Zertifikat für Beschäftigte in Administration und Technik der Universität Freiburg
Die internationalen Beziehungen der Universität Freiburg sind weitreichend und vielfältig: Die Anzahl internationaler Wissenschaftler*innen und Studierender ist hoch, die Kontakte im Dreiländereck nehmen mit dem European Campus weiter zu. Die Universität Freiburg möchte Sie durch die Einführung des Zertifikats „Interkulturelle Kompetenz“ für Beschäftigte in Administration und Technik dabei unterstützen, Ihre interkulturelle Kompetenz zu erweitern.
Zum Erwerb des Zertifikates müssen die folgenden drei Elemente innerhalb von drei Jahren absolviert bzw. nachgewiesen werden:
Sie besuchen ein zweitägiges interkulturelles Training, das mindestens einmal im Jahr von der Internen Fort- und Weiterbildung (IWB) angeboten wird (siehe „Interkulturelles Training für den Berufsalltag“ im Themenbereich „Kommunikation und Management“. Bewerber*innen für das Zertifikat werden zu dieser Veranstaltung bevorzugt zugelassen. Bitte schreiben Sie uns eine Mail, wenn dies der Fall ist.
Sie weisen Englischkenntnisse von mindestens Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nach. Hierzu absolvieren Sie einen Sprachtest und legen eine aktuelle Bescheinigung vor, die nicht älter als ein Jahr ist.
Hinweise zum Fremdsprachenerwerb: Um Ihre Englischkenntnisse weiterzuentwickeln, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Sie nehmen für mindestens fünf Tage am Mobilitätsprogramm der Universität Freiburg zur Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an einer ausländischen Hochschule teil. Nähere Informationen zur Personalmobilität bekommen Sie hier.
Bitte beachten Sie: Anrechenbar ist ein Auslandsaufenthalt in Form eines individuellen „Job Shadowing“ oder einer Teilnahme an einer „Staff Training Week“. Sprachkurse im Ausland im Rahmen des ERASMUS+ -Mobilitätsprogramms können dann als Sprachkurs für das Zertifikat Interkulturelle Kompetenz angerechnet werden, wenn es sich um einen Englisch-Kurs handelt und mindestens das Niveau B1 erreicht wurde. Eine Anrechnung als Auslandsaufenthalt ist jedoch nicht möglich.
Senden Sie die Nachweise (z.B. Kopien der Teilnahmebescheinigung) über die drei Komponenten an die Interne Fort- und Weiterbildung. Nach Prüfung der Vollständigkeit wird Ihnen das Zertifikat ausgestellt. Wichtig ist, dass Sie alle drei Komponenten innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren absolvieren.
In Kooperation mit dem International Office.