Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Schildes

Exmatrikulation

Eine Studentin verkässt das KG 1. Draußen scheint die Sonne und im Hintergrund ist die Universitätsbibliothek der Universität Freiburg zu erkennen.

Die Exmatrikulation beendet die Mitgliedschaft an der Universität und stellt das offizielle Ende des Studierendenstatus dar.
Dieser Prozess kann freiwillig, etwa nach dem Abschluss eines Studiums, oder von Amts wegen aufgrund von Regelverstößen, nicht bezahlten Semesterbeiträgen oder Studiengebühren oder wegen des Verlustes des Prüfungsanspruchs, erfolgen.
Die Exmatrikulation ist in der Regel zum Ende des Semesters wirksam, unabhängig davon, wann der Antrag gestellt wurde. Nur in besonderen Fällen (s.u.) kann die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung erfolgen.

Eine rückwirkende Exmatrikulation für ein vergangenes Semester ist nicht möglich.

Mit der Exmatrikulation verlieren Studierende ihren Zugang zu universitären Ressourcen und Einrichtungen wie Bibliotheken, Mensa sowie Online-Diensten, die zuvor im Rahmen ihres Studiums genutzt werden konnten.

Die für die Exmatrikulation zuständige Stelle ist das Studierendenbüro im Service Center Studium.

Service Center Studium

Studierendenbüro

Vom 22.12.2025 – 06.01.2026 finden im Service Center Studium keine offenen Sprechstunden statt.

Kann ich nach einer Exmatrikulation noch auf mein Uni-E-Mail-Postfach und auf meinen Uni-Account zugreifen?

Exmatrikulation oder Annullierung der Immatrikulation?

Exmatrikulation und Prüfungsverhältnis

Exmatrikulation auf Antrag

Wenn Sie sich ordentlich exmatrikulieren möchten, müssen Sie den Antrag auf Exmatrikulation im Studierendenbüro stellen.

Nach Bearbeitung des Antrags wird Ihnen vom Studierendenbüro die Exmatrikulationsbescheinigung an Ihre universitätsinterne Email-Adresse zugesandt, auf Wunsch versenden wir sie auch per Post.

Diese Exmatrikulationsbescheinigung dient als Nachweis, der für die Rentenversicherung, für die Kindergeld- oder der BAföG-Stelle oder für zukünftige Bewerbungen und den Hochschulwechsel benötigt wird.

Wie beantrage ich die Exmatrikulation?

Wann kann ich eine Exmatrikulation beantragen?

Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung

Werden bezahlte Beiträge und Gebühren bei einer Exmatrikulation zurückerstattet?

Kann ich mich auch nur für einen Studiengang exmatrikulieren, wenn ich mehrere Studiengänge studiere?

Wozu benötige ich eine Exmatrikulationsbescheinigung und wie bekomme ich sie?

Die Exmatrikulation von Amts wegen

Zum Ende eines jeweiligen Semesters werden alle Studierenden von Amts wegen exmatrikuliert, die sich nicht aktiv selbst aus berechtigten Gründen exmatrikuliert haben.
Neben eventuell offenen Beiträgen können auch weitere Gründe eine erfolgreiche Rückmeldung verhindern und Ihre Exmatrikulation von Amts wegen auslösen.

Sie können sich über diese Gründe informieren, indem Sie sich mit Ihrem studentischen Uni-Account beim Campus Management – HISinOne anmelden und unter „Mein Studium“ den Menüpunkt „Studienservice“ auswählen.
Nach einem Klick auf „Rückmelden“ unter dem Bereich „Aktionen“ erhalten Sie hilfreiche Informationen, warum die Rückmeldung nicht durchgeführt werden kann.
Ein Grund kann hier z.B. sein, dass Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben und das Prüfungsamt das Datum Ihrer Abschlussurkunde eingetragen hat.  Auch Ihre eventuell offenen Beiträge können Sie dort ggfs. direkt per Lastschriftauftrag begleichen.

Bei einer Exmatrikulation von Amts wegen erhalten Sie einen Exmatrikulationsbescheid. Dieser Bescheid ist nicht gleichbedeutend mit einer Exmatrikulationsbescheinigung, die Sie z.B. für den Nachweis gegenüber der Rentenversicherung, der Kindergeld- oder der BAföG-Stelle benötigen.

Falls Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung benötigen, beantragen Sie diese bitte beim Studierendenbüro, indem Sie den Antrag auf Exmatrikulation stellen.

Hinweis zu Exmatrikulation aufgrund verspäteter Rückmeldung

Hinweis zur Anfechtung der Exmatrikulation

Rechtsgrundlagen