Studieninhalt
Übergeordnetes Ziel des berufsbegleitenden Studiengangs ist es, im Bereich Palliative Care engagierte Personen auf wissenschaftlich hohem Niveau praxisorientiert weiterzubilden und für die Übernahme verantwortlicher Aufgaben in Management und Praxis der stationären und ambulanten Palliativversorgung, in der Aus- und Weiterbildung sowie in Wissenschaft und Forschung zu qualifizieren. Entsprechend dem spezifischen Anforderungsprofil der Betreuung schwerstkranker und sterbender Patienten und ihrer Angehörigen vermittelt der Studiengang zentrale Kompetenzen in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialwissenschaften, Ethik und Organisationsmanagement sowie umfassende Handlungskompetenzen für die Analyse, Entwicklung und Gestaltung zeitgemäßer palliativer Versorgungsstrukturen.
Satzungen
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Zulassungsordnung M.Sc. Palliative Care
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Studien- und Prüfungsordnung M.Sc. Palliative Care
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Studien- und Prüfungsordnung M.Sc. Palliative Care
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2017; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2021)
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Gebührensatzung M.Sc. Palliative Care
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Gebührensatzung M.Sc. Palliative Care
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2017 und bei Fortsetzung des Studiums nach der Studien- und Prüfungsordnung in der Fassung vom 11. April 2011)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Geschäftsbereich Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
