Studieninhalt
Das Nebenfach Französisch umfasst 39 ECTS-Punkte und richtet sich an Studieninteressierte mit und ohne Vorkenntnisse der französischen Sprache. Es beinhaltet die beiden Bereiche Sprachpraxis und Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften.
Im Rahmen Ihrer sprachpraktischen Ausbildung erlernen Sie den selbstständigen Umgang mit der französischen Sprache in Wort und Schrift. Sie beschäftigen sich mit französischen Grammatikregeln, lernen, Ihren eigenen Standpunkt sicher zu vertreten und mittelschwere Übersetzungsaufgaben zu lösen. Sie werden Französisch am Ende Ihres Studiums auf einem guten B2-Niveau beherrschen. Neben den regulären Kursen steht Ihnen auch das hervorragend ausgestattete Sprachlabor der Universität Freiburg offen, in dem Sie Ihre Sprachkompetenz durch Eigenstudium weiter ausbauen können.
Im Bereich der Sprach- und Literaturwissenschaft erhalten Sie eine Einführung in die französische Literaturgeschichte und befassen sich anhand einer Vielzahl von Texten mit Epochen, Gattungen, Stilen und Dialekten. Innerhalb der Kulturwissenschaften untersuchen Sie den französischen Kulturraum, erarbeiten seine regionalen Eigen- und Besonderheiten und widmen sich spannenden Fragen der Gesellschaft, Politik und Medien.
Was muss mitgebracht werden?
Um Französisch als Nebenfach zu belegen, benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Sie sollten jedoch Begeisterung für die französische Sprache und Kultur mitbringen und grundsätzlich Freude an der Beschäftigung mit Literatur haben.
Berufsperspektiven
Französischkenntnisse erweitern Ihre Berufsmöglichkeiten nicht nur auf europäischer Ebene, sondern weltweit.
Die beruflichen Perspektiven hängen maßgeblich von der Wahl Ihres Hauptfaches ab.
Mögliche Berufsfelder:
- Bildungssektor (Lehrmittelindustrie, staatliche und privatwirtschaftliche Institutionen etc.)
- Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations)
- Verlagswesen (Lektor*in, Recherche)
- Kulturmanagement und Kulturvermittlung (Planung von Konferenzen und Ausstellungen)
- Tourismusbranche (Management, Reiseleitung)
- Internationale und supranationale Organisationen und Institutionen
- Internationale Zusammenarbeit
- Forschung (Wissenschaftliche/r Mitarbeit/Dienst, internationale Forschungsprojekte etc.)
Satzungen
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung § 18
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2015 und sofern nicht Anwendung von § 18 Absatz 12 n.F. beantragt wurde)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
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Prüfungsordnung B.A.: Französisch (Nebenfach)
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2023; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2027)
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Prüfungsordnung B.A.: Französisch (Nebenfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2011 und dem 30. September 2015; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2020)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
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Prüfungsordnung B.A.: Französisch (Nebenfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2009 und dem 30. September 2011)
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Prüfungsordnung B.A.: Französisch (Nebenfach)
(Optional bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 30. September 2009; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2014)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Geschäftsbereich Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
