wird dann ein von Dir vorbereitetes und rechtzeitig bei Deiner/m Prüferin/Ihrem Prüfer eingereichtes Thesenpapier sein, auf dem zudem die zur Prüfungsvorbereitung verwendete Fachliteratur vermerkt wird. Mehr Informationen findest Du hier, unter dem Reiter „Abschluss und Perspektiven“.
Numerus Clausus (NC)
Es gibt keinen fixen Numerus clausus im Fach der Medienkulturwissenschaft. Die durchschnittliche Mindestnote, die Du brauchst um zum Studium der Medienkulturwissenschaft zugelassen zu werden, errechnet sich jedes Jahr neu auf Grundlage aller eingereichten Bewerbungen und der Anzahl der verfügbaren Studienplätze. Eine Übersicht über die Verfahrensnoten aus den letzten Jahren findest Du hier. Im Vergabeverfahren für den Master gibt es keinen Numerus Clausus.
Plagiat/Antiplagiatserklärung
Am Institut für Medienkulturwissenschaft eingereichte schriftliche Arbeiten werden systematisch auf Plagiate geprüft. Wird ein Plagiat erkannt, führt dieses automatisch und ohne Diskussion (“Ich wusste nicht, dass…”) zum Nichtbestehen der damit verbundenen Prüfungs- oder Studienleistung. Die beiden Prüfungsordnungen sehen eine Antiplagiatserklärung nur bei Abschlussarbeiten vor. Ansonsten führt Täuschung zu 5,0: “Versucht ein Studierender/eine Studierende, das Ergebnis einer Prüfung oder einer Studienleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel oder durch Einflussnahme auf einen Prüfer/eine Prüferin zu eigenem oder fremdem Vorteil zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfungs- oder Studienleitung mit der Note ‘nicht ausreichend’ (5,0) beziehungsweise als ‘nicht bestanden’ bewertet.”
Praktikum
Im B.A. Medienkulturwissenschaft sind praktische Tätigkeiten im Umfang von 6 Wochen bei privaten oder öffentlichen Einrichtungen, die in einem für die Medienkulturwissenschaft relevanten Bereich tätig sind, abzuleisten. Im M.A. Medienkulturforschung ist ein vierwöchiges Praktikum optional. Alle weiteren Informationen sind der Prüfungsordnung für den Studiengang “Bachelor of Arts” bzw. der Prüfungsordnung für den Studiengang “Master of Arts” zu entnehmen.
Für die Anrechnung der Punkte im Anschluss an Dein Praktikum musst Du einen Praktikumsbericht vorlegen. Das Protokoll soll 3 bis 5 Seiten umfassen und darlegen, was Du in Deinem Praktikum gelernt hast bzw. wo der Bezug zu Ihrem Studium liegt. Neben dem Protokoll benötigst Du ein qualifiziertes Praktikumszeugnis des betreuenden Arbeitgebers, das Dauer und Art der Tätigkeiten belegt.
Prüfungsleistung
Prüfungsleistungen und Studienleistungen sind Bezeichnungen für unterschiedliche Verfahren der Leistungsanerkennung. Bei einer Prüfungsleistung musst Du im Rahmen bekannt gegebener Fristen eine im Anschluss benotete Prüfungsleistung (Seminararbeit, Klausur, mündliche Prüfung oder anderes nach Absprache mit der/dem Dozentin/en) erbringen. Die Note geht später in Deine Abschlussnote ein. Weitere Informationen kannst Du der Prüfungsordnung entnehmen.
Rücktritt von Prüfungsleistungen
Solltest Du die Fristen zur Abmeldung einer Prüfungsleistung versäumt haben, hast Du bei Krankheit oder anderen wichtigen Gründen die Möglichkeit, von einer Prüfung zurückzutreten. Ein Antrag auf Prüfungsrücktritt muss an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Der Rücktritt muss schriftlich begründet und die Gründe belegt werden.
Wird der Rücktritt vom Prüfungsausschuss genehmigt, gilt die Prüfung als nicht unternommen und die Anmeldung und Zulassung zur Prüfung als nicht erfolgt. Bei der Zulassung zur Prüfung bereits nachgewiesene Studienleistungen werden bei einer erneuten Anmeldung zur Prüfung in der Regel anerkannt. Wird der Rücktritt nicht genehmigt und Du bleibst der Prüfung trotzdem fern oder absolvierst sie nicht fristgerecht, gilt die Prüfungsleistung als nicht bestanden und wird mit der Note “nicht ausreichend” (5,0) bewertet. In diesem Fall muss die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt in einem Zweitversuch wiederholt werden. Die Entscheidung über den Antrag auf Genhemigung des Rücktritts ergeht schriftlich.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung des Studiengangs “Bachelor of Arts” bzw. der Prüfungsordnung des Studiengangs “Master of Arts”.
Studienleistungen
Prüfungsleistungen und Studienleistungen sind Bezeichnungen für unterschiedliche Verfahren der Leistungsanerkennung. Bei einer Studienleistung erhälst Du nach entsprechendem Leistungsnachweis (nach Vereinbarung mit der/dem Dozenten*in) lediglich die im Vorfeld vereinbarten ECTS-Punkte gutgeschrieben. Es findet keine Benotung statt.
Überschreitung der Frist für eine Prüfungsleistung
Wenn Du den Nachweis für eine Prüfungsleistung nicht fristgerecht einreichen (z.B. Abgabe einer Seminararbeit), fällst Du im ersten Versuch automatisch mit der Note 5.0 durch. Du wirst darüber durch das Prüfungsamt schriftlich benachrichtigt. Diese Benachrichtigung dient zugleich der Anmeldung zur Nachholprüfung.
Verbesserung der Bewerbungschancen
Eine Verbesserung der Bewerbungschancen im Auswahlverfahren ist möglich. In der Zulassungsordnung für den Bachelor findest Du die entsprechenden Angaben.
Vorlesungszeiten, Termine und Fristen
Beachte auch die Termine und Fristen des Instituts für Medienkulturwissenschaft.
Wiederholung von Prüfungen
Wiederholungsprüfungen müssen immer an der Universität ablegenwerden, an der Du die Prüfung nicht bestanden hast. Wer die Wiederholungsprüfung nicht wahrnimmt, verliert seinen Prüfungsanspruch!
Nach einer nichtbestandenen Prüfung verschickt die GeKo einen Bescheid. Der Bescheid orientiert sich inhaltlich ausschließlich an den Bestimmungen der Prüfungsordnung. Eine nicht bestandene Prüfung muss im gleichen Modul wiederholt werden. Es besteht kein Anspruch auf eine inhaltliche Wiederholung oder auf eine/n bestimmte/n Prüfer*in.
Wer eine Prüfungsnote anfechten will, hat ab dem Datum der Verbuchung der Leistung durch die GeKo eine sechswöchige Einspruchsfrist. Den schriftlichen Einspruch muss an den Prüfungsausschuss adressiert werden (Hausbriefkasten GeKo / Post).
Alle weiteren Informationen sind bitte der Prüfungsordnung des Studiengangs “Bachelor of Arts” bzw. der Prüfungsordnung des Studiengangs “Master of Arts” zu entnehmen.
Wissenschaftliche Konferenz/Workshop/Kolloquium mit Bericht
Studierende im M.A. Medienkulturforschung sind zu einer Teilnahme an einer wissenschaftlichen Konferenz/einem Workshop/einem Kolloquium verpflichtet. Dabei muss vorab mit der Fachstudienberatung geklärt werden, ob die Veranstaltung inhaltlich passend ist. Grundsätzlich gilt, dass es sich um eine Veranstaltung mit einer medienkulturwissenschaftlich relevanten Fragestellung handeln soll, die in der Regel 1-2 Tage dauert.
Für die Anrechnung der ECTS-Punkte im Anschluss an die Teilnahme an einer wissenschaftlichen Konferenz/einem Workshop/einem Kolloquium musst Du einen Bericht vorlegen. Der Bericht soll 6 bis 8 Seiten umfassen und die wesentlichen Inhalte der Veranstaltung darlegen, sowie einen Bezug zu Ihrem Studium herstellen.
Zukunft
Im Anschluss an den B.A. Medienkulturwissenschaft kannst Du dich auf den M.A. Medienkulturforschung bewerben. Eine Übersicht über alle weiteren Masterstudiengänge der Universität Freiburg findest Du auf der entsprechenden Informationsseite der Universität Freiburg. Eine Auflistung möglicher Berufsfelder für Absolvent*innen der Medienkulturwissenschaft findest Du hier.
Zwischenzeugnis
Falls Du ein Zwischenzeugnis benötigst – etwa, um sich für ein Stipendium, ein Praktikum oder auch für einen weiterführenden Masterstudiengang zu bewerben –, dann wende Dich bitte schriftlich an das Prüfungsamt und beantrage die Ausstellung und Zusendung einer solchen offiziellen Bescheinigung.