Studieninhalt
Der Masterstudiengang Interdisziplinäre Anthropologie ist auf vier Semester angelegt. Seine breit angelegte, forschungsorientierte Ausrichtung fördert einen interdisziplinären Zugang, der es erlaubt, anthropologische Fragen im fächerübergreifenden Dialog zu erarbeiten und zu diskutieren. An dem Studiengang Interdisziplinäre Anthropologie der Universität Freiburg sind zahlreiche Fächer aus den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften sowie den Naturwissenschaften beteiligt. Im Laufe Ihres Studiums lernen Sie Forschungsfelder, Theorien und Methoden unterschiedlicher anthropologischer Wissenschaftstraditionen zu verstehen und eigenständig Fragestellungen aus verschiedenen Perspektiven zu entwickeln und zu bearbeiten.
Der Masterstudiengang ist so aufgebaut, dass Sie im ersten Semester grundlegende Themenfelder, Theorien und Methoden verschiedener Anthropologien kennenlernen. Neben der Wissensvermittlung wird schon früh die Dialogfähigkeit mit Vertreter*innen unterschiedlicher Fachwissenschaften geübt und der Transfer zwischen den beteiligten Disziplinen gefördert. Nach dem umfassenden Einblick in die verschiedenen Bereiche anthropologischer Forschung vertiefen Sie Ihr Wissen im zweiten und dritten Semester in einem frei wählbaren Schwerpunktbereich, in welchem Sie Ihre Masterseminare belegen. Der Schwerpunktbereich kann Ihrer fachlichen Vorausbildung entsprechen, muss es aber nicht. Drei Schwerpunktbereiche werden angeboten:
- Sozial- und kulturwissenschaftliche Anthropologie
- Philosophische und Historische Anthropologie
- Lebens- und Verhaltenswissenschaftliche Anthropologie
Im gewählten Schwerpunkt erwerben Sie detaillierte theoretische und methodische Fachkenntnisse und arbeiten sich in den aktuellen Forschungsstand und relevante Forschungsfragen ein. Exemplarisch wird so die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit menschlichem Leben und Verhalten, mit Vorstellungen und Wissen besonders geschärft. Zusätzlich zu Ihrem Schwerpunkt belegen Sie im Rahmen des Ergänzungsmoduls ein Seminar in einem der beiden anderen Bereiche.
Eine Besonderheit des Studiengangs Interdisziplinäre Anthropologie sind zwei im Curriculum vorgeschriebene Studienprojekte im Umfang von je 8 ECTS. Diese können Sie als Mitarbeit in einem Forschungsprojekt, als Feldforschung, Praktikum oder in einer praxisorientierten Lehrveranstaltung in der Universität sowie in externen Institutionen absolvieren. So erhalten Sie bereits während Ihres Studiums Praxiseinblicke in Arbeitsfelder, die Sie besonders interessieren. Studienprojekte können in Deutschland, aber auch in anderen Ländern durchgeführt werden.
Berufsperspektiven
Der erfolgreiche Abschluss im Masterstudiengang Interdisziplinäre Anthropologie qualifiziert Sie sowohl für die weitere Arbeit in der Wissenschaft als auch für verantwortungsvolle Aufgaben in außeruniversitären Einrichtungen, die es erfordern, sich Wissen selbständig, kompetent und kritisch zu erschließen, es zu vermitteln und transdisziplinär und interkulturell zu übertragen. Mögliche Berufsfelder sind daher:
- Forschung (z.B. Promotion)
- Wissenschaftsorganisation
- Projektmanagement und -design
- Kulturmanagement und - vermittlung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Nationale / Internationale Organisationen und Institutionen
- Non-Governmental Organisations / Vereine / Verbände / Stiftungen
- Journalismus / Printmedien / Digitale Medien
- Museen und Gedenkstätten
Absolvent*innen-Interviews hier.
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Zulassungsordnung M.A.: Interdisziplinäre Anthropologie
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Prüfungsordnung M.A.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung M.A.: Anlage A
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Prüfungsordnung M.A.: Interdisziplinäre Anthropologie
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Prüfungsordnung M.A.: Interdisziplinäre Anthropologie
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2024; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2027)
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Prüfungsordnung M.A.: Interdisziplinäre Anthropologie
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2013; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2016)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
