Studieninhalt
Satzung und Prüfungsordnung
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
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Auswahlsatzung Rechtswissenschaft Staatsexamen
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Studien- und Prüfungsordnung Rechtswissenschaft - StPrO
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Studien- und Prüfungsordnung Rechtswissenschaft (StPrO)
(Außer Kraft getreten am 1. Oktober 2024; § 5 findet Anwendung bei Studienbeginn zum Wintersemester 2022/2023 oder früher.)
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Zwischenprüfungsordnung Rechtswissenschaft Staatsexamen
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2016 soweit § 47 StPrO dies vorsieht)
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Studien- und Prüfungsordnung Rechtswissenschaft Staatsexamen
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2016 soweit § 48 StPrO dies vorsieht)
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Durchführungssatzung Rechtswissenschaft Staatsexamen
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2016 soweit § 48 StPrO dies vorsieht)
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Prüfungsordnung für die Zusatzausbildung Europäisches, Internationales und Ausländisches Recht
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Ordnung Hochschulgrad Diplom
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Satzung über ergänzende Regelungen zum Zulassungs- und Prüfungsrecht
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
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Weitere Infos zum Fach
Ergebnisse der letzten Auswahlverfahren
Aus der Tabelle der Ergebnisliste können Sie entnehmen, welche Verfahrensnote/Punktzahl im Rahmen des Auswahlverfahrens bzw. welche Wartezeit für eine Zulassung ausgereicht hätte. Die Verfahrensnote bzw. Punktzahl ergibt sich je nach Studienfach aus der Abiturdurchschnittsnote bzw. gewichteten Abitursnoten, Testergebnissen bzw. Ergebnis des Auswahlgesprächs sowie einschlägigen beruflichen oder praktischen Erfahrungen für das jeweilige Studienfach.
Ausführliche Ergebnisliste mit den Ergebnissen des 1., 2. und 3. Nachrückverfahrens.
2020/2021: Verfahrensnote/Punktzahl: 2.1; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 2 (2.3)
2021/2022: Verfahrensnote/Punktzahl: alle zugelassen; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): -
2022/2023: Verfahrensnote/Punktzahl: 2.5; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 1
2023/2024: Verfahrensnote/Punktzahl: alle zugelassen; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): -
2024/2025: Verfahrensnote/Punktzahl: 2.5; Wartezeit (Zahl der Halbjahre): 1
Losverfahren
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2-3 HZVO (Hochschulzulassungsverordnung Baden-Württemberg) Deutschen gleichgestellt sind und/oder keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können nicht am Losverfahren teilnehmen.
Losverfahren werden in denjenigen Studiengängen durchgeführt, die zulassungsbeschränkt sind und in denen nicht alle Studienplätze angenommen wurden. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat online und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September - 30. September, Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März - 31. März. Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Das Online-Bewerberportal für das Losverfahren ist nur während der Bewerbungsfrist und nur für die am Losverfahren teilnehmenden Studiengänge geöffnet.
