Studieninhalt
Mikrosysteme, MEMS oder Mikromaschinen - viele Namen für eine spannende und dynamische Ingenieursdisziplin, die Fachwissen aus so unterschiedlichen Bereichen wie Elektrotechnik, Maschinenbau, Werkstoffe, Biowissenschaften und vielen mehr vereint.
Mit 22 Professoren und rund 300 wissenschaftlichen und technischen Mitarbeitern ist unser Institut für Mikrosystemtechnik (IMTEK) eine der weltweit größten akademischen Einrichtungen auf diesem Gebiet. Wir widmen uns der interdisziplinären High-Tech-Forschung mit einem starken Fokus auf deren Anwendung.
Im ersten Jahr haben Sie fünf Pflichtkurse (Mikroelektronik, Mikromechanik, Mikrosystemtechnologien und -prozesse, Mikrosystemdesignlabor I sowie Signalverarbeitung). Darüber hinaus wählen Sie fünf von acht Wahlpflichtkursen aus.
Spezialisierung
Sie können sich auf einen der folgenden Bereiche spezialisieren:
- Schaltungen und Systeme
- Biomedizinische Technik
- Werkstoffe und Fabrikation
- Photonik
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Zulassungsordnung M.Sc. Mikrosystems Engineering
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Prüfungsordnung M.Sc.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung M.Sc.: Anlage A
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Prüfungsordnung M.Sc.: Microsystems Engineering
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Prüfungsordnung M.Sc.: Microsystems Engineering
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2021 und bei entsprechender schriftlicher Erklärung bis 31. Oktober 2021; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2024)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
