Studieninhalt
Die Informatik ist eines der dynamischsten Studienfächer. Sie entwickelt sich in rasantem Tempo weiter, und es zeichnen sich immer neue Visionen am Horizont ab.
Am Fachbereich Informatik ist es unser Ziel, unsere Visionen in die Lösungen von morgen zu verwandeln.
Der Masterstudiengang Informatik bietet Ihnen drei Möglichkeiten:
Offenes Curriculum:
Hier können Sie verschiedene Themen wie Algorithmik, Datenanalyse, Computergrafik, Software- und Hardwareentwicklung, maschinelles Lernen und Bioinformatik kombinieren.
Spezialisierung in Künstlicher Intelligenz:
Hier können Sie einen besonderen Schwerpunkt auf künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen, Deep Learning, Robotik, Computer Vision, Computergrafik und Neurowissenschaften legen.
Spezialisierung auf Cyber-Physical Systems:
Hier können Sie sich auf Entwurf, Verifizierung und Analyse von Hardware- und Softwaresystemen, Programmiersprachen, verteilte oder eingebettete Systeme, Sicherheit und Effizienz spezialisieren.
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Zulassungsordnung M.Sc. Informatik/Computer Science
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Prüfungsordnung M.Sc.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung M.Sc.: Anlage A
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Prüfungsordnung M.Sc.: Informatik/Computer Science
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Prüfungsordnung M.Sc.: Informatik/Computer Science
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. April 2020 und bei entsprechender schriftlicher Erklärung bis 30. Juni 2020; Abschluss des Studiums bis spätestens 31. März 2023)
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Prüfungsordnung M.Sc.: Informatik
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und bei entsprechender schriftlicher Erklärung bis spätestens 31. Dezember 2011; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2015)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
