Studieninhalt
Alle in Freiburg vertretenen Teilgebiete der Mathematik können im Master-Studiengang als Schwerpunkt mit Vergabe von Master-Arbeiten gewählt werden. Es sind dies
Im Schwerpunkt Finanzmathematik kann der Grad "Master of Science in Mathematik, Spezialisierung Finanzmathematik" erworben werden.
- Algebra, Algebraische Geometrie, Arithmetische Geometrie, Zahlentheorie
- Analysis
- Angewandte Analysis und Numerik
- (Differential-)Geometrie und Topologie
- Mathematische Logik, Modelltheorie und Mengenlehre
- Wahrscheinlichkeitstheorie, Finanzmathematik und Statistik
Im Schwerpunkt Finanzmathematik kann der Grad "Master of Science in Mathematik, Spezialisierung Finanzmathematik" erworben werden.
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Zulassungsordnung M.Sc. Mathematik
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Prüfungsordnung M.Sc.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung M.Sc.: Anlage A
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Prüfungsordnung M.Sc.: Mathematik
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Prüfungsordnung M.Sc.: Mathematik
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2014 und sofern bis 31. August 2014 keine schriftliche Erklärung erfolgt, das Studium nach der Prüfungsordnung vom 3. Juni 2014 fortsetzen zu wollen; Abschluss des Studiums bis spätestens 31. März 2018)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Geschäftsbereich Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
