Siegelement der Uni Freiburg in Form eines Schildes

Welche Abschlüsse gibt es?

Staatsexamen

Das Staatsexamen ist Voraussetzung, um einen staatlich regulierten Beruf (etwa Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Arzt/Ärztin, Apotheker*in etc.) zu ergreifen.
Die Prüfungen werden von einer staatlichen Prüfungskommission abgenommen. Das Hochschulstudium wird hier also mit einer „Staatsprüfung“ abgeschlossen.

Bachelor

Das Bachelorstudium

Bachelor-Studiengänge führen zu einem ersten berufsqualifizierenden Universtätsabschluss und sind die übliche Voraussetzung für die Aufnahme eines anschließenden Masterstudiums. An der Universität Freiburg beträgt die Regelstudienzeit für einen Bachelorstudiengang sechs Semester mit einem Studienumfang von 180 ECTS-Punkten.

Ausnahmen sind die Studiengänge Liberal Arts and Sciences und Molekulare Medizin mit einer Regelstudienzeit von acht Semestern. Alle Bachelorstudiengänge sind modular aufgebaut und zeichnen sich durch ein studienbegleitendes Prüfungssystem aus.

Beim Studiengang Liberal Arts and Sciences entscheidet sich erst im Laufe des Studiums ob der Abschluss ein Bachelor of Arts oder Bachelor of Sciences sein wird, abhängig von der Spezialisierungslinie.

Abkürzungen
HF: Hauptfach
NF: Nebenfach
EB: Ergänzungsbereich
BOK: Berufsfeldorientierte Kompetenzen
ECTS: im Studium erworbene Leistungspunkte

Master

Das Masterstudium

Nach dem erfolgreichen Abschluss eines grundständigen Studienganges (in der Regel ein Bachelorstudiengang) besteht die Möglichkeit, ein Masterstudium aufzunehmen und damit eine wissenschaftliche Laufbahn einzuschlagen oder eine berufliche Spezialisierung zu erreichen. Das Masterstudium ist in der Regel auch Voraussetzung für eine Promotion.

Für einen Masterstudiengang an der Universität Freiburg gilt eine Regelstudienzeit von vier Semestern mit einem Studienumfang von 120 ECTS-Punkten.