Studieninhalt
Das Studium beginnt mit grundlegenden Vorlesungen zur Analysis und Linearen Algebra und führt dann in mehrere mathematischer Teilgebiete ein. Es macht die Studierenden mit den mathematischen Denk- und Arbeitsweisen vertraut und befähigt zukünftige Lehrer*innen, die sich immer wieder weiterentwickelnde Schulmathematik von einem höheren Standpunkt aus zu beherrschen. Ein erfolgreiches Studium erfordert Leistungsbereitschaft und Interesse an der Mathematik. Spezielle mathematische Vorkenntnisse sind nicht notwendig, jedoch sind gute Schulkenntnisse nützlich. Ein Wechsel zwischen Lehramt und Bachelor ist am Anfang gut möglich.
Satzung und Prüfungsordnung
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Studien- und Prüfungsordnung Lehramt: Rahmenordnung
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Studien- und Prüfungsordnung Lehramt: Anlage A und Anlage B Abkürzungen
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Studien- und Prüfungsordnung Lehramt: Mathematik
(Studien- und Prüfungsordnung Lehramt außer Kraft getreten am 1. Oktober 2024)
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Studien- und Prüfungsordnung Lehramt: Anlage C
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Studien- und Prüfungsordnung Lehramt: Mathematik
(Aufgehobene Fassung vom 24. März 2011 - gegebenenfalls Fortgeltung einzelner Regelungen zu Gunsten bereits vor dem 1. April 2013 eingeschriebener Studierender)
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Geschäftsbereich Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
