Kann ich nach einer Exmatrikulation noch auf mein Uni-E-Mail-Postfach und auf meinen Uni-Account zugreifen?
Für einen Zeitraum von zwei Monaten können Sie neben ILIAS und HISinOne noch auf Ihr Uni-E-Mail-Postfach (Uni-Account@email.uni-freiburg.de) zugreifen. Sie können in dieser Zeit auch Ihre Bescheinigungen aus Ihrem Studierendenaccount herunterladen.
Nach Ablauf der zwei Monate wird Ihr Account und Ihr Email-Postfach gelöscht. Sie werden 14 Tage vor Löschung per E-Mail darüber informiert. Eine Ausstellung von Studienbescheinigungen durch das Studierendenbüro wird nach Ablauf dieser Frist gebührenpflichtig.
Für unsere Kontaktmöglichkeit zu Ihnen, nachdem Ihr Uni-E-Mai-Postfach gelöscht wurde, z.B. für gesetzlich verankerte Absolvent*innenbefragungen, bitten wir Sie, stets eine aktuelle private E-Mail-Adresse in Ihrem HISinOne-Account zu pflegen. Wenn Sie eine Kontaktaufnahme zu Befragungszwecken nicht wünschen, können Sie das in Ihrem Account hinterlegen.
Exmatrikulation oder Annullierung der Immatrikulation?
Sollten Sie als Studienanfänger*in sich bis einen Tag vor Vorlesungsbeginn gegen ein Studium entscheiden, wird Ihre Immatrikulation annulliert (Sie werden also nicht exmatrikuliert) und es werden Ihnen bereits bezahlte Semesterbeiträge und gegebenenfalls bezahlte Studiengebühren zurückerstattet.
Mit der Annullierung geben Sie Ihren Studienplatz endgültig zurück. Die Rückerstattung des Semesterbeitrages kann nur dann erfolgen, wenn die Annullierung bis einen Tag vor Vorlesungsbeginn schriftlich beantragt wurde und auf dem Antrag Angaben zur Bankverbindung gemacht wurden.
Eine Annullierung der Immatrikulation und Rückerstattung des Semesterbeitrages nach Vorlesungsbeginn ist nicht möglich.
Exmatrikulation und Prüfungsverhältnis
Mit der Exmatrikulation endet zwar die Mitgliedschaft an der Hochschule, jedoch nicht ein bestehendes Prüfungsrechtsverhältnis. Das Prüfungsrechtsverhältnis ist erst mit dem Bestehen oder dem endgültigen Nichtbestehen der Prüfung beendet.
Sie können an der Universität Freiburg nur dann Prüfungsleistungen ablegen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Prüfung (noch) immatrikuliert sind.
Prüfungsleistungen sind alle studienbegleitenden Prüfungen sowie die Abschlussarbeit und die mündliche Prüfung zur Abschlussarbeit (Verteidigung, Präsentation, Kolloquium etc.). Entscheidend ist jeweils der Prüfungstermin beziehungsweise der Abgabetermin.
Ausnahme: Exmatrikulierte Studierende, die sich in einem Prüfungsrechtsverhältnis befinden und eine Prüfungsleistung wiederholen müssen, beziehungsweise deren Prüfung aufgrund genehmigten Rücktritts als nicht unternommen gilt, können die betreffende Prüfungsleistung noch erbringen. Dies gilt nicht für Abschlussarbeiten.
Wenn Sie sich nach der letzten Prüfungsleistung exmatrikulieren möchten, beachten Sie bitte die Fristen für die Erstattung von Beiträgen und Gebühren.
Bei Fragen zum Prüfungsrechtsverhältnis sind die Prüfungsämter zuständig. Die Adressen der Prüfungsämter finden Sie unter „Beratung“ im Studiengangsteckbrief im Studiengangfinder. Bei Fragen zur Exmatrikulation wenden Sie sich bitte an das Studierendenbüro im Service Center Studium.
