Bewerben über hochschulstart.de
Wer bewirbt sich über hochschulstart.de?
Deutsche, Bildungsinländer*innen und EU-/EWR-Staatsangehörige bewerben sich für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin direkt über hochschulstart.de.
Bewerber*innen aus Nicht-EU-/EWR-Staaten mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich nicht über Hochschulstart, sondern reichen ihre Bewerbung für die Studiengänge Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin über das das Online Bewerbungsportal (HISinOne) der Universität Freiburg ein.
Wie läuft das Verfahren ab?
30% der Studienplätze werden an die Abitur-Besten zentral von der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) vergeben. Die Universität Freiburg kann über die restlichen 70% der Studienplätze selbst entscheiden: 10% der Plätze werden in der „Zusätzlichen Eignungsquote“ (ZEQ) und 60% der Plätze im „Auswahlverfahren der Hochschulen“ (AdH) vergeben. Die Zulassung erfolgt direkt über Hochschulstart, und auch den Zulassungsbescheid, der für die Immatrikulation an der Universität Freiburg benötigt wird, erhalten Sie über Ihren Bewerbungsaccount bei Hochschulstart.
Eine Bewerbung bei Hochschulstart für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin darf jeweils beliebig viele Ortswünsche enthalten.
Wann kann ich mich bewerben?
Für die Studiengänge Humanmedizin und Pharmazie kann man sich immer nur zu einem Wintersemester bewerben. Der Studiengang Zahnmedizin wird sowohl im Winter- als auch im Sommersemester angeboten.
Ich möchte Landärztin/Landarzt werden
In Baden-Württemberg werden jährlich 75 Studienplätze der Humanmedizin an Bewerber*innen vergeben, die sich im Anschluss an ihr Humanmedizinstudium für einen festgelegten Zeitraum als Landärztin oder Landarzt verpflichten. Die Landesregierung Baden-Württemberg möchte mit der so genannten Landarztquote dafür sorgen, dass die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum optimiert wird.
Bitte beachten Sie die besonderen Bewerbungsfristen und -modalitäten in dieser Quote auf den Seiten des Ministeriums!
Wie kann ich meine Chancen auf einen Studienplatz verbessern?
In der „Zusätzlichen Eignungsquote“ (ZEQ) und im „Auswahlverfahren der Hochschulen“ (AdH) wird bei der Auswahl für die Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin unter anderem das Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) berücksichtigt.
Im Studiengang Pharmazie kann die erfolgreiche Teilnahme am Studieneignungstest für den Studiengang Pharmazie (PhaST) Ihre Chancen auf einen Studienplatz verbessern.
Bewerben über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV)
Was ist DoSV?
DoSV steht für Dialogorientiertes Serviceverfahren und ist ein webbasiertes System der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de), das die Studienplatzvergabe für viele zulassungsbeschränkte Studiengänge an Hochschulen koordiniert. Es soll verhindern, dass Bewerber mehrere Zulassungen erhalten und Studienplätze ungenutzt bleiben, indem es den Bewerbungsprozess über mehrere Hochschulen hinweg koordiniert.
Im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) dürfen Sie sich für bis zu zwölf Studienwünsche (Kombination von Studiengang und Hochschule) bewerben.
Welche Studiengänge nehmen am DoSV teil?
Zwölf Studiengänge der Universität Freiburg nehmen im Rahmen der Studienplatzvergabe am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teil:
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Betriebswirtschaftslehre Public and Non-Profit Management (B.Sc.)
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Biologie (B.Sc.)
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Geographie (B.Sc.)
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Liberal Arts and Sciences (B.Sc. oder B.A.)
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Molekulare Medizin (B.Sc)
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Pharmazeutische Wissenschaften (B.Sc.)
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Psychologie (B.Sc.)
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Rechtswissenschaft (Staatsexamen)
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Regio Chimica (B.Sc.)
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Sportwissenschaft – Bewegung und Gesundheit (B.Sc.)
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Umweltnaturwissenschaften (B.Sc.)
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Waldwissenschaften (B.Sc.)
Wie registriere und wie bewerbe ich mich?
Damit Sie sich über das Online Bewerbungsportal der Universität Freiburg für die DoSV-Studiengänge fristgerecht bewerben können, müssen Sie sich zunächst bei Hochschulstart registrieren, um eine BID (Bewerbungs-ID) und eine BAN (Bewerbungs-Authentifizierungs-Nummer) zu erhalten.
Die einzelnen Bewerbungsschritte
- Registrierung bei dosv.hochschulstart.de. Sie erhalten zwei Nummern: Die BID (Bewerbungs-ID ) und die BAN (Bewerbungs-Authentifizierungs-Nummer)
- Registrierung auf dem Bewerbungsportal der Universität Freiburg. Bei diesem Schritt werden Sie gleich zu Beginn aufgefordert, Ihre BID und BAN einzugeben
- Bewerben Sie sich über das Online Bewerbungsportal der Universität Freiburg für Ihren Wunschstudiengang. Folgen Sie hierzu den Anweisungen im Portal. Sie können sich im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens für bis zu drei Studiengänge bei der Universität Freiburg bewerben.
- Ihre Bewerbungsunterlagen (z.B. Ihre Zeugnisse und andere Nachweise) können Sie im Bewerbungsportal der Universität Freiburg hochladen. Bitte scannen Sie dafür Ihre Originalunterlagen ein. Sollte z.B. Ihre Hochschulzugangsberechtigung aus mehreren Zeugnissen oder Nachweisen bestehen, scannen Sie diese vollständig ein, und laden Sie sie als ein Dokument im Bewerbungsportal hoch.
- Bewerbungstermine: Ihren Antrag auf Bewerbung geben Sie in der Zeit vom 01. Juni bis 15. Juli (Achtung: Ausschlussfrist) im Bewerbungsportal der Universität Freiburg ab. Sofern Sie sich für mehrere Studiengänge an der Universität Freiburg bewerben, geben Sie jeden Antrag einzeln ab.
- Sowohl im Bewerbungsportal der Universität Freiburg als auch auf hochschulstart.de können Sie jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstatus sehen. Sie erhalten eine E-Mail an Ihre persönliche Adresse, wenn sich der Status ändert, sofern Sie der Benachrichtigung per E-Mail zugestimmt haben.
- Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden (ab Ende Juli, fortlaufend bis Ende September) in Ihren Account bei Hochschulstart gestellt.
Bei Fragen speziell zu den Zulassungsverfahren an der Universität Freiburg wenden Sie sich gern an das Team des Bereichs Bewerbung und Zulassung.
Bewerben für ein Zweitstudium
Sie haben bereits erfolgreich ein Studium in Deutschland abgeschlossen und möchten nun ein weiteres Studium in einem zulassungsbeschränkten, grundständigen Studiengang (Staatsexamen oder Bachelor) beginnen? Dann erfahren Sie auf dieser Seite alles Wissenswerte rund um das Zweitstudium.
Wann gelte ich als Zweistudienbewerber*in?
Sie gelten gemäß § 12 Abs. 1 Hochschulzulassungsverordnung (HZVO) als Zweitstudienbewerber*in, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung an der Universität Freiburg bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben.
Ein Studium gilt als abgeschlossen, wenn die jeweilige vorgeschriebene Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt wurde.
Wie erfolgt die Zulassung zum Zweitstudium?
Bei der Bewerbung für ein Zweitstudium können Sie im Online Bewerbungsportal der Universität Freiburg nur einen Zulassungsantrag für einen einzigen zulassungsbeschränkten Studiengang einreichen.
2% der Studienplätze des gewählten Studiengangs sind für Zweitstudienbewerber*innen vorgesehen und werden nach besonderen Kriterien vergeben: Die Rangfolge wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium ermittelt wird. Dies können wissenschaftliche, berufliche, aber auch sonstige Gründe sein. Die Messzahl ergibt sich aus den Punkten, die für die beiden Kriterien vergeben werden.
I. Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums:
| 1. Noten „ausgezeichnet“ und „sehr gut“ | 4 Punkte |
| 2. Noten „gut“ und „voll befriedigend“ | 3 Punkte |
| 3. Note „befriedigend“ | 2 Punkte |
| 4. Note „ausreichend“ | 1 Punkt |
Ist die Note der Abschlussprüfung des Erststudiums nicht nachgewiesen, wird das Ergebnis der Abschlussprüfung mit 1 Punkt bewertet.
II. Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium
Fallgruppe 1: zwingende berufliche Gründe
Die Fallgruppe 1 betrifft die Fälle, in denen die Aufnahme eines Berufes zwingend den erfolgreichen Abschluss von zwei Studiengängen voraussetzt.
Hierunter fallen die Berufe Kieferchirurg*in (Medizin und Zahnmedizin) und Stabsapotheker*in der Bundeswehr (Pharmazie und Lebensmittelchemie).
Fallgruppe 2: wissenschaftliche Gründe
Die Bildung der Fallgruppe 2 soll der besonderen Bedeutung des wissenschaftlichen Nachwuchses Rechnung tragen. Für die Punkteverteilung innerhalb der Fallgruppe 2 werden folgende Kategorien gebildet:
• 7 Punkte: Die wissenschaftlichen Gründe sind gewichtig und durch den wissenschaftlichen Werdegang belegt.
• 9 Punkte: Die wissenschaftlichen Gründe sind von besonderem Gewicht und durch bisherige Leistungen belegt.
• 11 Punkte: Die Gründe sind von überragender wissenschaftlicher Bedeutung, durch hervorragende Leistungen belegt und von besonderem allgemeinem Interesse.
Fallgruppe 3: besondere berufliche Gründe
In den Fällen der Fallgruppe 3 wird maßgeblich darauf abgestellt, welche berufliche Tätigkeit angestrebt wird und in welcher Weise beide Studienabschlüsse für die Berufsausübung förderlich sind. Entscheidend ist die konkrete und individuelle Berufsplanung. Zwischen den Inhalten des abgeschlossenen Erststudiums und des angestrebten Zweitstudiums muss ein sachlicher Zusammenhang hergestellt werden können.
Im Einzelnen muss dargelegt werden, dass die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Bei der Überprüfung sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
– Welche Voraussetzungen für das angestrebte Berufsziel sind durch den bisherigen beruflichen Werdegang (z. B. im Erststudium) erworben worden?
– Welche Voraussetzungen werden durch das Zweitstudium für das angestrebte Berufsziel erbracht?
Wird durch die Aufnahme des Zweitstudiums lediglich ein Berufswechsel angestrebt, können besondere berufliche Gründe nicht bejaht werden. Unerheblich ist hingegen, in welchem Studiengebiet der Schwerpunkt der späteren Berufsausübung liegt und in welcher Reihenfolge das Erst- und das Zweitstudium betrieben werden.
Fallgruppe 4: sonstige berufliche Gründe
Fallgruppe 4 berücksichtigt, dass die berufliche Situation auch dann durch ein Zweitstudium erheblich verbessert werden kann, wenn das weitere Studium keine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium darstellt. In diesen Fällen ist im Einzelnen darzulegen, weshalb das Studium zu befürworten ist.
Fallgruppe 5: keiner der vorgenannten Gründe
Der Fallgruppe 5 werden alle übrigen Zweitstudienvorhaben zugeordnet.
Wiedereingliederung nach einer Familienphase
Wenn Sie nach einer Familienphase die Wiedereingliederung oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstreben, können Sie bei der Bewerbung für ein Zweitstudium einen Zuschlag von bis zu 2 Punkten erhalten. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, wenn aus familiären Gründen (z.B. Ehe, Kindererziehung) die frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste.
Die Höhe des Punktzuschlags richtet sich nach dem Grad der Betroffenheit. Das Ausmaß der Belastungen (z.B. Zahl der Kinder, Dauer der Familienphase) ist in angemessener Weise zu berücksichtigen. Eine Kumulierung von mehreren Gründen findet nicht statt; es wird jeweils die günstigste Fallgruppe zugrunde gelegt. Der Punktzuschlag für Bewerber*innen, die aus familiären Gründen bisher ihren Zweitstudienwunsch zurückgestellt haben, ist davon unabhängig; er wird zusätzlich gewährt.
Rechtsgrundlage
Wann und wo kann ich mich bewerben?
Für die zulassungsbeschränkten, grundständigen Studiengänge kann man sich immer nur zu einem Wintersemester in der Zeit vom 01. Juni bis 15. Juli über das Online Bewerbungsportal der Universität Freiburg bewerben.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich für ein Zweitstudium in einem Studiengang bewerben möchten, der am DoSV-Verfahren teilnimmt, dann müssen Sie sich zunächst bei Hochschulstart registrieren, um sich anschließend über das Online Bewerbungsportal der Universität Freiburg bewerben zu können.
Informationen zum Bewerbungsprozess über das DoSV finden Sie auf dieser Seite.
Zweitstudienbewerber*innen für Humanmedizin, Pharmazie oder Zahnmedizin
Falls Sie wissenschaftliche Gründe für Ihr Zweitstudium in Humanmedizin, Pharmazie oder Zahnmedizin geltend machen möchten, müssen Sie zunächst ein Gutachten bei der Hochschule, die Sie im Zulassungsantrag bei Hochschulstart an erster Stelle genannt haben, ein Gutachten beantragen, in dem die Hochschule die genannten wissenschaftlichen Gründe beurteilt.
Auf den Seiten von Hochschulstart finden Sie alle hilfreichen Informationen zur Bewerbung, zu den Fristen bei Hochschulstart sowie das Formular „Aufnahme eines Zweitstudiums aus wissenschaftlichen Gründen“.
Da die Erstellung eines Gutachtens durch die Universität Freiburg bis zu sechs Wochen dauern kann, sollten Ihre Unterlagen bei einer Bewerbung für ein Wintersemester bis spätestens 31. Mai und für ein Sommersemester bis spätestens 30. November des vorausgehenden Jahres bei der Universität Freiburg eingegangen sein. Diese Unterlagen müssen Sie einreichen:
- Abiturzeugnis amtlich beglaubigt
- Hochschulabschluss/Hochschulabschlüsse (Urkunde und ToR) amtlich beglaubigt
- CV
- Darstellung der wissenschaftlichen Gründe für die Aufnahme eines Zweitstudiums (formloses Schreiben)
- Ausgefülltes Antragsformular von Hochschulstart
- ggf. Veröffentlichungen
- ggf. Praktikumsnachweise
- ggf. Empfehlungsschreiben
- ggf. sonstige Nachweise
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular von Hochschulstart mit den oben genannten Unterlagen postalisch an Frau Dr. Heike Jauch:
Studienplatztausch
Sie möchten Ihren Studienplatz bspw. in Humanmedizin oder Zahnmedizin tauschen und haben bereits einen Tauschpartner oder eine Tauschpartnerin gefunden? Im Folgenden erfahren Sie alles Wichtige rund um die Antragsstellung und den Tausch.
Bitte beachten Sie, dass die Universität Freiburg keine Tauschpartner*innen vermitteln kann und dass die Abgabe eines Antrags auf Studienplatztausch nicht automatisch zu einer Genehmigung führt.
An der Universität Freiburg ist der Studienplatztausch gemäß § 7 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO) unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Ein Studienplatztausch ist erst ab dem 2. Fachsemester möglich.
- In Humanmedizin ist ein Studienplatztausch zum 2. bis 4. vorklinischen Fachsemester, zum 1. klinischen Fachsemester und in höheren klinischen Fachsemestern möglich.
- Ein Studienplatztausch ist nur im gleichen Studiengang möglich. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen muss die Zulassungsbeschränkung in beiden Universitäten bestehen.
- Beide Tauschpartner*innen müssen den gleichen Ausbildungsstand haben und im gleichen Fachsemester bzw. im gleichen klinischen Fachsemester (Humanmedizin) immatrikuliert sein. Für zulassungsbeschränkte Fächer ist zu beachten, dass sich der gleiche Ausbildungsstand nach den Auffüllkriterien für höhere Semester richtet.
- Es darf kein Verlust des Prüfungsanspruchs oder kein endgültiges Nichtbestehen einer Studien- oder Prüfungsleistung bei beiden Tauschpartner*innen im betreffenden Studiengang vorliegen.
- Das Einverständnis der vom Tausch betroffenen Universität muss vorliegen.
- Beide Tauschpartner*innen müssen an der jeweiligen Universität zugelassen und immatrikuliert sein.
- Studierende, die ihren Studienplatz an der Universität Freiburg gegen den Studienplatz an einer anderen Universität getauscht haben, werden beim Tausch in Freiburg exmatrikuliert.
Den Antrag auf Studienplatztausch inklusive aller erforderlichen Unterlagen im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie sowie einen ausreichend frankierten Umschlag für die Rücksendung der Unterlagen senden Sie per Post an Frau Dr. Heike Jauch:
Einzureichende Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag auf Studienplatztausch
- Ggf. Antrag auf Ringtausch
- Abiturzeugnis
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Transcript of Records
- Frankierter Rücksendeumschlag
Für einen Ringtausch reichen Sie bitte zusätzlich zum Antrag auf Studienplatztausch den Antrag auf Ringtausch ein.
Auf den Formularen für Studienplatztausch und Ringtausch der Universität Freiburg müssen alle beteiligten Hochschulen unterschrieben und einen Stempel/Siegel gesetzt haben. Bitte senden Sie das komplett gestempelte und unterschriebene Formular in Original an uns zurück. Nach Erhalt der Zeugnisse (Physikumszeugnisse, sonstige Scheine und Leistungsübersichten) aller am (Ring)Tausch beteiligten Studierenden wird für die Person, die an die Universität Freiburg wechselt, ein Zulassungsbescheid erstellt, mit dem sie sich an der Universität Freiburg immatrikulieren kann. Gleichzeitig muss die Person, die die Universität Freiburg verlässt, einen Antrag auf Exmatrikulation beim Studierendenbüro stellen.
Bitte beachten Sie, dass die Abgabe eines Antrags auf Studienplatztausch nicht automatisch zu einer Genehmigung führt.
