Studieninhalt
Das Fachgebiet Pharmazie bietet besonders in Forschung und Industrie spannende Perspektiven. Wer sich weniger für den Apothekenalltag, sondern mehr für wissenschaftliche Fragestellungen und Laborarbeit begeistert, legt mit dem Bachelorstudiengang Pharmazeutische Wissenschaften den Grundstein für eine forschungsorientierte Karriere.
Ziel des Bachelor-Studiengangs ist eine breite naturwissenschaftliche Ausbildung der Studierenden unter Einbeziehung medizinischer Inhalte und Kompetenzen in den Schwerpunkten Analytik, Qualitätssicherung und Wirkstoffdesign.
Dabei setzt sich das Curriculum sowohl aus klassisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen (z.B. in Mathematik, Physik, Chemie und Biologie) als auch aus fachlichen Studieninhalten (z.B. Arzneiformenlehre, Medizinische Grundlagen, Arzneistofffindung und pharmazeutische Bioinformatik) zusammen.
Ergänzt wird das Studium durch einen Wahlpflichtbereich, sowie Kurse zu berufsorientierten Kompetenzen (BOK), wodurch sich individuelle Schwerpunkte setzen lassen. In den Wahlpflichtmodulen wird Fachwissen in den verschiedenen Bereichen der Pharmazeutischen Wissenschaften vertieft, im BOK-Bereich hingegen können fachfremde Disziplinen gewählt werden (z.B. verschiedene Sprachen, Kompetenzen in Marketing und Management, EDV-Kenntnisse, Kommunikation...).
Insgesamt handelt es sich beim Bachelorstudiengang Pharmazeutische Wissenschaften um einen Studiengang, in dem viel Wert auf Praxisbezug gelegt wird – Studierende lernen, selbstständig und selbstorganisiert zu arbeiten.
Neben der LMU München ist die Universität Freiburg bundesweit die einzige Universität, in der ein Bachelorstudiengang in Pharmazeutischen Wissenschaften angeboten wird.
Berufsperspektiven
Der Bachelorstudiengang Pharmazeutische Wissenschaften eröffnet vielfältige Perspektiven in Forschung und Industrie. Absolvent*innen sind qualifiziert für Tätigkeiten in der pharmazeutischen Industrie, etwa in der Arzneimittelentwicklung, Qualitätssicherung oder Zulassung, sowie in analytischen Laboren oder im Bereich arzneimittelbezogener Verwaltung. Der Studiengang bietet zudem eine solide Grundlage für ein weiterführendes Masterstudium in naturwissenschaftlichen Fächern wie Pharmazeutischen Wissenschaften, Biochemie oder Biologie – und legt damit den Grundstein für eine spätere Karriere in der pharmazeutischen Forschung.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch der Einstieg in das Hauptstudium des Staatsexamens Pharmazie möglich.
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Auswahlsatzung B.Sc. Pharmazeutische Wissenschaften
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Prüfungsordnung B.Sc.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung B.Sc.: Anlage A
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Prüfungsordnung B.Sc.: Pharmazeutische Wissenschaften
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Prüfungsordnung B.Sc.: Pharmazeutische Wissenschaften
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2022; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2026)
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Prüfungsordnung B.Sc.: Pharmazeutische Wissenschaften
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2013; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2018)
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Prüfungsordnung B.Sc.: Anlage D
(Nur bei Zulassung zum Interdisciplinary Track vor dem 1. Oktober 2014)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
Modulhandbuch
Beratung
Fachberatung
Service Center Studium
Prüfungsamt
Weitere Infos zum Fach
Ergebnisse der letzten Auswahlverfahren
Aus der Tabelle der Ergebnisliste können Sie entnehmen, welche Verfahrensnote/Punktzahl im Rahmen des Auswahlverfahrens bzw. welche Wartezeit für eine Zulassung ausgereicht hätte. Die Verfahrensnote bzw. Punktzahl ergibt sich je nach Studienfach aus der Abiturdurchschnittsnote bzw. gewichteten Abitursnoten, Testergebnissen bzw. Ergebnis des Auswahlgesprächs sowie einschlägigen beruflichen oder praktischen Erfahrungen für das jeweilige Studienfach.
Ausführliche Ergebnisliste mit den Ergebnissen des 1., 2. und 3. Nachrückverfahrens.
2024/2025: Verfahrensnote/Punktzahl: 2.2; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 4
2023/2024: Verfahrensnote/Punktzahl: 2.1; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 5
2022/2023: Verfahrensnote/Punktzahl: 2.0; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 6
2021/2022: Verfahrensnote/Punktzahl: 2.4; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 3
2020/2021: Verfahrensnote/Punktzahl: 2.1; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 2 (2.2)
Losverfahren
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2-3 HZVO (Hochschulzulassungsverordnung Baden-Württemberg) Deutschen gleichgestellt sind und/oder keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können nicht am Losverfahren teilnehmen.
Losverfahren werden in denjenigen Studiengängen durchgeführt, die zulassungsbeschränkt sind und in denen nicht alle Studienplätze angenommen wurden. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat online und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September - 30. September, Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März - 31. März. Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Das Online-Bewerberportal für das Losverfahren ist nur während der Bewerbungsfrist und nur für die am Losverfahren teilnehmenden Studiengänge geöffnet.
