Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Schildes

Rückmeldung

Eine Uhr

Wenn Sie an der Universität Freiburg immatrikuliert sind und Ihr Studium für das nächste Semester fortsetzen möchten, müssen Sie sich für jedes Semester während der unten genannten Zeiträume rückmelden. Die Rückmeldung erfolgt durch die Überweisung des Semesterbeitrags und ggf. anfallenden Studiengebühren.

Wenn bis zum Ende des Semesters keine Rückmeldung vorliegt, werden Sie automatisch von Amts wegen exmatrikuliert. Mit der Exmatrikulation endet Ihr Status als Studierende*r. Wenn Sie Ihr Studium an der Universität Freiburg beenden möchten, sollten Sie die Exmatrikulation beantragen.

Rückmeldefrist und Säumnisgebühr

Maßgeblich für die erfolgte Rückmeldung ist der Zahlungseingang bei der Universitätskasse, nicht das Datum der Überweisung bei Ihrer Bank. Bei Zahlungseingang nach der regulären Frist wird eine Säumnisgebühr erhoben.

Rückmeldefrist zum Wintersemester

01.Juni bis 15. August

Bei Zahlungseingang 16. August bis 20. September mit Säumnisgebühr i.H.v. aktuell 10,00 Euro

Rückmeldefrist zum Sommersemester

15. Januar bis 15. Februar

Bei Zahlungseingang 16. Februar bis 20. März mit Säumnisgebühr i.H.v. aktuell 10,00 Euro

Sofern Sie sich bis zum 20. März bzw. 20. September weder rückmelden, noch beurlauben lassen oder selbst exmatrikulieren, müssen wir Sie von Amts wegen exmatrikulieren.

Falls Sie sich in der Nachfrist durch Begleichung des Semesterbeitrags zurückmelden, aber die Säumnisgebühr nicht begleichen, werden Sie wegen des fehlenden Betrags von Amts wegen exmatrikuliert.

190 Euro

beträgt der aktuelle Semesterbeitrag pro Semester.

Rückmeldefristen

zum Wintersemester:
01. Juni bis 15. August

zum Sommersemester:
15. Januar bis 15. Februar

Service Center Studium

Studierendenbüro

Sie haben drei Möglichkeiten sich rückzumelden:

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Lastschriftverfahren über das Campus Management System

Sie haben die Möglichkeit, sich mit einem Lastschriftverfahren online zurückzumelden. Dazu legen Sie im Campus Management Portal HISinOne in Ihrem persönlichen Bereich unter „Studienservice“ ein Lastschriftmandat, und in einem zweiten Schritt, einen Lastschriftauftrag an.

Bitte beachten Sie, dass dies nur für Ihr eigenes Konto möglich ist, d.h. Sie müssen Kontoinhabende*r sein und das Konto muss im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum – SEPA sein.

Hierbei handelt es sich nicht um einen Dauerauftrag.

Sollte Ihr Bankkonto bei uns z.B. durch eine vorangegangene Nichtdeckung gesperrt sein, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Nennung Ihrer IBAN und dem Namen des/der Kontoinhabenden an:

Rechtsgrundlage