Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Schildes

Studiengebühren für Internationale Studierende

Die Studiengebührenpflicht gilt für Internationale Studierende, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR=Norwegen, Island, Liechtenstein) sind und die ein Staatsexamensstudium, ein Bachelorstudium, ein Theologisches Vollstudiums mit kirchlichem oder akademischem Abschluss oder ein konsekutives Masterstudium aufnehmen (weiterbildende, berufsbegleitende Masterstudiengänge sind davon ausgenommen).

Die Studiengebühr für Internationale Studierende beträgt gemäß § 4 Abs. 1 Landeshochschulgebührengesetz 1.500 Euro pro Semester. Die Studiengebühr muss zusätzlich zum regulären Semesterbetrag bei der Immatrikulation und bei der Rückmeldung entrichtet werden.

1.500 Euro

Studiengebühr für Internationale Studierende pro Semester

Fällig zusätzlich zum Semesterbeitrag bei Immatrikulation und bei der Rückmeldung .

Rückmeldefristen
Zum Wintersemester:
01. Juni bis 15. August

Zum Sommersemester:
15. Januar bis 15. Februar

Ausnahmen von der Studiengebührenpflicht für Internationale Studierende

Befreiung von der Studiengebührenpflicht für Internationale Studierende