Studieninhalt
Im Bereich der modernen Medien sind, aufeinander aufbauend, Stufen der Medienpraxis vorgesehen. Der Umgang mit Texten (Textgattungen, Textanalyse, Texttransformation etc.) spielt dabei eine wichtige Rolle.
Inhaltlich geht es um Intermedialität und Intermodalität: Die symbolischen Formen, deren Austausch den Kommunikationshaushalt einer modernen Gesellschaft ausmacht, sind längst nicht mehr auf mündliche und schriftliche Texte oder auf bildliche Darstellungen beschränkt. Analog zur Ausdifferenzierung einer Gesellschaft entstehen permanent neue Typen symbolischer Formen, sei es in traditionellen, sei es in „Neuen Medien“. Hand in Hand damit geht eine Überflutung mit „Information“. Damit Information zu Wissen werden kann, muss sie ausgewählt und verarbeitet werden. Eine zentrale Kompetenz sowohl in der Auswahl wie im Verarbeiten von Information muss heute darin bestehen, sowohl die alten wie die neuen Formen rasch – und kritisch – zu durchschauen, also zu analysieren und aufgrund dieser Analyse zugleich in andere symbolische Formen übersetzen zu können: eine wissenschaftliche Erkenntnis in einen Bericht in einer gehobenen Tageszeitung, eine Theater- oder Filmaufführung in eine Kritik etc.
Zum Verstehen der Entwicklungs- und Transformationsprozesse ist sprachwissenschaftliches, literaturwissenschaftliches, medienwissenschaftliches und semiotisches Wissen ebenso notwendig wie die Kenntnis der soziohistorischen Kontexte, in denen sich solche Formen herausbilden und weiterentwickeln.
Berufsperspektiven
Studiengänge der Philologien und Kulturwissenschaften haben die Besonderheit, dass sie ein breites Spektrum fachbezogener und flankierender Kompetenzen vermitteln, die es den Studierenden erlauben, sich nach erfolgreichem Abschluss des Studiums in vielfältigen Berufsfeldern platzieren zu können. Aus den zahlreichen Berufsfeldern, die mit einem B.A.-Abschluss des Hauptfaches FrankoMedia in Betracht kommen, seien einige exemplarisch herausgegriffen:
- Kulturbetrieb und Kulturmanagement;
- Publizistik, Verlagswesen, Journalismus, vor allem Kulturjournalismus;
- Medien-Berufe, Dokumentation, PR-Arbeit;
- Internationale Beziehungen, Arbeit in Kulturvertretungen, in internationalen Einrichtungen und Stiftungen mit Kontakt zur französischsprachigen Welt;
- Tourismus, Logistik- und Transportdienstleistungen;
- Fremdsprachenvermittlung (außerhalb des schulischen Bereichs), insbesondere in der Erwachsenen- und der beruflichen Weiterbildung.
Mögliche Fächerkombinationen
Eine Übersicht aller Kombinationsfächer zum Fach FrankoMedia – Französische Sprache, Literatur und Kultur:
- Archäologische Wissenschaften
- Betriebswirtschaftslehre
- Bildungswissenschaft und Bildungsmanagement
- Deutsch als Fremdsprache
- English and American Studies/Anglistik und Amerikanistik
- Ethnologie
- Geographie
- Germanistik: Deutsche Literatur
- Geschichte
- Islamwissenschaft
- Italienisch
- Judaistik
- Katalanisch
- Katholisch-Theologische Studien
- Klassische Philologie
- Klassische und Christliche Archäologie
- Kognitionswissenschaft
- Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie
- Kunstgeschichte
- Musikwissenschaft
- Philosophie
- Politikwissenschaft
- Portugiesisch
- Psychologie
- Rumänisch
- Sinologie
- Skandinavistik
- Slavistik
- Soziologie
- Spanisch
- Sprachwissenschaft des Deutschen
- Volkswirtschaftslehre
- Vorderasiatische Altertumskunde
Im Rahmen des Studiengangs Bachelor of Arts können die Hauptfächer statt mit einem der o.g. Nebenfächer auch mit einem der drei von der Hochschule für Musik Freiburg angebotenen Nebenfächer Gehörbildung, Musikphysiologie und Musiktheorie kombiniert werden, die jeweils einen Leistungsumfang von 40 ECTS-Punkten haben. Im Falle einer solchen Kombination gilt für das Studium des on der Hochschule für Musik Freiburg angebotenen Nebenfachs die betreffende Prüfungsordnung der Hochschule für Musik Freiburg.
Informationen zur Eignungsprüfung für die Nebenfächer Gehörbildung, Musikphysiologie und Musiktheorie.
Satzungen
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung § 18
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2015 und sofern nicht Anwendung von § 18 Absatz 12 n.F. beantragt wurde)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
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Prüfungsordnung B.A.: FrankoMedia – Französische Sprache, Literatur und Kultur (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2011 und dem 30. September 2015; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2020)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage C
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage D
(Nur bei Zulassung zum Interdisciplinary Track vor dem 1. Oktober 2014)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Prüfungsordnung B.A.: FrankoMedia – Französische Sprache, Literatur und Kultur (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2009 und dem 30. September 2011)
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Prüfungsordnung B.A.: FrankoMedia: Sprache, Literatur und Kultur (Hauptfach)
(Optional bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 30. September 2009; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2014)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage D
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Geschäftsbereich Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
