Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Schildes

Beurlaubung

Es gibt verschiedene Gründe, die Sie zu einer Beurlaubung veranlassen können, wie etwa ein Auslandsstudium, eine Schwangerschaft oder eine Erkrankung.  Unter einer Beurlaubung versteht man eine Unterbrechung des Studiums, die aber nur aus bestimmten Gründen möglich ist – diese finden Sie auf dem Antrag. Studierende bleiben während dieser Zeit eingeschrieben, demnach gilt die Beurlaubung gleichzeitig auch als Rückmeldung. Ein Urlaubssemester zählt als Hochschulsemester, jedoch nicht als Fachsemester. Die Beurlaubung wirkt sich jeweils auf das gesamte Semester aus und sollte zwei Semester in Folge nicht überschreiten.

Verlassener Arbeitsplatz mit Büchern und geöffnetem Laptop vor einer Spintwand in der Bibliothek.

Service Center Studium

Studierendenbüro

Antrag auf Beurlaubung

Der Antrag auf Beurlaubung kann ausschließlich aus den auf dem Antragsformular genannten Gründen gestellt werden. Dem Antrag muss ein entsprechender Nachweis über den Grund der Beurlaubung beigefügt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Beurlaubung grundsätzlich auf höchstens zwei aufeinanderfolgende Semester begrenzt ist. Sie dient der Überbrückung vorübergehender Umstände und kann daher nicht dauerhaft gewährt werden.

Beurlaubung für zurückliegende Semester sind ausgeschlossen.

Rechtsgrundlagen für die Beurlaubung

Die Beurlaubung vom Studium ist im Landeshochschulgesetz des Landes Baden-Württemberg (LHG) und in der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (ZImmO) geregelt.